Freitag, 19. Dezember 2014

WhatsApp Probleme vermeiden

WhatsApp löschen: So deaktiviert ihr den WhatsApp Account vor dem Nummernwechsel

Whatsapp

WhatsApp: Das Problem mit dem Rufnummernwechsel

Im Rahmen einer Stern-TV Dokumentation, die kürzlich lief, wurde noch auf eine ebenfalls recht ernst zu nehmende WhatsApp-Problematik aufmerksam gemacht. Steht ein Vertragswechsel an, der mit einem Nummernwechsel einhergeht, kann es unter Umständen vorkommen, dass die alte Telefonnummer neu zugewiesen wird. Wurde der WhatsApp-Account, welcher unter der alten Rufnummer aktiviert wurde, nicht gelöscht, ist der neue Rufnummer-Inhaber in Lage auf eure WhatsApp Kontakte, sowie Chats und Profilbilder der Freunde zuzugreifen. Der alte Account ist schließlich weiterhin aktiv, sofern ihr diesen nicht ordnungsgemäß deaktiviert habt. Im folgenden Beitrag wollen wir euch zeigen, wie ihr euren WhatsApp Account wirksam deaktiviert.

WhatsApp Account wirkungsvoll deaktivieren

Wenn ein Nummernwechsel bevor steht, reicht es nicht aus die App auf dem Smartphone zu löschen und das Gerät auf Werkseinstellungen zurück zu setzen. Schließlich muss der WhatsApp Account gelöscht oder mit einer neuen Rufnummer verknüpft werden. Hierfür hat WhatsApp erst im Sommer eine neue Funktion eingeführt. Es handelt sich dabei um den Menü-Punkt “Nummer ändern”, der unter den Account-Einstellungen aufgerufen werden kann. Von dieser Neuerung wissen noch nicht viele Nutzer. Dennoch ist diese besonders vor einem Vertragswechsel sehr wichtig. Auf der WhatsApp Homepage heißt es folgendermaßen:” Wenn ein Account für 45 Tage inaktiv ist und dann auf einem anderen Gerät neu aktiviert wird, sehen wir das als Zeichen, dass die Nummer recycelt wurde. Zu diesem Zeitpunkt entfernen wir die alten Daten des an die Telefonnummer gebundenen Accounts, wie das Profilbild und den Status.” Aktuellen Erfahrungsberichten zufolge trifft das jedoch nicht zu. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der ändert seine Rufnummer ordnungsgemäß.

Freitag, 12. Dezember 2014

NOVOFLEET - Hilfestellung zur neuen Karte


Wie ihr ja wisst, haben wir in wenigen Tagen eine neue Tankkarte. Ich möchte in diesem Beitrag ein paar Hilfestellungen geben.

Zuerst mal ein Vergleich. Wir trennen uns von einem echtem Schwergewicht. ARAL hat deutschlandweit ca 2500 Tankstellen. Das ist eine ziemliche Anzahl, aber sie sind halt auch die teuersten. Novofleet verzeichnet beachtliche 3300 Tankstellen.

Schwieriger wird es nur, weil es so viele  kleine unterschiedliche Tankstellen sind. Da kann man nun nicht mehr gucken, wo es blau leuchtet - nun benötigt man etwas Hilfestellung.


Wie kann ich eine Tankstelle finden?

1. Möglichkeit: per App
Es bieten sich hier zwei Apps an: die offizielle NOVOFLEET-App oder die App e-route TKS.

Mit beiden Apps könnt ihr schnell eine Tankstelle in Eurer Nähe finden. Der Vorteil der App e-route TKS ist, dass es auch Tankstellen entlang Eurer Route suchen kann. So könnt ihr Pausen besser einplanen.

In der App NOVOFLEET könnt ihr aber auch autobahnnah suchen.




2. Möglichkeit: per Website
Unter http://www.novofleet.com/tankstellennetz könnt ihr auch ohne App nach Tankstellen suchen.


3. Möglichkeit: per Navigationsgerät
Unter http://www.novofleet.com/downloadcenter könnt ihr die Stationsdaten für Tom Tom und Garmin sowie im CSV, GPX und ASC-Format einspielen


4. Möglichkeit: per Liste
Unter http://www.novofleet.com/novofleet-tankstellenverzeichnis/-stationslisten findet ihr mehrere Listen für Deutschland und Österreich:


5. Möglichkeit: per Logo
Hier nochmal die Logos der teilnehmenden Marken mit Update dank Holger!


Freitag, 5. Dezember 2014

Pupatät

Anlässlich des morgigen Nikolauses...

Einige von uns haben die Erde in diesem Jahr um weitere Bewohner oder/und -innen bereichert. Herzlichen Glückwunsch dazu.

Die Bereicherungen von einigen von uns befinden sich hingegen bereits im anstrengenderem Alter.

Für uns habe ich da was gefunden:

Freitag, 28. November 2014

WLAN Passwort im Windows auslesen

Hat man sein WLAN-Passwort vergessen, kann Windows 7 es anzeigen. Man muss allerdings wissen, wie man zu dieser Funktion gelangt.

Dazu klickt ihr auf:

  • Start 
  • Systemsteuerung 
  • Netzwerk und Internet 
  • Netzwerk- und Freigabecenter 
  • Adaptereinstellungen ändern 


Nun macht ihr einen Doppelklick auf "Drahtlosnetzwerkverbindungen"



So gelangt ihr zu dem "Status von Drahtlosnetzwerkverbindungen".



Nun klickt ihr auf die Schaltfläche "Drahtloseigenschaften" und dann auf den Reiter "Sicherheit".


Hier könnt ihr mit der Aktivierung der Option "Zeichen anzeigen" das Passwort im Klartext sehen.

Freitag, 21. November 2014

Datenschutz


Heute möchte ich Euch drei Links zum Thema Datenschutz nahelegen:


1. Datenschutz in Pflegeheimen

Immer mehr ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen leben in Heimen. Dort sind sie auf die Hilfe und Fürsorge anderer angewiesen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen – gerade diese Mitbürger benötigen besonderen Schutz!

Link zum kompletten Beitrag bei Datenschutz-Praxis.de

···

2. Datenschutz in Krankenhäusern

Link zu einem umfangreichen Dokument zum Thema Patientendatenschutz im Krankenhaus des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

···

3. Datenschutz in Arztpraxen

Für die sensiblen Praxisdaten gelten strenge Datenschutzregeln. Deshalb müssen sich Praxen, bevor sie Daten in die Cloud legen, auch vertraglich besonders absichern.

Link zum kompletten Beitrag bei Aerztezeitung.de

···

Vielen Dank für den Link zur aerztezeitung.de an Jens.

Freitag, 14. November 2014

Verfassungsklage gegen Pflegezustand

Diesen Artikel habe ich bei einem Kollegen bei Facebook gefunden.






Aufschrei gegen den Pflegenotstand

  • Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Zustände in deutschen Altenheimen.
  • Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
  • Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.
So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber "zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen" zu bewegen.
Die Klage, eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine Verletzung der Grundrechte stützt, ist juristisch wagemutig und spektakulär, vor allem aber ist sie menschlich bewegend. Man liest sie fast mit Tränen in den Augen - beschämt über die Zustände in der stationären Pflege für alte und demente Menschen und betroffen davon, dass man über kurz oder lang selbst in die geschilderte Not geraten könnte.
Zu Beginn der 112-seitigen Klageschrift werden die Bedrängnisse der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind, bewegend geschildert. Sodann appelliert die Klage eindringlich an den Staat, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen. In stationärer Pflege befinden sich in Deutschland derzeit 750 000 Menschen, verteilt auf mehr als zehntausend Heime.
Unterstützt werden die sieben Beschwerdeführer vom VdK, dem mit 1,7Millionen Mitgliedern größten Sozialverband in Deutschland. Sie begehren die Feststellung, "dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundrechte den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen" und dass "der Staat zu umgehender Abhilfe verpflichtet ist". Sie erwarten, dass sie selbst in absehbarer Zeit ins Pflegeheim ziehen müssen und von den Missständen betroffen sein werden, ohne sich dann noch effektiv dagegen wehren zu können. Die Klage richtet sich nicht gegen das Pflegepersonal und nicht gegen individuelles Fehlverhalten. "Es ist das System", so einer der Kläger, der selbst als Seniorenvertreter seiner Stadt die Heime seiner Umgebung kennt, "das eine menschenwürdige Pflege erschwert oder gar verhindert".

Reformen der Regierung "völlig unzulänglich"

Ausgearbeitet wurde die Verfassungsbeschwerde vom Rechtsprofessor Alexander Graser, Ordinarius für Öffentliches Recht, Politik und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg, sowie dem Rosenheimer Rechtsanwalt Christoph Lindner. Der Schriftsatz wurde am Freitag auf den Weg zum Verfassungsgericht gebracht; er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Kläger halten die jüngsten Reformen - am Freitag wurde im Bundesrat wieder eine "Pflegereform" verabschiedet - für "völlig unzulänglich". Der Staat sei zwar nicht untätig, eine mehr als marginale Verbesserung der Lage sei aber von den eingeleiteten Reformen nicht zu erwarten. Den Beschwerdeführern bleibe nicht die Zeit, um "geduldig zuzusehen", wie sich der Staat in Richtung einer erhofften Problemlösung bewege. Das Ausmaß der Missstände sei so groß, "dass sie nur mit einer grundlegenden Reform in den Griff zu bekommen sind".
Die Schicksale der Kläger werden der juristischen Argumentation vorangestellt. Eine Klägerin hatte ursprünglich im Appartement einer betreuten Wohnanlage gelebt, musste dann aber wegen ihrer Demenzerkrankung in den beschützten Bereich eines Pflegeheims umziehen. Ihre Angehörigen stellten dort fest: Die Bewohner seien nur alle vier Wochen geduscht worden, es gab keine Zahnpflege, die Alten mussten oft in verkoteten Windeln oder verkoteter Kleidung stundenlang ausharren, Medikamente wurden nicht oder nur unzuverlässig verabreicht, Notrufe nicht beachtet; in der kalten Jahreszeit wurden die Bewohner von 18 Uhr an in ihren Zimmern eingeschlossen.
Als alle Versuche scheiterten, die Situation zu verbessern, übernahmen die Angehörigen die Pflege selbst. Die 81-Jährige wird nun tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut, den Großteil der Pflege übernehmen die Tochter und der Enkel selbst. Sie befürchten, dass sie diese Pflege auf Dauer nicht bewältigen können und sich dann "die erschütternden Erfahrungen vom letzten Heimaufenthalt" wiederholen.

"Hilfe in schreiender Not"

Einzelfälle? Dagegen spricht laut Klage schon die schiere Zahl solcher Fälle. Die Gesamtheit dieser Fälle mache den Pflegenotstand aus. Die Liste von deutschlandweiten Versorgungsmängeln, die die Klage aufzählt, ist lang. Moniert wird unter anderem die sogenannte Fixierung, also die Fesselung von Patienten, die zu oft auch ohne die notwendige richterliche Anordnung praktiziert wird; sie führt nicht selten zum Tod durch Strangulation. Rund150 000 Menschen, so die Klage, dürften von "freiheitsbeschränkenden Maßnahmen" dieser Art betroffen sein. Moniert wird die gezielte Ruhigstellung von Demenzkranken durch Psychopharmaka, um so Pflegepersonal einzusparen und die Einstufung des Betroffenen in eine höhere Pflegestufe zu erreichen. Moniert wird mangelnde Vorsorge gegen Druckgeschwüre bei bettlägerigen Patienten; mindestens 25 000 solcher "Dekubiti" seien durch ordentliche Pflege vermeidbar. Moniert wird, dass viel zu viele Demenzkranke per Magensonde ernährt werden. Derzeit gibt es in Deutschland hunderttausend Patienten, die per "Schlauch im Bauch" ernährt werden.
Leid wird es in Pflegeheimen immer geben. Das gesteht auch die Verfassungsklage ein. Was unvermeidbar ist, muss und darf der Staat dulden. "Spätestens dann", so die Klage, "enden seine Schutzpflichten". Allerdings sei er von dieser Grenze gegenwärtig noch weit entfernt. Der Staat habe die Pflicht, für Zustände zu sorgen, die den Grundrechten entsprechen. Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung, so sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der SZ, müsse endlich dafür gesorgt werden, dass Menschen in Würde altern können. Man erbitte vom Verfassungsgericht "Hilfe in schreiender Not".

Freitag, 7. November 2014

Blogtipp: Bewohner-Blog

Ausgehend von diesem Beitrag in der Altenheim möchte ich Euch heute ein Blog einer Heimbewohnerin ans Herz legen:


Der Blog wird von  Katrin Sickert aus dem Krefelder "Gerhard-Tersteegen-Haus" betreut. Sie ist 47 Jahre jung, ausgebildete Apothekerin und so schwer an Multipler Sklerose erkrankt, dass sie dauerhaft Hilfe benötigt.

Lest Euch mal rein!

Freitag, 31. Oktober 2014

Spannende Geschichte über Erpressung

Am 23. und 24. Oktober war unser Support teilweise telefonisch nicht erreichbar. Der Grund: unser Telefonanbieter wurde erpresst und attackiert.

Lest hier die spannende und unglaubliche Geschichte:

Am 23.10.2014 und 24.10.2014 führten Unbekannte DDoS-Attacken auf unsere Infrastruktur durch. Sie forderten Lösegeld. Mit hoher krimineller Energie und erheblichem technischen Aufwand schafften sie es, unsere Webseiten und die Telefonie so zu stören, dass unsere Kunden und wir selbst zeitweise nicht erreichbar waren. An dieser Stelle zeichnen wir die Geschehnisse nach und möchten anderen Betroffenen Tipps und Informationen an die Hand geben.

Hier der Link zur ganzen und sehr lesenswerten Story: Die DDOS-Story

Freitag, 24. Oktober 2014

In meinem nächsten Leben ...


In meinem nächsten Leben, mache ich genau sowas:




Das japanische Unternehmen Kagome hat eine Technologie entwickelt um in wenigen Sekunden aus Obst und Gemüse Saft zu machen. Äpfel, Tomaten und Co werden dabei unter Wasser mit einer Schock-Welle behandelt um die Strukturen im Inneren zu verändern und flüssig zu machen. Die Hülle vom behandelten Obst oder Gemüse bleibt dabei nahezu unbeschädigt, während das Innere verflüssigt wurde. In einem Videoclip wird die von dem japanischen Professor Dr. Shigeru Ito (University of Kuamoto) entdeckte Technologie veranschaulicht.

Freitag, 17. Oktober 2014

Pflegeversicherung - Pflegereform weckt Hoffnungen

Letzte Woche gab es hier Kritik zu lesen, diese Woche Lob. Die Pflegereform weckt zumindest beim MDK NRW Hoffnungen:

···



Bisher wird der Pflegebedarf in Minuten festgehalten. Das neue Begutachtungssystem soll damit Schluss machen. Der Medizinische Dienst der Kassen hofft vor allem auf mehr Sachlichkeit in der Diskussion.
Wenn das geplante neue Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung etabliert ist, wird es weniger Streit über die Einstufungen geben, erwarten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Nordrhein-Westfalen: "Wir erhoffen uns sachlichere Diskussionen als die Minuten-Feilscherei, die wir zurzeit haben", sagte Dr. Martin Rieger, Ärztlicher Direktor des MDK Westfalen-Lippe, vor Journalisten in Düsseldorf. Rieger setzt auch auf eine bessere Verwendung der Ressourcen. "Das Geld ist schon im System, aber es wird sinnvoller, einfacher und nachvollziehbarer verteilt."
Der MDK Westfalen-Lippe und der MDK Nordrhein haben sich mit jeweils fünf Gutachtern an der Praktikabilitätsstudie zum neuen Begutachtungs-Assessment beteiligt. Dabei werden die Pflegebedürftigen zunächst nach dem bisherigen Standardverfahren begutachtet und dann nach dem neuen. 

Studienergebnisse ab Anfang 2015
Die Ergebnisse der bundesweiten Studie sollen Anfang kommenden Jahres vorliegen, ebenso wie die der zweiten Studie zur Messung des Versorgungsaufwandes in den stationären Pflegeeinrichtungen. Auch daran sind die beiden Dienste beteiligt.
Das neue Begutachtungsverfahren soll frühestens 2017 greifen. Es basiert nicht mehr auf der Erfassung des Aufwands für konkrete Pflegetätigkeiten in Minuten, sondern auf der Bewertung der noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen nach einem Punktesystem. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
"Es geht nicht um eine komplett neue Begutachtung, sondern das Messinstrument wird ausgebaut", betonte Rieger. Er hofft, dass das neue System auf eine größere Akzeptanz stoßen wird als das bisherige.
Zumindest bei den Gutachtern und den Versicherten, die an der Studie teilgenommen haben, ist das der Fall, berichtete Ute Schrage, Teamleiterin Pflege beim MDK Westfalen-Lippe.
"Sie haben gesehen, dass die Perspektive weiter ist als bisher", sagte sie. Künftig werden in der Begutachtung neben den körperlichen auch die psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in den Blick genommen. 

Assessment wird umfassender 
"Das neue Begutachtungs-Assessment ermöglicht eine fundierte Einordnung von körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen", erläuterte Dr. Barbara Gansweid, Leiterin der Sozialmedizinischen Expertengruppe Pflege in der MDK-Gemeinschaft.
Heute bestehe das Problem, dass der Betreuungs- und Anleitungsaufwand der betreuenden Personen nicht abgebildet wird. Der Grund: Er fällt nicht in das Raster der "definierten Verrichtungen", für die der Minuten-Aufwand gemessen wird. Die Begutachtung stützt sich künftig auf fünf Module. Dazu gehören die bisher entscheidenden Bereiche Mobilität und Alltagsverrichtungen, beispielsweise Körperpflege oder Ernährung.
Sie fließen zu 50 Prozent in die Ermittlung der Punkte ein, die über den Pflegegrad entscheiden. Die Spanne reicht von 15 bis 100 Punkten, wobei 100 Punkte der vollkommenen Unselbstständigkeit und damit dem künftigen Pflegegrad fünf entsprechen. 
Die weiteren Bewertungsbereiche sind Kognitiver Status und Verhaltensprobleme, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Die Gutachter müssen in den Bereichen unterschiedliche Kriterien bewerten. "Sie sagten, dass der Ermessensspielraum früher größer war", berichtete Gansweid.
Wenn das neue Verfahren weniger Platz für subjektive Auslegungen lässt, verringert dies das Konfliktpotenzial.

···

Ich bin mir allerdings bei dem Fazit dieses Artikels nicht ganz so sicher. Grundlage der neuen Begutachtung ist ja die Anerkennung des pflegerischen Sachverstandes der Fachkraft - und das war in der Vergangenheit nicht unbedingt eine Kernkompetenz des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Vielen Dank an Jens für den Link zum Artikel

Freitag, 10. Oktober 2014

Pflegeversicherung - Pflegereform der Großen Koalition in der Kritik


Pflegeversicherung: Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen will die Bundesregierung die Situation für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verbessern. Doch im Bundestag gehen Gesundheitsexperten mit der Reform hart ins Gericht. Weder die Finanzierung sei gesichert noch eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen gewährleistet.

Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag übten Pflegeexperten scharfe Kritik an der geplanten Pflegereform der Bundesregierung. Zwar sei diese im Grundsatz richtig und unverzichtbar, so der Tenor der Fachleute bei der Anhörung am 24. September. Zugleich seien aber viele Fragen ungeklärt. So werde die vorgesehene Anhebung des Pflegeversicherungs-Beitrages um 0,5 Prozentpunkte wohl nicht ausreichen, um die Finanzierung aller Maßnahmen abzusichern.

Scharfe Kritik am Pflege-Vorsorgefonds

Das Pflegereformgesetz sieht ab 2015 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Mit zwei „Pflegestärkungsgesetzen“ sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen rund 6 Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Die Bundesregierung plant in einem zweiten Schritt, statt drei nun fünf Pflegestufen einzuführen, damit nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Gebrechen unterschieden wird und Demenzkranke bessergestellt werden.
Um zukünftige Beitragsanhebungen aufzufangen, will die Bundesregierung 20 Jahre lang einen Vorsorgefonds ansparen, der pro Jahr mit 1,2 Milliarden Euro gefüttert wird. Doch die Kritik an diesem Fonds fiel streng aus. Der Wirtschaftsforscher Eckart Bomsdorf von der Universität Köln rechnete vor, dass die Beitragsentlastung mit kaum mehr als 0,1 Prozentpunkten auf dem Höhepunkt der Versorgungskurve marginal ausfalle. Die Fonds komme schlichtweg 20 Jahre zu spät.
Bomsdorf schlägt deshalb vor, im Sinne zukünftiger Generationen die Rücklage mit 0,25 Beitragspunkten anzusparen statt wie geplant mit 0,1 Beitragspunkten. Denkbar wäre auch, den Solidaritätszuschlag in einen „Demografie-Soli“ umzuwidmen und für die Pflege zu verwenden. Dass der Pflege-Fonds zweckentfremdet werde, wenn wieder einmal leere Kassen gefüllt werden müssen, fürchtet hingegen der Arbeitgeberverband (BDA).

Sozialverband schlägt Pflege-Bürgerversicherung vor

Kritik wurde auch daran laut, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung bietet – und entsprechend ein hohes Armutsrisiko für Betroffene bedeutet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) präferiert alternativ eine „solidarische Pflege-Bürgerversicherung“, die letztendlich darauf hinauslaufen würde, das gesetzliche und private Pflegevorsorge nicht mehr nebeneinander bestehen. Stattdessen sollen alle in einen Topf einzahlen, um eine Pflegevollversicherung zu gewähren.
Eine Vollversicherung wäre allerdings mit einer erheblichen Beitragsanhebung verbunden, warnte Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Stationär wäre dies vorstellbar, ambulant allerdings schwer zu steuern. Er erinnerte wie auch die Sozialverbände daran, dass derzeit die Versicherten einen erheblichen Teil der stationären Pflegekosten selbst tragen müssen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) monierte, mit dem Gesetzentwurf werde die Chance auf eine echte Strukturreform vertan. Auch fehle ein verbindlicher Zeitplan zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffs, um demenzkranke Patienten besser zu erfassen: ein aufgeweichter "Pflegebegriff light" sei hingegen nicht sinnvoll.

Staatlich geförderte Pflege-Bahr ein "Nischenprodukt"?

Kritisch äußerten sich einige Experten auch zu der staatlich geförderten privaten Pflegeversicherung, auch als „Pflege-Bahr“ bekannt. Die Zusatzversicherung war zu Beginn des Jahres 2013 vom früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingeführt worden, der nun in den Vorstand der Allianz wechselt. 

Rothgang erklärte, die Zusatzversicherung könne die Versorgungslücke in der Pflege nicht schließen. Sie sei eher ein „Nischenprodukt“ und komme den einkommensstarken Haushalten zugute, die sich eine solche Police leisten könnten. Nach Angaben des PKV-Verbandes haben bisher rund eine halbe Million Kunden eine solche Pflegetagegeldversicherung gezeichnet, darunter viele jüngere Leute. Die Einführung des Pflege-Bahr habe allerdings den Vertrieb von nicht geförderten Policen gefördert – hier seien die Abschlüsse auf 2,3 Millionen gestiegen.

Freitag, 3. Oktober 2014

Geschwindigkeitsbeschränkung auch am Feiertag

Heute ist Feiertag. Darf man heute an der örtlichen Grundschule mal ein bisschen schneller vorbeifahren?

Die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzzeichen “Schule” hat den Zweck, den ungehinderten Schulbesuch zu ermöglichen und Kinder besonders zu schützen. Das Amtsgericht (AG) Wuppertal hat entschieden, dass an Feiertagen, an denen Schulen geschlossen sind, keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung besteht (Urteil vom 28.01.2014 – 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13).

Autofahrer überschreitet Geschwindigkeitsbeschränkung an Feiertag

Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 25 EUR, da er an Christi Himmelfahrt des Jahres 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten hatte. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist an dieser Stelle durch Zeichen 274 “Mo. – Sa., 7 – 18 h” mit darunter befindlichen Zusatzzeichen “Schule” angeordnet. Der Geschwindigkeitsverstoß wurde durch die stationäre Messanlage, die an dieser Stelle gestanden hat, erfasst. Der Autofahrer sah es allerdings nicht ein, das Bußgeld zu zahlen und hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Er verwies darauf, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzschildern “Mo. – Sa., 7 – 18 h” und “Schule” versehen war. Daraus habe sich ergeben, dass die Beschränkung nicht an Feiertagen gelten sollte, da an solchen Tagen Schulen geschlossen sind.

Keine Geltung der Geschwindigkeitsbeschränkung

Das AG Wuppertal entschied zu Gunsten des Autofahrers. Der Zusatz “Mo. – Sa., 7 – 18 h” spreche zunächst dafür, dass eine Beschränkung allein auf Werktage erfolgen sollte, und damit die Geschwindigkeitsbeschränkung auch dann gelten sollte, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag von Montag bis Samstag fällt. Man müsse aber die Beschilderung in ihrer Gesamtschau würdigen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung habe an dem Feiertag Christi Himmelfahrt nicht gegolten. Durch die Verbindung der Schilder sei ersichtlich gewesen, dass diese von montags bis samstags einen ungehinderten Schulbesuch der Kinder ermöglichen sollten. Dieser Schutzzweck entfalle aber, wenn die Schule geschlossen ist. Dies sei neben Sonntagen auch an gesetzlichen Feiertagen der Fall. An diesen Tagen finde bekanntlich kein Schulbesuch statt.

Zusatzzeichen “Kinder”

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn neben dem als Geschwindigkeitsbeschränkung geltenden Zeichen 274 und dem Zusatzzeichen “Mo. – Fr. 6 – 18 h” ein weiteres Zusatzzeichen “Kinder” angebracht ist. In diesem Fall gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von Mo – Fr auch für einen Feiertag. Ein solches Schild solle nämlich nicht Schulkinder schützen, sondern spielende Kinder, mit denen auch an Sonn- und Feiertagen zu rechnen ist [OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2013 – (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)].
Quelle: wbs-law.de

Freitag, 26. September 2014

Freitag, 19. September 2014

Analyse der Kosten stationärer Pflegeeinrichtungen bundesweit


Eine Analyse der Preislisten von bundesweit 11.051 stationären Pflegeheimen zeigt einen erheblichen Unterschied der Heimentgelte in den einzelnen Bundesländern. Bewohner stationärer Einrichtungen in Nordrhein Westfalen zahlen für die gleiche Leistung rund 50 Prozent mehr als pflegebedürftige Bewohner in Sachsen-Anhalt.
Im Bundesdurchschnitt liegen die Kosten für die Heimunterbringung mit Pflegestufe III bei knapp 3.000 Euro im Monat. In diesen Kosten enthalten sind neben dem entsprechenden Pflegesatz auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Insbesondere dieser Kostenpunkt variiert sehr stark in den einzelnen Bundesländern.

Im Schnitt berechnen die untersuchten Pflegeeinrichtungen im Nordrhein-Westfalen für die Unterbringung und Verpflegung 885,97 Euro im Monat und damit rund 140 Euro mehr als im Saarland, wo die Bewohner stationärer Pflegeheime mit 775,08 Euro für Unterkunft und Verpflegung immer noch recht tief in die Tasche greifen müssen. Die Pflegeheimbewohner in Sachsen wohnen und essen für durchschnittlich 469,46 Euro in den 639 Einrichtungen so günstig wie in keinem anderen Land der Bundesrepublik.



Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung des Gesamtheimentgeltes. Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hamburg sind die durchschnittlich teuersten Einrichtungen in Deutschland, pflegebedürftige Bewohner in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden erheblich günstiger ver- und gepflegt. Für die Pflege in einer nordrhein-westfälischen Einrichtungen fallen mit monatlich 3.463,31 Euro in der Pflegestufe III durchschnittlich rund 50 Prozent mehr Kosten an als in Sachsen-Anhalt, dessen 451 stationäre Pflegeheime für die gleiche Leistung im Schnitt 2.324,27 Euro berechnen.

Unter dem Bundesschnitt liegen auch die 1.479 Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Auch aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung (monatlich 522,12 Euro) liegen hier die monatlichen Gesamtkosten mit durchschnittlich 2.588,99 Euro sogar noch niedriger als in Brandenburg mit monatlich 2.616,28 Euro.

Freitag, 12. September 2014

Warum sich viele einen Eimer Wasser über den Kopf schütten

Auch Kollegen sind dabei: ALS Ice Bucket Challenge. Aber was ist das, was soll das und warum ist das mehr als grober Unfug?

Doktor Allwissend erklärt es Euch:



Freitag, 5. September 2014

Reformbedarf bei Pflegereform

Wir stehen mal wieder vor einer reformbedürftigen Reform...
Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden, wie der Deutsche Bundestag berichtet. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen.
Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab.
Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer beispielsweise bei der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen, bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sowie bei den Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.

Mehr Leistungen durch Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hatte am 4. Juli in erster Lesung über das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz debattiert. 
Über das Pflegestärkungsgesetz hatte ich hier im Blog schon hier und hier und hier geschrieben.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Mit zwei "Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig wird es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.
···
Weiterführende Links:

Freitag, 22. August 2014

SIEMENS trennt sich von Krankenhaus-Geschäft

aus lto.de

Clifford Chance berät die Siemens AG beim Verkauf ihres Geschäfts mit Krankenhausinformationssystemen an das US-Unternehmen Cerner Corp. Der Kaufpreis liegt bei für 1,3 Milliarden US-Dollar. Cerner Corp. hat Latham & Watkins für den Zukauf mandatiert.
Clifford Chance hat Siemens außerdem bei der Vereinbarung einer strategischen Partnerschaft mit Cerner Corp. im Bereich der "Next Generation Healthcare IT" beraten, die zeitgleich mit dem Verkauf beginnt. Beide Partner zahlen jeweils 50 Millionen US-Dollar in einen Fonds ein, aus dem die Aktivitäten im Bereich Forschung & Entwicklung finanziert werden.
Die Siemens-Sparte beschäftigt weltweit rund 6.000 Mitarbeiter und bietet Software und Dienstleistungen sowohl für klinische als auch Finanzverwaltungsprozesse im Krankenhaus an.
Cerner Corp. ist einer der weltweit führenden Anbieter von Informationstechnologien für das Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Unternehmen hat 2013 einen Umsatz von 2,9 Milliarden Dollar erwirtschaftet und beschäftigt weltweit rund 14.000 Mitarbeiter. 
Latham & Watkins hat die Transaktion für Cerner Corp. mit einem praxisgruppenübergreifenden Team von Anwälten in den USA, Deutschland, Großbritannien, Spanien und Belgien begleitet.

Freitag, 15. August 2014

Milliarden-Übernahme im Gesundheitssektor

aus: lto.de

Das internationale Pharmaunternehmen Almirall verkauft sein Geschäft mit Arzneimitteln zur Behandlung von Atemwegserkrankungen an AstraZeneca. AstraZeneca bezahlt dafür 875 Millionen US-Dollar; hinzu kommen bis zu 1,22 Milliarden US-Dollar, die für das Erreichen von Meilensteinen bei Entwicklung, Markteinführung und Vermarktung von Arzneimitteln gezahlt werden. CMS Hasche Sigle berät Almirall.
Auch sollen die deutsche Tochtergesellschaft Almirall Sofotec, die Inhalationstechnologie entwickelt, sowie eine größere Anzahl von Mitarbeitern, die in dem Bereich Atemwegserkrankungen beschäftigt sind, unter das Dach von AstraZeneca wechseln. Die Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigungen und der Beteiligung der Arbeitnehmervertreter.
Ein internationales Team von CMS unter Federführung des Hamburger Partners Dr. Jens Wagner hat Almirall bei der Transaktion beraten. Die Verhandlungen führten die Life-Science-Experten Wagner und Dr. Jörn Witt sowie der M&A-Experte Dr. Jacob Siebert. Beteiligt waren auch ausländische Büros der CMS-Allianz, etwa in Spanien und London.
Die 1943 gegründete Almirall ist an der spanischen Börse notiert und stellt vor allem Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege und der Haut, des Magen-Darm-Trakts sowie zur Schmerztherapie her. Mehr als 3.000 Mitarbeiter erwirtschafteten 2013 einen Umsatz von 825 Millionen Euro.
AstraZeneca ist mit mehr als 51.500 Mitarbeitern weltweit und einem Umsatz von 25,7 Milliarden US-Dollar (2012) auf mehreren Behandlungsfeldern mit Arzneimitteln aktiv. Welche Kanzlei AstraZeneca für diesen Zukauf mandatiert hat, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.

Freitag, 8. August 2014

Essen aus dem 3D-Drucker für Menschen mit Schluckbeschwerden

Jetzt wird's verrückt; stellt Euch mal vor, das Essen könnte nicht nur gekocht, sondern auch gedruckt werden.

Das von der EU mit 3 Millionen Euro geförderte Projekt PERFORMANCE (PERsonalised FOod using Rapid MAnufacturing for the Nutrition of elderly ConsumErs) soll älteren Menschen mit Schluckbeschwerden statt einem Einheitsbrei formschöne personalisierte Menus aus dem 3D-Drucker bieten.
Seit ihrer Jugend war “Gefüllte Rindsroulade mit Karotten und Kartoffelbrei” das Lieblingsmenu von Erna M. Mit Mitte 60 bekam sie allerdings Schluckbeschwerden und konnte das Lieblingsmenu nicht mehr beschwerdefrei genießen. Hier setzt das Konzept von “smoothfood” an. Dahinter steckt die Idee, Appetit anregende, formschöne Menus zu präsentieren, welche dennoch auch von Menschen mit Schluckstörungen verzehrt werden können. Die Mahlzeiten nützen natürliche Zutaten und sind püriert. Sie sehen wie bekannte, herkömmliche Gerichte aus und sollen auch so schmecken. So kommt beispielsweise auch “Gefüllte Rindsroulade mit Karotten und Kartoffelbrei” als “smoothfood”-Menu aus dem 3D-Drucker, welches problemlos von Senioren mit Schluckbeschwerden verzehrt werden kann.

Altersheime in Deutschland verwenden 3D-Food

Das Ziel ist, älteren Menschen mit Schuck- und Kaubeschwerden eine ausgewogene und Appetit anregende Ernährung zu ermöglichen. Wie wohl eine pürierte Hühnerkeule schmeckt? 3D-Food für Senioren ist schon Realität: Bereits jetzt sollen über 1.000 Altersheime in Deutschland “smoothfood”-Menus einsetzen.
Schaut Euch auch dieses Video an:


Freitag, 1. August 2014

Werbung bei Skype entfernen



Skype wird bei uns viel genutzt. Trotz zahlreicher Alternativen ist es immer noch Funktionssieger. Allerdings nervt (mich) die viele wackelende Werbung.

Um die Werbeeinblendungen oberhalb des Chat-Fenster ausblenden zu können, müsst ihr einen Eingriff in das System vornehmen. Dazu müsst ihr einige Domains in der Hosts-Datei von Windows sperren.

Geht dazu wie folgt vor:

  1. Zunächst müsst ihr Skype beenden. 
  2. Öffnet dann das Startmenü von Windows und gebt “cmd” ein. 
  3. Öffnet die cmd.exe als Administrator (Rechtsklick > Als Administrator ausführen). Unter Windows 8/8.1 drückt + und klickt dann auf “Eingabeaufforderung (Administrator)”. 
  4. Gebt in der Eingabeaufforderung nun “notepad drivers\etc\hosts” ein und bestätigt mit Enter. Nun öffnet sich ein Dokument, in das ihr die IP-Adressen in der letzten Zeile eintragen müsst. 
  5. Speichert die bearbeitete Hosts-Datei anschließend mit der Tastenkombination “Strg” + “S” 


Diese Domains müsst ihr in der Hosts-Datei eintragen::
127.0.0.1 rad.msn.com
127.0.0.1 live.rads.msn.com
127.0.0.1 ads1.msn.com
127.0.0.1 g.msn.com
127.0.0.1 a.ads2.msads.net
127.0.0.1 b.ads2.msads.net
127.0.0.1 ac3.msn.com
127.0.0.1 apps.skype.com

Freitag, 25. Juli 2014

Urlaubstipp: Zeitreise analog & digital



Heute möchte ich mal einen interaktiven Reisetipp teilen:

Der MDR startete am 7. Juli eine App im Rahmen des multimedialen Projekts “MDR Zeitreise“. Dieses führt Besucher und Einwohner von Leipzig, Dresden, Chemnitz, Magdeburg, Halle, Wernigerode, Erfurt, Weimar und Jena (also aus "Mömöland" ) durch das Stadtbild vor 1989. Sie erhalten sie so einen Einblick in ausgewählte Orte der jüngeren Geschichte.
Die App "MDR Zeitreise" dient als historischer Stadtführer für neun Städte in Mitteldeutschland

Das Projekt bietet Archivaufnahmen, außergewöhnliche Fotos und Erinnerungen von Menschen, die damals an diesen Orten lebten. Sie greift dazu auf Originaltöne und -bilder zurück. Die Anwendung steht dem MDR zufolge im Mittelpunkt des Vorhabens. Diese wird von Fernseh- und Hörfunkbeiträgen sowie einem Webauftritt begleitet.
Die App ermöglicht Nutzern Routen und interessante Orte abzulaufen. Der MDR will so mit umfangreichen Karten und Filmen Stadtgeschichte erlebbar machen. Zudem lässt sich die jeweilige Stadt auch ohne vorgegebene Routen erkunden. Nutzer können dann die Informationen direkt an Gebäuden oder historischen Schauplätzen abrufen. Beispielsweise zeigt die MDR-Zeitreise-App an, wo die Zentrale der Stasi stand oder welchen Namen Stadien oder Schulen vor 25 Jahren trugen.
Für die App hat der MDR prominente Botschafter ausgewählt, die jeweils eine ganz besondere Bindung zu den einzelnen Städten haben. Unter anderem sind das Uwe Steimle für Dresden, Lars Riedel für Chemnitz, Franziska Schenk für Erfurt und Markus Kavka für Weimar.

Seit 7. Juli ist die App bei Google Play und in Apples App Store verfügbar. Sie ist kostenlos und werbefrei.
Die App “MDR Zeitreise” startet der MDR innerhalb seines Projektes “25 Jahre Friedliche Revolution”. Im Mittelpunkt der medienübergreifenden, ganzjährigen Berichterstattung in TV, Hörfunk und Internet stehen handelnde Personen und Zeitzeugen von damals, Ereignisse und Hintergründe, der Wandel für die Menschen und die Veränderung der Lebenswirklichkeit seit 1989 sowie die Entwicklungsprozesse im Osten Deutschlands und in Osteuropa.

Mit diesem Tipp verabschiede ich mich gleichzeitig in den Urlaub. Der Blog wird aber auch in den nächsten Wochen fleißig Artikel speien.

Freitag, 18. Juli 2014

Nachtdienst im Krankenhaus



Die Zeitschrift "Die Schwester/der Pfleger" hat sechs Seiten für eine pflegewissenschaftliche Studie aus Witten zur Verfügung gestellt:

1988 wurde die Situation der Pflegeprofis im Nachtdienst untersucht. Nach mehr als 20 Jahren wurde die Studie wiederholt, um vergleichen und Veränderungen beschreiben zu können.  
Die Idee ist hervorragend, auch diesem Thema gleich 6 Seiten zu widmen. Auffallend ist allerdings, dass sich 1988 die Befragung auf 152 und im Jahr 2012 auf 141 Nachtwachen beschränkt. Das ist statistisch gesehen extrem wenig. Dennoch ist der Artikel definitiv lesenswert.

Hier zum PDF:  uni-wh.de

Hier der Link zur Zeitschrift:  bibliomed.de

Freitag, 11. Juli 2014

Pflegeversorgung in Deutschland


Im Bundesdurchschnitt versorgt ein Pflegedienst rein rechnerisch 40 Personen ab 90 Jahre, jedem Senior in dieser Altersklasse stehen durchschnittlich 1,5 Pflegeplätze in entsprechenden stationären Einrichtungen zur Verfügung.
Die Versorgungssituation in den einzelnen Landkreisen zeigt allerdings teils sehr große Differenzen auf. Insbesondere der Nordosten offenbart eine wesentlich dichtere ambulante und stationäre Versorgung. Im Landkreis Rügen-Vorpommern beispielsweise stehen pflegebedürftigen Personen neben den Dienstleistungen von 79 ambulanten Pflegediensten auch mehr als 2.700 Plätze in stationären Einrichtungen zur Verfügung. In Relation zum Bevölkerungsanteil ab 90 Jahre stehen jedem Einzelnen dieser Gruppe rund 2,5 Betten in den größtenteils gemeinnützig orientierten stationären Einrichtungen zur Verfügung.

Klickt hier für eine interaktive Karte

Klickt auf die Karte oder hier, um die interaktive Karte zu öffnen

Diesen Trend bestätigen auch die Zahlen des ambulanten Sektors. Begünstigt auch durch die ländlichen Strukturen Mecklenburg-Vorpommerns und des nördlichen Brandenburgs agieren hier überdurchschnittlich viele, allerdings eher kleine ambulante Pflegedienste mit weniger als 20 Mitarbeitern und nur wenigen Patienten. Im Landkreis Uckermark beispielsweise versorgen mit 61 ambulanten Diensten mehr Pflegedienste ihre Patienten als im Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen, der fast viermal so viele Einwohner und Einwohner ab 90 Jahre hat.
Ganz anders zeigt sich die Situation im Südwesten der Republik. Die schwächste ambulante und stationäre Versorgung ist im Lahn-Rhein-Kreis in Rheinland-Pfalz zu finden. Laut Zensusergebnis aus dem Jahr 2011 leben im Landkreis knapp 1.000 Menschen, die 90 Jahre und älter sind. Zwölf ambulante Dienste und rund 1.100 Betten in zwölf stationären Einrichtungen stellen die Versorgung pflegebedürftiger Einwohner dieser Region sicher. Im Verhältnis liegt die Region damit deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts.
Bei der isolierten Betrachtung des ambulanten Sektors bildet der schleswig-holsteinische Landkreis Plön das Schlusslicht. Nur neun ambulante Pflegedienste bieten in dem Kreis mit mehr als 1.000 Einwohnern ab 90 Jahre ihre professionellen Dienstleistungen im Pflegebereich an.

Was bringt uns das? 

Mithilfe solcher Statistiken lernen wir, den Markt besser zu verstehen und den Kunden genauer anzusprechen. In Gebieten mit höherem Versorgungsdurchsatz ist die Wettbewerbssituation angespannter, woraus man einen Bedarf an optimierenden und effizienzsteigernden Werkzeugen folgern könnte.

Freitag, 4. Juli 2014

IT-gestützte Pflegedokumentation braucht Standards



BERLIN, DE - (HealthTech Wire / News) - Ein konsequenter IT-Einsatz in der Pflegedokumentation kann Bürokratie reduzieren und mehr Zeit für die eigentlichen pflegerischen Tätigkeiten verschaffen. Nötig sind unter anderem ein verstärkter Einsatz von Terminologien und die Umsetzung der elektronischen Signatur.


Die Pflege ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Aktivitätsfelder der großen Koalition. Eines der Ziele ist die Entbürokratisierung der Dokumentation: „Das ist auch dringend nötig, denn die Dokumentation frisst in vielen Einrichtungen 20 bis 30 Prozent der Arbeitszeit auf“, betonte Petra Schülke vom Pflegedienstleister CarePool Hannover. Die Kosten sind immens: Laut Statistischem Bundesamt schlagen die bürokratischen Anforderungen an die Pflegedokumentation pro Jahr mit 2,7 Milliarden Euro zu Buche.
Erreicht werden soll die Entbürokratisierung unter anderem durch die Umsetzung eines neuen, vierstufigen Pflegeprozesses, der die Zahl der Einzelleistungsnachweise insbesondere in der stationären Pflege verringert und der mehr Raum für Freitexteingaben lässt. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die alte Beliebigkeit der Dokumentation wieder zurückkehre, sagte Björn Sellemann, Leiter der AG Point of Care Research an der Universität Göttingen.
Um gerade die ambulanten Pflegedienste stärker zum Einsatz von mobilen digitalen Dokumentationslösungen zu motivieren, ist aus Sicht von Petra Schülke die Einführung der digitalen Signatur im Pflegeumfeld dringend erforderlich. Solange Leistungsnachweise auch dann, wenn sie digital erfasst werden, handschriftlich unterschrieben werden müssten, seien Akzeptanzprobleme unausweichlich. Auch Sellemann plädierte eindringlich für einen sicheren und gesetzeskonformen Zugang zu elektronischen Ressourcen einschließlich der digitalen Signatur.
zugearbeitet von Jens.

Vielen Dank dafür!

Freitag, 27. Juni 2014

Linktipp - Altenheim Live

Heute ein Linktipp:

Der Vincentz-Verlag ist immer eine gute Adresse für Themen rund um die Pflege. Sie haben seit einiger Zeit eine virtuelle Vortragsreihe gestartet: Altenheim  Live

Thematisch geht es, wie gesagt rund um die Pflege. Die letzten Themen kann man in der Mediathek (ganz oben rechts) abrufen und Vorträge nachhören und Handouts downloaden.

Altenheim Live erreicht ihr unter

http://vm.altenheim.net/load.php?vm=altenheim

oder unter

http://www.altenheim.net/Karrierecenter-Veranstaltungen/Altenheimlive
und dann auf die blaue Schaltfläche
(bei meinem ersten Versuch gab die obere URL einen Fehler zurück.)

Klickt mal rein - es lohnt sich!


gefunden von Jens
Vielen Dank dafür!

Freitag, 20. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (3)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will erreichen, dass Angehörige und Fachkräfte mehr Zeit für die Pflege alter und kranker Menschen haben. Schon ab Januar 2015 treten Verbesserungen in Kraft.


Schaut Euch das Video an, lest vor allem aber auch die spannende Diskussion auf YouTube!

gefunden von Jens.
Vielen Dank dafür!

Freitag, 13. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (2)

pflege_SG
 
Wie ich ja bereits letzte Woche schrieb, wurde das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Was noch fehlte, waren die genauen finanziellen Auswirkungen. Nun habe ich recherchiert:

Es wird der Zuschuss zu Umbauten etwa für barrierefreie Badezimmer angehoben. Er steigt von 2557 Euro auf bis zu 4000 Euro. Wer die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig für zehn Tage Lohnersatz bekommen. In Heimen soll die Anzahl der Betreuungskräfte von bisher 25 000 auf bis zu 45 000 steigen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll dafür allerdings um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden.

Was für etwas Bewegung auf dem Markt sorgen wird, ist eine Ergänzung des §41: “Pflegebedürftige können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen nach §38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.


Die Höchstsätze der Pflegekassen ändern sich ab 1. Januar 2015 wie folgt:

Pflegegeld für häusliche Pflege:
  • Pflegestufe 0 (mit Demenz): 123 Euro
  • Pflegestufe 1: 244 Euro/ mit Demenz: 316 Euro
  • Pflegestufe 2 : 458 Euro / mit Demenz: 545 Euro
  • Pflegestufe 3: mit und ohne Demenz: 728 Euro
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege:
  • Pflegestufe 0 (mit Demenz): 231 Euro
  • Pflegestufe 1: 468 Euro / mit Demenz: 689 Euro
  • Pflegestufe 2: 1144 Euro / mit Demenz: 1.298 Euro
  • Pflegestufe 3: mit und ohne Demenz: 1612 Euro
  • Härtefall mit und ohne Demenz: 1995 Euro
Leistungen bei vollstationärer Pflege:
  • Pflegestufe 1: 1064 Euro
  • Pflegestufe 2: 1330 Euro
  • Pflegestufe 3: 1612 Euro
  • Härtefall: 1995 Euro
(Bei vollstationärer Pflege werden für Patienten mit und ohne Demenz die gleichen Sätze gezahlt)

Als Kernaussagen der Höchstsätze der Pflegekassen könnte man entnehmen:
  1. Wir werden unseren Kunden im careoffice eine Hilfestellung anbieten, damit er die neuen Pflegesätze automatisiert eintragen kann.
  2. Je höher die Pflegestufe ist, desto geringer wird die Demenz gewichtet.
  3. Die Demenz ist in der vollstationären Vergütung bereits eingerechnet.
  4. Um so höher die Pflegestufe, desto geringer wird die finanzielle Hilfestellung bei einer vollstationären Unterbringung.
  5. Es werden neue Einrichtungen der Tags- und Nachtpflege entstehen!
In einem zweiten Schritt soll 2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden, so dass auch die Bedürfnisse von Familien mit Demenzkranken besser berücksichtigt werden. Bislang fokussiert sich das System, nach denen Pflegeleistungen bewilligt werden, überwiegend auf körperliche Einschränkungen. Seit vielen Jahren fordern Sozialverbände grundlegende Änderungen an diesem System.

Aus meiner bescheidenen Sicht taugt das 5. SGB XI-ÄndG bei weitem nicht als Stärkung der Pflege. Es ist zwar vorerst ein Entwurf – aber mangels Opposition ist kaum mit Gegenwind zu rechnen.
 
Hier könnt ihr den Entwurf herunterladen
Und hier findet ihr eine lesbarere Variante in Broschürenform.

Freitag, 6. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (1)

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürfige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."

Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: „Gute Pflege muss uns etwas wert sein“.

Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.

Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:
  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...