Freitag, 27. Juni 2014

Linktipp - Altenheim Live

Heute ein Linktipp:

Der Vincentz-Verlag ist immer eine gute Adresse für Themen rund um die Pflege. Sie haben seit einiger Zeit eine virtuelle Vortragsreihe gestartet: Altenheim  Live

Thematisch geht es, wie gesagt rund um die Pflege. Die letzten Themen kann man in der Mediathek (ganz oben rechts) abrufen und Vorträge nachhören und Handouts downloaden.

Altenheim Live erreicht ihr unter

http://vm.altenheim.net/load.php?vm=altenheim

oder unter

http://www.altenheim.net/Karrierecenter-Veranstaltungen/Altenheimlive
und dann auf die blaue Schaltfläche
(bei meinem ersten Versuch gab die obere URL einen Fehler zurück.)

Klickt mal rein - es lohnt sich!


gefunden von Jens
Vielen Dank dafür!

Freitag, 20. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (3)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will erreichen, dass Angehörige und Fachkräfte mehr Zeit für die Pflege alter und kranker Menschen haben. Schon ab Januar 2015 treten Verbesserungen in Kraft.


Schaut Euch das Video an, lest vor allem aber auch die spannende Diskussion auf YouTube!

gefunden von Jens.
Vielen Dank dafür!

Freitag, 13. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (2)

pflege_SG
 
Wie ich ja bereits letzte Woche schrieb, wurde das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Was noch fehlte, waren die genauen finanziellen Auswirkungen. Nun habe ich recherchiert:

Es wird der Zuschuss zu Umbauten etwa für barrierefreie Badezimmer angehoben. Er steigt von 2557 Euro auf bis zu 4000 Euro. Wer die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig für zehn Tage Lohnersatz bekommen. In Heimen soll die Anzahl der Betreuungskräfte von bisher 25 000 auf bis zu 45 000 steigen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll dafür allerdings um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden.

Was für etwas Bewegung auf dem Markt sorgen wird, ist eine Ergänzung des §41: “Pflegebedürftige können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen nach §38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.


Die Höchstsätze der Pflegekassen ändern sich ab 1. Januar 2015 wie folgt:

Pflegegeld für häusliche Pflege:
  • Pflegestufe 0 (mit Demenz): 123 Euro
  • Pflegestufe 1: 244 Euro/ mit Demenz: 316 Euro
  • Pflegestufe 2 : 458 Euro / mit Demenz: 545 Euro
  • Pflegestufe 3: mit und ohne Demenz: 728 Euro
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege:
  • Pflegestufe 0 (mit Demenz): 231 Euro
  • Pflegestufe 1: 468 Euro / mit Demenz: 689 Euro
  • Pflegestufe 2: 1144 Euro / mit Demenz: 1.298 Euro
  • Pflegestufe 3: mit und ohne Demenz: 1612 Euro
  • Härtefall mit und ohne Demenz: 1995 Euro
Leistungen bei vollstationärer Pflege:
  • Pflegestufe 1: 1064 Euro
  • Pflegestufe 2: 1330 Euro
  • Pflegestufe 3: 1612 Euro
  • Härtefall: 1995 Euro
(Bei vollstationärer Pflege werden für Patienten mit und ohne Demenz die gleichen Sätze gezahlt)

Als Kernaussagen der Höchstsätze der Pflegekassen könnte man entnehmen:
  1. Wir werden unseren Kunden im careoffice eine Hilfestellung anbieten, damit er die neuen Pflegesätze automatisiert eintragen kann.
  2. Je höher die Pflegestufe ist, desto geringer wird die Demenz gewichtet.
  3. Die Demenz ist in der vollstationären Vergütung bereits eingerechnet.
  4. Um so höher die Pflegestufe, desto geringer wird die finanzielle Hilfestellung bei einer vollstationären Unterbringung.
  5. Es werden neue Einrichtungen der Tags- und Nachtpflege entstehen!
In einem zweiten Schritt soll 2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden, so dass auch die Bedürfnisse von Familien mit Demenzkranken besser berücksichtigt werden. Bislang fokussiert sich das System, nach denen Pflegeleistungen bewilligt werden, überwiegend auf körperliche Einschränkungen. Seit vielen Jahren fordern Sozialverbände grundlegende Änderungen an diesem System.

Aus meiner bescheidenen Sicht taugt das 5. SGB XI-ÄndG bei weitem nicht als Stärkung der Pflege. Es ist zwar vorerst ein Entwurf – aber mangels Opposition ist kaum mit Gegenwind zu rechnen.
 
Hier könnt ihr den Entwurf herunterladen
Und hier findet ihr eine lesbarere Variante in Broschürenform.

Freitag, 6. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (1)

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürfige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."

Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: „Gute Pflege muss uns etwas wert sein“.

Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.

Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:
  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...