Freitag, 13. Juni 2014

Pflegestärkungsgesetz (2)

pflege_SG
 
Wie ich ja bereits letzte Woche schrieb, wurde das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Was noch fehlte, waren die genauen finanziellen Auswirkungen. Nun habe ich recherchiert:

Es wird der Zuschuss zu Umbauten etwa für barrierefreie Badezimmer angehoben. Er steigt von 2557 Euro auf bis zu 4000 Euro. Wer die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig für zehn Tage Lohnersatz bekommen. In Heimen soll die Anzahl der Betreuungskräfte von bisher 25 000 auf bis zu 45 000 steigen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll dafür allerdings um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden.

Was für etwas Bewegung auf dem Markt sorgen wird, ist eine Ergänzung des §41: “Pflegebedürftige können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen nach §38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.


Die Höchstsätze der Pflegekassen ändern sich ab 1. Januar 2015 wie folgt:

Pflegegeld für häusliche Pflege:
  • Pflegestufe 0 (mit Demenz): 123 Euro
  • Pflegestufe 1: 244 Euro/ mit Demenz: 316 Euro
  • Pflegestufe 2 : 458 Euro / mit Demenz: 545 Euro
  • Pflegestufe 3: mit und ohne Demenz: 728 Euro
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege:
  • Pflegestufe 0 (mit Demenz): 231 Euro
  • Pflegestufe 1: 468 Euro / mit Demenz: 689 Euro
  • Pflegestufe 2: 1144 Euro / mit Demenz: 1.298 Euro
  • Pflegestufe 3: mit und ohne Demenz: 1612 Euro
  • Härtefall mit und ohne Demenz: 1995 Euro
Leistungen bei vollstationärer Pflege:
  • Pflegestufe 1: 1064 Euro
  • Pflegestufe 2: 1330 Euro
  • Pflegestufe 3: 1612 Euro
  • Härtefall: 1995 Euro
(Bei vollstationärer Pflege werden für Patienten mit und ohne Demenz die gleichen Sätze gezahlt)

Als Kernaussagen der Höchstsätze der Pflegekassen könnte man entnehmen:
  1. Wir werden unseren Kunden im careoffice eine Hilfestellung anbieten, damit er die neuen Pflegesätze automatisiert eintragen kann.
  2. Je höher die Pflegestufe ist, desto geringer wird die Demenz gewichtet.
  3. Die Demenz ist in der vollstationären Vergütung bereits eingerechnet.
  4. Um so höher die Pflegestufe, desto geringer wird die finanzielle Hilfestellung bei einer vollstationären Unterbringung.
  5. Es werden neue Einrichtungen der Tags- und Nachtpflege entstehen!
In einem zweiten Schritt soll 2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden, so dass auch die Bedürfnisse von Familien mit Demenzkranken besser berücksichtigt werden. Bislang fokussiert sich das System, nach denen Pflegeleistungen bewilligt werden, überwiegend auf körperliche Einschränkungen. Seit vielen Jahren fordern Sozialverbände grundlegende Änderungen an diesem System.

Aus meiner bescheidenen Sicht taugt das 5. SGB XI-ÄndG bei weitem nicht als Stärkung der Pflege. Es ist zwar vorerst ein Entwurf – aber mangels Opposition ist kaum mit Gegenwind zu rechnen.
 
Hier könnt ihr den Entwurf herunterladen
Und hier findet ihr eine lesbarere Variante in Broschürenform.

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