Freitag, 27. März 2015

Wankband: saubere Energie durch Pornos


Ein neuer Hype geht um - und ich muss sagen: marketingtechnisch eine echt geile Idee.

Um was geht es? WANKBAND - ein Armband, mit dem man die kinetische Energie beim Wackeln in elektrische Energie umwandeln kann. Promotet wird diese Idee von einer unzweideutigen Seite namens pornhub.com.

Wir es funktioniert könnt ihr im Video oben sehen.

Ob man damit allerdings dauerhaft auf externe Energiequellen verzichten kann, darf bezweifelt werden.

Betatester könnt ihr übrigens hier werden: http://www.thewankband.com

Freitag, 20. März 2015

Sonnenfinsternis: Links und Tipps



Heute wird sich die Sonne verdunkeln. Zwischen halb zehn und zwölf Uhr dauert das Spektakel. Wer sich keine spezielle Brille hat, hat schlechte Karten; im Einzelhandel wird es heute kaum noch welchen geben. Hütet Euch aber in Sachen Augenschutz zu experimentieren;
Um einen genügenden Augenschutz zu erreichen, ist zu beachten, dass die zur Verwendung kommenden Schutzfilter das Ultraviolett total absorbieren oder reflektieren müssen und vom sichtbaren Spektralbereich höchstens noch einen Tausendstel des Sonnenlichtes durchlassen dürfen. Keinen genügenden Schutz bieten gewöhnliche - auch noch so dunkle! - Sonnenbrillen, CDs, geschwärzte Gläser oder Farb- und Schwarzweissfilme. Mit Russ geschwärzte Gläser sind insofern nicht geeignet, als sie meistens zu wenig geschwärzt sind und beim Hantieren die Schwärzung beschädigt wird. Dunkle Sonnenbrillen sind besonders gefährlich, weil sie in den meisten Fällen die ultraviolette Strahlung beinahe ungehindert passieren lassen. Hinzu kommt, dass sich die Pupillen im Halbdunkel stärker öffnen und dadurch noch mehr der äusserst gefährlichen UV- Strahlung in die Augen dringen lassen.

Ich habe mal ein paar Links zusammengesammelt, die Euch interessieren könnten.

DIE SONNENFINSTERNIS IN MITTELEUROPA

DIE SONNENFINSTERNIS AM 20.03.2015 IM ÜBERBLICK

Die Sonnenfinsternis vom 11.08.1999 aus ophthalmologischer Sicht

Eine Gefahr für die Augen

Himmelsschauspiel am 20. März

Mit welcher Brille kann ich meine Augen schützen?

Wie Sie sich richtig auf die Sonnenfinsternis vorbereiten

Warum ist es gefährlich, direkt in die Sonne zu schauen?

Total, ringförmig, partiell? Was ist eine Sonnenfinsternis?

Freitag, 13. März 2015

Homeoffice vs. Arbeitsstättenverordnung

Auf Deutschland kommt eine neue Arbeitsstättenverordnung zu. Möglicherweise müssen Arbeitgeber schon bald sicherstellen, dass im Home Office ihrer Beschäftigten ausreichend Fußstützen und Fenster vorhanden sind, das Licht hell und der Schreibtisch groß genug ist. Die Novellierung sorgt vielerorts für Kopfschütteln, ja für Entsetzen. Ein rechtlose Zone ist das Home Office aber schon jetzt nicht. Diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter am Telearbeitsplatz schaffen lassen.

Home Office: Grüße aus Schilda

Auf Andrea Nahles prasselt es gerade von allen Seiten ein. Die Arbeitsministerin hat eine Neuordnung der Arbeitsstättenverordnung angestoßen, die dem Bürokratie-Standort Deutschland ein neues und ganz besonders wertvolles Kapitel hinzufügen soll. Die Änderungen werden von Arbeitgebern verrissen, auch der Wirtschaftsflügel der CSU hat sich zu Wort gemeldet, Vokabeln wie 'Absurdistan' und 'Zombie' sind in diesem Zusammenhang schon gefallen.
Hinter Nahles' Plänen steckt das erklärte Ziel, Arbeitsplätze im Betrieb und im Home Office gleichzustellen. Das klingt zunächst einmal gar nicht schlecht. Die (zahlreichen) Kritiker aber fürchten, dass sie die Telearbeit massiv behindern, sogar nahezu unmöglich machen könnten. Immerhin haben Arbeitgeber die Pflicht, die Einhaltung der Bestimmungen auch zu überprüfen.
Wir haben direkt mal in den ursprünglichen Maßnahmenkatalog "zur Gestaltung von Telearbeitsplätzen" hineingeschaut und möchten Ihnen einige Stilblüten nicht vorenthalten:
Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.
Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
Das sind wohlgemerkt nur Auszüge, es geht munter so weiter.

Ordnungswahn: 17 Grad im Abstellraum

Wenn alle angedachten Änderungen umgesetzt werden, dann müssen Arbeitgeber unter anderem gewährleisten, dass ...
  • am heimischen Arbeitsplatz die Sonne nicht blendet.
  • die Beleuchtung mindestens 500 LUX beträgt.
  • der Schreibtisch groß genug ist, um die Handballen davor aufzulegen.
  • die Teeküche ein Fenster hat.
  • dem Arbeitnehmer ein abschließbares Fach zur Verfügung steht.
  • die Mindesttemperatur im Abstellraum 17 Grad beträgt.
Nach den Proteststürmen der vergangenen Tage und Wochen hat das Kabinett die Beratungen aber vorerst vertagt. Am 1. März ist die neue Arbeitsstättenverordnung jedenfalls nicht wie geplant in Kraft getreten. 
Selbstverständlich gibt es aber schon heute arbeitsrechtliche Aspekte, die der Arbeitgeber beachten muss, wenn er seine Beschäftigten im Home Office schaffen lässt. Wir haben die wichtigsten Punkte daher für Sie zusammengefasst. Und geben Entwarnung: Das ist machbar!

Arbeitsrecht im Home Office: Worauf Sie achten müssen

  • Geld

    Hier stellen sich vor allem steuerrechtliche Fragen. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsmittel dem Mitarbeiter im Home Office kostenlos zur Verfügung stellt, bedeutet dies keinen geldwerten Vorteil und wäre somit nicht steuer- und beitragspflichtig. Das wäre bei einer reinen Erstattung von Drucker, Schreibtisch oder Büromaterialien anders. Auch stellt sich die Frage der räumlichen Miete. Sofern der Mitarbeiter überwiegend im Home Office arbeitet, muss der dafür genutzte Raum im Prinzip vom Mitarbeiter angemietet werden. Alternativ kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter aber auch eine monatliche Kostenpauschale zahlen. Suchen Sie diesbezüglich unbedingt das Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
  • Zwang

    Den darf es nicht geben. Kein Arbeitgeber hat das Recht, seine Mitarbeiter zwangsweise ins Home Office auszulagern. Auf der anderen Seite gibt es auch für Arbeitnehmer kein Recht darauf, von zuhause aus zu arbeiten. Hier sind beide Seiten auf die Zustimmung der jeweils anderen angewiesen, auch wenn nur um einen kleinen Teil der Arbeitszeit geht.
  • Zeit

    Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Home Office. Länger als zehn Stunden am Tag darf der Mitarbeiter formell gesehen nicht arbeiten. Tipp: Verabreden Sie realistische Zeiten mit dem Mitarbeiter, in denen er zuhause definitiv erreichbar ist. Zudem kann es helfen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitszeiten eigenständig dokumentiert und dem Vorgesetzten in regelmäßigen Abständen vorlegt.
  • Zutritt

    Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Zutrittsrecht zur privaten Wohnung des Arbeitnehmers. Hintergrund: Das Home Office unterliegt den Arbeitsschutzbestimmungen und muss daher kontrolliert werden können. Ob auf Arbeitgeber hier ein Mehraufwand durch die geplante Arbeitsstättenverordnung zukommt, bleibt abzuwarten.
  • Daten

    Um das Thema Datenschutz sollten sich Unternehmen gründlich kümmern, gerade im Hinblick auf ihre Mitarbeiter im Home Office. Überlegen Sie vorab, wie Sie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen am heimischen PC gewährleisten. Im Zweifelsfall können Sie dem Mitarbeiter auch untersagen, hochsensible Unterlagen mit nach Hause zu nehmen.
  • Ende

    Es ist unter Umständen gar nicht so einfach, den Beschäftigten von zuhause wieder ins Büro zu versetzen. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf muss der Arbeitgeber die Interessen den Arbeitnehmers dabei berücksichtigen, kann also nicht über seinen Kopf hinweg entscheiden. Außerdem muss der Betriebsrat einbezogen werden, da die Rückholaktion in den Betrieb formell eine Versetzung darstellt.

Freitag, 6. März 2015

Statusseite TecArt

Seit Ende Februar wurde seitens TecArt eine Status-Seite online gestellt, auf der ihr immer sehen könnt, ob TecArt funktioniert, oder nicht:


Ich finde zwar, ein Anmeldeversuch tut dasselbe, aber blau soll ja beruhigend wirken.


Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...