Freitag, 28. Dezember 2012

Nieder mit der IT

2012 endet hier... 

Ich fand, es war ein gutes Jahr - mit allem was wir gemeinsam ausgefochten, erlebt und bewältigt hatten. Ich möchte Euch daher nicht ohne Augenzwinkern (was aber auch ein nervöses Lid-Zucken sein könnte) dieses Fundstück schenken. Es soll gleichermaßen Balsam für geschundene Seelen als auch Triebfeder für unser neues Projekt sein!



Ich such diesen Button nicht, ich such diesen Button nicht, ich such diesen Button nicht, nein, nein!
Ich such diesen Button nicht, ich such diesen Button nicht, ich such diesen Button nicht, nein, nein!

Freitag, 21. Dezember 2012

weihnachtlicher Musiktipp


So kurz vor Weihnachten möchte ich Euch einen Musiktipp präsentieren:


Klickt und hört mal rein!

Ähnlichkeiten mit real layoutenden Personen ist rein zufällig...

Freitag, 14. Dezember 2012

Neue Dimensionen – Sind Sie ein Status-Quo-Denker?

Da dies ja ein internes Blog ist, kann ich mir die sagenhafte Frechheit herausnehmen, einen kompletten Blogartikel 1:1 zu übernehmen. Diesen hier habe ich von http://karrierebibel.de:


Neue Dimensionen – Sind Sie ein Status-Quo-Denker?

Es gibt viele Art von Denkern: Vordenker, Nachdenker, Querdenker, … und Status-Quo-Denker. Die sind unter dem Namen vielleicht weniger bekannt. Dennoch bilden sie eine erstaunlich große Gruppe. Man trifft so denkende Menschen eigentlich überall: im Bekanntenkreis, im Urlaub, in der Familie. Vor allem aber im Job. Oft sind das sehr gründliche und gewissenhafte Kollegen. Gute Beobachter. Meinungsstarke Analytiker. Erfahrene Logikliebhaber. Das macht sie sehr einflussreich, aber auch sehr gefährlich.
Denn sie pflegen ebenso gründlich wie gewissenhaft ihre eigenen Vorurteile, Klischees und Denkschubladen, in die sie andere gerne zwängen oder diese solange bequatschen, bis sie dort hineinpassen. Dahinter steckt der Versuch, Neues – Ideen, Abläufe, Strategien – vorgefertigten Meinungen anzugleichen. Doch die Sache hat einen Haken: Wer so denkt, tritt dabei meist nur auf der Stelle, weil er meint, die Welt müsste sich ihm anpassen und nicht umgekehrt. Gefährlich! Denn dabei verpassen die meisten eine ziemlich gute Gelegenheit, die Welt in anderen Dimensionen zu sehen.

Machen Sie den Test: Sind Sie ein Status-Quo-Denker?

  • Wenn Ihnen der Satz bekannt vorkommt: Das ist eine gute Tradition in diesem Haus!
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Ihr erster Impuls bei einer neuen Idee ist: Wie groß sind die Risiken?
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie häufig denken: Ach, das ist gut genug…
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn die Art, wie Sie Kunden ansprechen und gewinnen älter als drei Jahre ist:
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie meinen, bewährte Methoden soll man nicht auswechseln.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie glauben, die da oben haben sowieso keine Ahnung!
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie Ihre Arbeitsprozesse nur mit der idealen Zukunft vergleichen.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie auf Veränderungen im Unternehmen immer zuerst panisch und ängstlich reagieren.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Ihre Feierabende unter der Woche immer gleichförmig aussehen.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie sich nie nach einem neuen Weg zur Arbeit umsehen.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie denken: Bloß keine Experimente machen!
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie schon seit einem Jahr nichts Neues mehr gelernt haben.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie fragen: Wozu in meinem Stammrestaurant mal ein neues Gericht bestellen?
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
  • Wenn Sie sich über diese Fragen mehr ärgern, statt motivieren zu lassen.
    Dann sind Sie womöglich ein Status-Quo-Denker.
Status-Quo-Denker lassen sich freilich auch an anderen Indizien erkennen. Ihr Motto ist häufig: Wer sich bewegt, kann stolpern; ihre Attitüde: Ich weiß es besser; die Haltung dazu: Kommt gar nicht erst in die Tüte! Zugegeben: Wer so sehr im Echo seiner tradierten Gedanken verwurzelt ist, macht keine großen Sprünge mehr. Alte Bäume lassen sich nun mal nicht versetzen, dann gehen sie ein. Zu neuer Blüte bringt man derlei Routiniers aber, indem man ihnen zuhört und das Gefühl gibt, dass ihre Erfahrungen, Bedenken und Zweifel gehört, womöglich sogar berücksichtigt werden. Dann bringen sie sich auch wieder in neue Prozesse und Projekte ein.

Freitag, 30. November 2012

App-Tipp: ARAL Tankstellen Finder

Für die Nutzer privater Smartphones mit Android-Betriebssystem kann ich folgende App empfehlen:


ARAL Tankstellen Finder

Suchen Sie auch unterwegs ganz bequem und komfortabel die für Sie nächst gelegene und günstigste Aral Tankstelle und lassen Sie sich direkt die entsprechende Route anzeigen. Die Suche bezieht sich auf alle ca. 2.400 Aral Tankstellen in Deutschland.

Da hier als Kartenbasis Google Maps verwendet wird, ist eine Online-Verbindung notwendig.

Der Link führt Euch zum Google Play Store, die App gibt es auch im Apple AppStore.

Freitag, 23. November 2012

PNG - Neue Rechtslage bei der Pflege

aus:

ARD | Das Erste - Morgenmagazin - Neue Rechtslage bei der Pflege


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Neue Rechtslage bei der Pflege

Experte im Studio: Wolfgang Büser, Rechtsexperte

Symbolbild Pflegeversicherung  (Bild: WDR)Die neue Pflegeversicherung: Was gilt ab Oktober 2012, was ab 2013?
Die neue Pflegeversicherung: Was gilt ab Oktober 2012, was ab 2013?
Zuschuss für private Vorsorge – Mehr bei Demenz – Geld für ambulante Wohngruppen – Einkommensgrenzen weggefallen – Höhere Beiträge
Neues Recht gilt für Pflegebedürftige wie für ihre Betreuungspersonen, ferner für alle, die für ihren Pflegefall vorsorgen wollen. Das ist zum Teil bereits ab Oktober 2012 der Fall *), in vollem Umfang ab Januar 2013.
In dem "Pflege-Neuausrichtungsgesetz" geht es unter anderem um
  • Demenzpatienten,
  • höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II,
  • die Entlastung pflegender Angehöriger,
  • mehr Wahlmöglichkeiten bei den Pflegeleistungen, aber auch
  • eine bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen,
  • einen noch individuelleren Service für diejenigen, die einen Antrag auf Feststellung ihrer Pflegebedürftigkeit stellen,
  • die Bildung "ambulanter Wohngruppen" durch Pflegebedürftige,
  • den Wegfall von Eigenbeteiligungen für individuelle, das "Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen".
  • Ferner ein – wenn auch bescheidenes – Kernstück des neuen Gesetzes: Die Förderung privater Pflegezusatz­versicherungen durch einen Staatszuschuss.
Das gilt bereits ab Oktober 2012...:
  • Die Pflegekassen haben ihren Versicherten künftig nach Eingang eines Antrags auf Pflegeleistungen direkt einen konkreten Beratungstermin in den kommenden zwei Wochen beim Medizinischen Dienst anzubieten. Oder (auch das ist neu), sie stellen einen Beratungsgutschein aus, der innerhalb der zwei Wochen bei einem anderen unabhängigen Gutachter, der unter drei Vorschlägen ausgewählt werden kann, eingelöst wird.
  • Sie stellen – über die allgemeine Unterrichtung und Unterstützung hinaus – auf Wunsch das für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit angefertigteGutachten des Medizinischen Dienstes oder des beauftragten unabhängigen Gutachters zur Verfügung. Ferner wird über eine von dort gegebene Rehabilitationsempfehlung informiert – und was gegebenenfalls daraus hinsichtlich einer vorgeschlagenen Rehabilitationsmaßnahme folgen kann.
  • Befindet sich eine pflegebedürftige Person in einer "Kurzzeitpflege" (in Ergänzung der häuslichen Pflege) oder einer "Verhinderungspflege" (etwa während einer Erkrankung oder während des Urlaubs der Pflegekraft), so wird künftig für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Das erleichtert es Pflegepersonen, hin und wieder eine Auszeit zu nehmen. Bisher gingen sie während solcher Zeiten leer aus.
  • Neues Recht gilt auch für Pflegebedürftige, die in einer "ambulanten Wohngruppe" mindestens zu Dritt in einer gemeinsamen Wohnung leben und dort pflegerisch betreut werden. Hier kann es einen pauschalen Zuschlag zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung in Höhe von 200 Euro monatlich geben, wenn in dieser Gruppe eine Pflegekraft tätig ist, die (auch) bei der Organisation des Zusammenlebens hilft. Ferner steht eine einmalige "Anschubfinanzierung" in Höhe von 2.500 Euro pro Person bereit, maximal sind es 10.000 Euro.
  • Für das private "Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen" (etwa der Einbau breiterer Türen für Rollstuhlfahrer) gibt es die Neuerung, dass es für die finanzielle Beteiligung der Pflegekassen nicht mehr auf die Höhe des Einkommens der Pflegebedürftigen ankommt.
*) Das genaue Datum steht noch nicht fest, weil es auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ankommt.
... und das ab 1. Januar 2013:
  • Pflegegeld kann es nach bisherigem Recht nur dann geben, wenn der individuelle Pflegebedarf für die oder den Versicherten mindestens 45 Minuten täglich beträgt. Das entspricht der Pflegestufe I. Hilfsweise wurde bisher schon für Frauen und Männer mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz ("Altersverwirrtheit") eine Pflegestufe "0" eingerichtet, wenn ihre pflegerische Betreuung die Mindeststundenzahl pro Tag nicht erreichte.
  • Das bedeutet: Frauen und Männer, die "noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen", können dennoch Leistungen beziehen – wenn sie eine spezielle Betreuung benötigen, etwa die an Demenz Erkrankten. Je nach (gutachterlich festgestelltem) Umfang wird ein individueller Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 100 Euro beziehungsweise 200 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. Dies allerdings nicht bar, sondern kann für die Tagespflege oder für soziale Betreuung ausgegeben werden.
  • Neu ist, dass auch Demenzpatienten Anspruch auf Pflegegeld haben. Es beträgt 120 Euro pro Monat, solange keine Pflegestufe anerkannt ist. Hat ein solcher Patient bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekommen, so erhöht sich das normale Pflegegeld in Pflegestufe I von 235 Euro auf 305 Euro und in Stufe II von 440 Euro auf 525 Euro – jeweils pro Monat. Auch bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen erhöhen sich die entsprechenden Beträge (hier in den Pflegestufen II und III).
  • Wer mehr als einen Angehörigen oder Bekannten betreut, der mindestens der Pflegestufe I angehört, dies aber jeweils unter 14 Stunden wöchentlich, für den sah das Gesetz bisher keine Beitragszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung vor. Selbst dann, wenn die Gesamtstundenzahl der Pflegetätigkeit die 14 Stunden-Marke erreichte oder überstieg. Das ändert sich ab Januar 2013: Die zum Beispiel wöchentlich jeweils 10 Stunden betragende Betreuung von zwei Pflegebedürftigen ergibt 20 Pflegestunden – mit der Folge, dass die Pflegetätigkeit nun auch hilft, die Rente zu steigern.
  • Und auch das ist neu: Neben den heutigen Leistungskomplexen in der Pflegeversicherung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) können zusätzliche "pflegerische Betreuungsmaßnahmen" finanziert werden. Dabei könnte es sich zum Beispiel um das Vorlesen von Zeitungen oder Büchern handeln oder um Spaziergänge. Stichworte dafür sind "Kommunikation" und "Aufrechterhaltung sozialer Kontakte".
  • Die fachärztliche Versorgung in Pflegeheimen (etwa durch Gynäkologen oder Zahnärzte) soll dadurch verbessert werden, dass ihnen für "Hausbesuche" höhere Honorare zugestanden werden. Das soll die häufigere Bereitschaft wecken, Patienten in Pflegeheimen aufzusuchen – was sich auch für sie positiv auswirken kann.
  • Mehr Leistungen in zahlreichen Bereichen erfordern mehr Geld, das dafür zur Verfügung steht. Deshalb wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,95 (für Kinderlose: 2,20) Prozent auf 2,05 (für Kinderlose: 2,30) Prozent angehoben. Das macht pro 1.000 Euro beitragspflichtigem Bruttoverdienst 1 Euro aus.
  • Es wird eine private Pflegezusatzversicherung eingerichtet, an der sich der Staat mit einem Zuschuss für die Beiträge der Versicherten beteiligt. Dieser Zuschuss beträgt 5 Euro pro Monat, 60 Euro im Jahr. Gezahlt wird er nur für private Pflege-Tagegeld-Versi­cherungen. Der monatliche Mindestbeitrag wurde auf 10 Euro festgelegt. Die Privatversicherer dürfen wegen gesundheitlicher Risiken keinen Antragsteller ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind für solche Versicherungen ausgeschlossen. Leistungsanspruch muss spätestens nach fünf Jahren Beitragszahlung gegeben sein ("Wartezeit") – wenn die Pflegekasse der oder des Versicherten die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bestehende private Pflegezusatzversicherungen werden vom Staat nicht bezuschusst.

Aktuelle Urteile zum Thema Pflegeversicherung

Für die "Ersatzpflege" gibt es keine Tagespauschalen, aber auch kein Dogma - Fällt die Pflegekraft eines nahen Angehörigen für die Betreuung vorübergehend aus (etwa wegen Urlaubs oder Krankheit), so kann für eine "Ersatzpflege" pro Jahr von der Pflegekasse – je nach Pflegestufe – bis zu 700 Euro im Monat an aufgewandt werden. Die Pflegekasse hat – unabhängig von der Pflegestufe – bis zu 1.550 Euro im Monat zu leisten, wenn entsprechend hohe Aufwendungen - zum Beispiel wegen Verdienstausfalls oder für Fahrkosten – nachgewiesen werden. Die bis zu 700/1.550 Euro monatlicher Ersatzpflegekosten dürfen von den Pflegekassen grundsätzlich nicht auf Tagesbeträge umgerechnet werden. Deshalb hat sie für die Zeit, in der zwei Söhne des Pflegedürftigen für ihre Mutter die Pflege vorübergehend übernehmen, nicht Tageshöchstbeträge angesetzt werden (was hier zur Folge hatte, dass die beiden Söhne für einige Tage ihrer Pflegetätigkeit insgesamt 700 Euro ausgezahlt bekamen).(BSG, B 3 P 6/11 R)
Die deutsche Pflegekasse behandelt auch auswärts "gut" - Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der EU-Kommission wegen "mangelhafter Leistungen der deutschen Pflegeversicherung" abgewiesen. Inhalt der Klage war es, dass deutsche Pflegebedürftige, die sich vorübergehend im europäischen Ausland befinden und dort Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen, die Kosten demnach nicht bis zur selben Höhe erstattet bekommen wie in der Bundesrepublik. So sind weder gemietete Pflegehilfsmittel zu ersetzen, noch gelten für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung die gleichen Abrechnungsgrenzen. Darin sah die Kommission eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Der EuGH konnte jedoch eine Verletzung von europäischem Recht nicht erkennen und wies Klage ab. Unter anderem habe die Kommission nicht berücksichtigt, dass Pflegebedürftige, die "temporär" im Ausland sind, Leistungen dortiger Träger in Anspruch nehmen und sie der deutschen Pflegekasse in Rechnung stellen können. Das könne sogar dazu führen, dass eine solche Kombination aus Geld- und Sachleistungen mehr an Wert ergäbe als die einzelne Leistung laut deutschem Katalog. (EuGH, C 562/10)
Auch die Fahrzeit zum Arzt zählt mit - Die Zeit, die ein Ehemann für seine kranke Frau benötigt, um mit ihr Arztbesuche zu absolvieren, muss für die Feststellung des Pflegebedarfs und der Eingruppierung in eine Pflegestufe angerechnet werden. Dabei sei auch die Zeit zu berücksichtigen, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, die allein auf die Fahrt zur Praxis anfalle. Auch wenn die Frau während der Fahrt zur Praxis keiner Betreuung bedurfte, sei die Zeit als Pflegezeit zu berücksichtigen. Die Zeiten dürfen nicht herausgerechnet werden, weil für die Begleitung vom Fahrzeug zur Praxis regelmäßig nur der Fahrer zur Verfügung steht. Ähnlich wie bei den Wartezeiten beim Arztbesuch, bei denen ebenfalls kein tatsächlicher Betreuungsaufwand besteht, sei Pflegebedarf anzunehmen. (Dadurch konnte hier die sturzgefährdete Frau in die Pflegestufe I eingruppiert werden.) (LSG Rheinland-Pfalz, L 5 P 29/11)
Reine Betreuungsleistungen zählen für die Rente nicht mit - Wer einen Pflegebedürftigen ehrenamtlich mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt, der bekommt dafür eine Gutschrift auf seinem Rentenkonto. Zur Ermittlung, ob diese Stundenzahl erreicht wird, ist nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung" erforderlich ist. Weitergehende beziehungsweise andere Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im offiziellen Pflege-Katalog enthalten sind – etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird, die als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind bei der Ermittlung des Umfangs der (Mindest-)Pflegezeit nicht mitzurechnen. (Mit dieser Begründung verwies das Bundessozialgericht ein Verfahren an die Vorinstanz – das Landessozialgericht Hamburg - zurück, das nun noch prüfen muss, ob die vom Medizinischen Dienst Krankenversicherung festgestellte wöchentliche Pflegezeit von nur 10 1/2 Stunden korrekt ermittelt worden ist.) (BSG, B 12 R 9/10 R)
Auch wenn acht Minuten fehlen, gibt es "volles Geld" - Stellt ein Sachverständiger für einen halbseitig gelähmten und blinden Pflegebedürftigen einen täglichen Zeitaufwand von 232 Minuten für die Grundpflege fest (was für die Ermittlung nur der Pflegestufe II ausreicht), so hat der Mann dennoch Anspruch auf die Einstufung in Pflegestufe III, obwohl dafür 240 Minuten Zeitaufwand täglich nötig wären. Das Sozialgericht Münster urteilte – angelehnt an Pflegewissenschaft und -praxis -, dass es sich bei der gesetzlich vorgegebenen "Minutenzählerei" um eine scheinrationale Größe handele, da sich der "berücksichtigungsfähige Aufwand nicht präzise bestimmen" lasse. (SG Münster, S 6 P 135/10)
Ändert sich die Situation, gibt's einen neuen Zuschuss - Ein Pflegebedürftiger kann von der gesetzlichen Pflegeversicherung einen weiteren Zuschuss für den Umbau seines Bades verlangen, wenn sich seine Pflegesituation wesentlich geändert hat. (Hier war für einen 12jährigen ein Zuschuss der Pflegekasse für den behindertengerechten Umbau der Treppen im Haus seiner Eltern gezahlt worden. Drei Jahre später – er hatte erheblich an Gewicht und Körperkraft zugenommen - beantragte er einen weiteren Zuschuss – diesmal für den Umbau des Badezimmers im Keller, wodurch sich seine Pflege erheblich erleichterte.) (LSG Rheinland-Pfalz, L 5 P 11/08)
Allzu differenziert dürfen die Kassen über die Zustände nicht informieren - Pflegekassen dürfen im Internet zwar über ihre Prüfergebnisse von Pflegeheimen berichten. Sie müssen sich dabei aber an die zwischen Pflegeanbietern und Pflegekassen ausgehandelte Vereinbarung halten, die 82 Punkte umfasst. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, zusätzlich darauf hinzuweisen, dass in einem bestimmten Haus gehäuft Fälle von Wundliegen aufgetreten seien. (Die Pflegekasse hatte sich zur differenzierten Berichterstattung entschieden, weil sie die vereinbarte Regelung zum Teil für unbrauchbar hielt. So stünden beispielsweise in dem Katalog "zentrale Punkte wie der Schutz gegen Sturz, Wundliegen und Flüssigkeitsverlust gleich gewichtet neben eher ästhetischen Kriterien wie der 'identitätserleichternden Milieugestaltung' im Zimmer".)(LSG Nordrhein-Westfalen, L 10 P 7/11 B ER)
Ein Decken- kann zusätzlich zum Treppenlift bezuschusst werden -Hat die gesetzliche Pflegeversicherung für einen behinderten Jungen (zunächst) einen  Treppenlift als "Wohnumfeld verbessernde Maßnahme " bezuschusst, so kann zusätzlich – zur Vermeidung stationärer Pflege -  ein Zuschuss für eine Deckenliftanlage mit umhängbarem Deckenlift für Kinderzimmer, Bad und Toilette als Behindertenausgleich zustehen. Das Bundessozialgericht urteilte, dass der Begriff "Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" nach dem Maßnahmezweck einerseits und der Dauerhaftigkeit des Wohnungseinbaus andererseits zu beurteilen sei. Dabei können auch solche Hilfen eine Maßnahme der Wohnumfeldverbesserung darstellen, "die der Wohn- oder Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden und bei Umzug nicht ohne Weiteres mitgenommen werden können." (BSG, B 3 P 4/08 R)
Das deutsche Pflegegeld kann nach Portugal "mitgenommen" werden - Ein ehemaliger Arbeitnehmer, der Altersrenten aus zwei Staaten bezieht und nach langjähriger Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Deutschland) zurück in seinen Heimatstaat (hier: Portugal) zieht, kann weiterhin Pflegegeld von dem Staat beziehen, in dem er den größten Teil seines Berufslebens verbracht hat (also aus der deutschen Pflegeversicherung, die hier von einer Betriebskrankenkasse durchgeführt wurde). Dies gilt insbesondere, falls im Wohnsitzmitgliedstaat keine Geldleistungen gewährt werden, die das spezifische Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen. Werden solche Leistungen zwar gezahlt, aber in geringerer Höhe als aus dem vorherigen Wohnsitzland, so hat der Rentner Anspruch auf eine Zusatzleistung in Höhe der Differenz zwischen den beiden Beträgen. (Hier hob der Europäische Gerichtshof darauf ab, dass sich der Portugiese in Deutschland freiwillig in der Pflegeversicherung weiterversichert hatte.) (EuGH, C 388/09)
Erst ab zehn Befragten darf es Noten geben - Zwar können Anbieter von Pflegeleistungen nicht verhindern, dass Pflegekassen für deren Leistungen "Noten" vergeben und diese im Internet veröffentlichen. Jedoch ist Voraussetzung dafür, dass in eine Beurteilung wenigstens zehn Pflegebedürftige der entsprechenden Einrichtung einbezogen worden sind. Bei (hier) lediglich fünf Befragten sind statistisch brauchbare Zahlen nicht zu erzielen – auch wenn die Zahl "fünf" in der Praxis offiziell als Untergrenze akzeptiert wird. (LSG Sachsen-Anhalt, L 4 P 44/10 B ER)
Tabelle Pflegegeld
Stufe 0:
Demenzkranke erhalten neben den bereits in 2012 schon beziehbaren 100 € beziehungsweise 200 € *)
ab 2013 zusätzlich 120 € Pflegegeld oder Pflegesachleistungen*) von bis zu 225 €.
*) nicht für Pflegehaushaltshilfen

Freitag, 16. November 2012

Fujitsu stellt seine neuen Produkte vor

 
Letzte Woche war ich auf dem Fujitsu-Forum in München. Ich möchte Euch daher kurz die für uns wesentlichsten Vorstellungen präsentieren.
 

Futro X913-T

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Der X913-T ist ein All-In-One-PC mit einem 23 Zoll Touch-Display.
Das Besondere an dem All in Once PC ist die Kipp-Möglichkeit des Multitouch-Monitors. Diesen kann man nämlich komplett umklappen, sodass er von einem Monitor zu einem 23 Zoll großem Table-Tablet wird. Ihn gibt es auch ohne “T” – also ohne Touch, was aus meiner Sicht aber keine Empfehlung wäre.
Web: http://www.fujitsu.com/de/products/computing/pc/thin-clients/superior/futro-x913-t/index.html
 
Lifebook T902
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Der T901 ist der etwas schlankere Nachfolger des von uns eingesetzten T901. Ein bisschen schneller, ein bisschen eleganter – vorallem aber ein besserer Touchscreen.
Web: http://www.fujitsu.com/de/products/computing/pc/notebooks-tablets/superior/lifebook-t902/
 
Stylistic Q702
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Dieses Gerät lässt sich am besten mit dem Transformer Prime von ASUS vergleichen: Ein Tablet mit einer Tastatur – im Gegensatz aber läuft hier Windows. Durchaus interessantes Gerät.
Web: http://www.fujitsu.com/de/products/computing/pc/notebooks-tablets/advanced/stylistic-q702/

 

Stylistic Q572
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Das ist der Nachfolger des Q550, der ja auch bei der der einen oder anderen Präsentation dabei ist. Auch hier wurde am Design gefeilt, und der Touchscreen überarbeitet.
Web: http://www.fujitsu.com/de/products/computing/pc/notebooks-tablets/advanced/stylistic-q572/

 

PalmSecure Sensor

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Dabei handelt es sich um einen berührungslosen Handflächenscanner. Das besondere dabei: er scannt nicht nur die Linien, wie die Fingerprinter, sondern auch den Fluss des Blutes durch die Venen.
Web: http://www.fujitsu.com/de/products/computing/pc/accessories/security/palmsecure-sensor-guide-kit-std/index.html

Global Cloud
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Die Global Cloud ist im Grunde ein Zusammenschluss verschiedener Rechenzentren von Fujitsu, bei denen man sich einmieten kann. Das Einmieten erfolgt dabei über eine eingängige Web-Seite, in der man die erforderliche Konfiguration selber zusammenstellen kann. Die Besionderheit dabei: ein Aufrüsten dieser Konfiguration erfolgt per Mausklick und ist quasi sofort verfügbar. Das bedeutet, man kann mit einem kleinen Server beginnen und bei Bedarf die Rechenkapazität per Mausklick erweitern.

Web: http://www.fujitsu.com/de/solutions/cloud/solutions/global-cloud-platform/


Fazit

Fujitsu ist definitiv ein Big-Player mit klarer Business-Ausrichtung. Während andere Hersteller ihr Glück in Asien suchen, baut diese japanische Firma sein Engagement in Deutschland weiter aus. Ich war beeindruckt und freue mich auf eine neue Ebene der Zusammenarbeit mit Fujitsu.

Freitag, 9. November 2012

Nützliches (?) für den Außendienst

Na, wenn das kein Fortschritt ist - der Hinterher-Rollkoffer:


Trolley Marken Koffer gibt es auf dem Markt etliche, doch einen wie diesen sieht man nur selten. Der Hop! Trolley Koffer hat einen eingebauten Motor und folgt seinem Besitzer vollautomatisch per Fernbedienung und Knopfdruck. Die Fernbedienung ist dabei das Smartphone und so richtig fernbedienen muss man den Koffer auch nicht, denn er rollt einem automatisch hinterher. Der Koffer hat neben einem kleinen lautlosen Motor auch einen Empfänger der stets das Smartphones des Besitzers orten kann. Zwar hapert es bei dem Hand-Free Koffer noch an den Fahreigenschaften, vor allem in schwierigem Gelände vermutlich zu nichts zu gebrauchen, doch hat der Kleine schon einen gewissen Grad an Charme. Der selbstfahrende Koffer erinnert ein wenig an den Film-Roboter WALL·E. Einfach zum gernhaben wie ein Video des rollenden Kleinen zeigt.


Freitag, 2. November 2012

400.000 Senioren können Altenheim nicht mehr zahlen


Teure Pflege

Alter Mann im Pflegeheim: Kosten steigen kontinuierlich


Hunderttausende Senioren können sich aus eigener Kraft keine Altenpflege mehr leisten - das geht laut einem Zeitungsbericht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor. Die Krankenkassen diskutieren nun kostengünstigere Modelle, wonach deutsche Pflegefälle im Ausland versorgt würden.

Berlin - Die Zahl der Senioren, die ihre Pflege nicht mehr selbst bezahlen kann, ist in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich gestiegen. Das geht aus noch unveröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die der "Welt am Sonntag" nach eigenen Angaben vorliegen. Demnach ist die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Jahr 2010 um rund fünf Prozent gestiegen, auf etwa 411.000 Bedürftige - drei Viertel von ihnen leben in Heimen. Die Ausgaben für die staatliche Sozialleistung "Hilfe zur Pflege" sind demnach im Jahr 2010 auf mehr als 3,4 Milliarden Euro gestiegen.

Der Sozialverband VdK wertet die Entwicklung als Alarmsignal: "Das Risiko, durch Pflegebedürftigkeit in Armut abzurutschen, steigt seit Jahren", warnt Präsidentin Ulrike Mascher in der Zeitung. Ein wichtiger Grund für die höhere Zahl an Betroffenen sei, dass die Heimkosten kontinuierlich steigen - zuletzt lagen sie in Pflegestufe 3 bei durchschnittlich knapp 2900 Euro pro Monat - während das Rentenniveau stagniert, so Mascher. Die Statistiker beobachten seit rund 15 Jahren eine Zunahme, wenn auch nicht so deutlich wie in diesem Jahr. Eine weitere Erklärung dafür ist laut Statistischem Bundesamt, dass immer mehr Bundesbürger ein Alter erreichen, in dem Pflegebedürftigkeit wahrscheinlich wird.

Vor diesem Hintergrund wird in der Pflegebranche zunehmend darüber diskutiert, günstigere Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen. Eine davon ist, dass die deutsche Pflegeversicherung künftig mit Altenheimen im Ausland kooperieren und Heimaufenthalte dort teilweise bezahlen könnte. Mit Rehakliniken existieren solche Verträge bereits. Sowohl die Krankenkassen AOK als auch Barmer GEK signalisierten auf Anfrage, man sei grundsätzlich offen für Modelle, in denen deutsche Pflegefälle im Ausland versorgt würden.

Noch allerdings verhindert EU-Recht direkte Verträge von Pflegekassen mit Heimen im Ausland, und auch die deutsche Sozialgesetzgebung schränkt die Vertragsfreiheit der Pflegekassen bislang ein. Dennoch lebt schon jetzt eine steigende Zahl an Deutschen aus Kostengründen in Altenheimen in Osteuropa, Spanien oder Thailand.


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Dazu passt auch diese Meldung aus der Care Konkret:

Fast 40 Prozent der Heime sind in den roten Zahlen


Der vergangene Woche in Stuttgart vorgestellte BWKG-Indikator Herbst 2012 zeigt eine bedrohliche Entwicklung auf: Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen rutschen immer tiefer in die Krise.

„Die finanzielle Situation der Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen im Land verschlechtert sich zusehends“, fasste der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann, die zentralen Ergebnisse des BWKG-Indikators Herbst 2012 zusammen, den er in Stuttgart vorstellte.

Wie der Branchendienst CARE INVEST berichtet, konnten 59,2% der Krankenhäuser, 76,5% der Reha-Einrichtungen und 57,7% der Pflegeeinrichtungen im vergangenen Jahr keinen Jahresüberschuss verzeichnen. 

Für 2012 erwarten sogar 69,1% der Krankenhäuser, 78,1% der Reha-Einrichtungen und 74,4% der Pflegeeinrichtungen, dass sie keinen Jahresüberschuss erreichen werden. 51,4% der Krankenhäuser, 48,4% der Reha- und 37,8% der Pflegeeinrichtungen werden 2012 aller Voraussicht nach sogar rote Zahlen schreiben. 


Quelle: Care Konkret
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Sind diese Nachrichten auch unbedingt schlechte Nachrichten für uns? Können wir daraus einen Vorteil erarbeiten? Gibt es eine Break-Even-Kalkulation für den Einsatz von e-Plan oder careplan? 
Was denkt ihr?


Freitag, 26. Oktober 2012

Der Professor und das Bier



Ein Philosophie-Professor stand vor seinem Kurs und hatte ein kleines Experiment vor sich aufgebaut: Ein sehr großes Marmeladenglas und drei geschlossene Kisten. Als der Unterricht begann, öffnete er die erste Kiste und holte daraus Golfbälle hervor, die er in das Marmeladenglas füllte. Er fragte die Studenten, ob das Glas voll sei. Sie bejahten es.

Als nächstes öffnete der Professor die zweite Kiste. Sie enthielt M&Ms. Diese schüttete er zu den Golfbällen in den Topf. Er bewegte den Topf sachte und die M&Ms rollten in die Leerräume zwischen den Golfbällen. Dann fragte er die Studenten wiederum, ob der Topf nun voll sei. Sie stimmten zu.

Daraufhin öffnete der Professor die dritte Kiste. Sie enthielt Sand. Diesen schüttete er ebenfalls in den Topf zu dem Golfball-M&M-Gemisch. Logischerweise füllte der Sand die verbliebenen Zwischenräume aus. Er fragte nun ein drittes Mal, ob der Topf nun voll sei. Die Studenten antworteten einstimmig "ja".

Der Professor holte zwei Dosen Bier unter dem Tisch hervor, öffnete diese und schüttete den ganzen Inhalt in den Topf und füllte somit den letzten Raum zwischen den Sandkörnern aus. Die Studenten lachten.

"Nun", sagte der Professor, als das Lachen nachließ, "ich möchte, dass Sie dieses Marmeladenglas als Ihr Leben ansehen.

Die Golfbälle sind die wichtigen Dinge in Ihrem Leben: Ihre Familie, Ihre Kinder, Ihre Gesundheit, Ihre Freunde, die bevorzugten, ja leidenschaftlichen Aspekte Ihres Lebens, welche, falls in Ihrem Leben alles verloren ginge und nur noch diese verbleiben würden, Ihr Leben trotzdem noch erfüllen würden."

Er fuhr fort: "Die M&Ms symbolisieren die anderen Dinge im Leben wie Ihre Arbeit, ihr Haus, Ihr Auto. Der Sand ist alles Andere, die Kleinigkeiten."

"Falls Sie den Sand zuerst in das Glas geben", schloss der Professor, "hat es weder Platz für die M&Ms noch für die Golfbälle. Dasselbe gilt für Ihr Leben. Wenn Sie all Ihre Zeit und Energie in Kleinigkeiten investieren, werden Sie nie Platz haben für die wichtigen Dinge. Achten Sie zuerst auf die Golfbälle, die Dinge, die wirklich wichtig sind. Setzen Sie Ihre Prioritäten. Der Rest ist nur Sand."

Einer der Studenten erhob die Hand und wollte wissen, was denn das Bier repräsentieren soll. 

Der Professor schmunzelte: "Ich bin froh, dass Sie das fragen. Das zeigt Ihnen, egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für ein oder zwei Bier."

Freitag, 12. Oktober 2012

Expertenstandard mentale Retardierung

Soeben wurde mir der neue Expertenstandard "Mentale Retardierung" zugespielt. Ich empfehle, dieses Lehrvideo anzuschauen:




;)

Ich wünsche Euch ein erholsames Wochenende. 

Freitag, 5. Oktober 2012

Alles wie immer?

Freitag, fünf Uhr morgens, ein neuer Beitrag im Blog. Alles wie immer. Wie immer? Nicht ganz...


Ich fand ja unseres letztes Meeting gut. Mir ist allerdings bewusst, dass nicht alle diese Sichtweise gleichermaßen teilen. Dennoch war es das ehrlichste und konstruktivste Zusammentreffen zum Thema Software seit Langem, wie ich finde.

Seit dem hatte ich die Möglichkeit gehabt, unser letztes Meeting mit einigen Kollegen in Gesprächen in weniger offiziellem Rahmen zu reflektieren. Neben verschiedenen von mir kaum beeinflussbaren Komponenten, wurde offenbar, dass ich wohl etwas unklar artikuliert hatte. Mir ging es ausnahmslos darum, den gemeinsamen Stand zu abzugleichen, und die bisherige Zielerreichung zu evaluieren. Dafür war es (aus meiner Sicht) auch notwendig, klare Worte zu benutzen, und auf Weichrederei zu verzichten. Sowas hilft uns nicht weiter - und nur darauf kommt es an. Ich hoffe, ich habe damit nur begrenzt brüskiert...

Das wichtigste Fazit für mich war: Wir stehen woanders, als ich gedacht hatte. Nun war ich anfangs etwas ratlos, warum das so ist.

Zum einen müssen wir stärker daran arbeiten, inhaltliche Zusammenhänge zu vermitteln. Verwaltung ist was anderes als Pflege, und für Buchhaltung gibt es keinen Expertenstandard. Wir sollten bei Bedarf solche Themen stärker aufarbeiten.

Aber es gibt offensichtlich auch zahlreiche 'Kleinigkeiten', die stören. Mir wurde als Beispiel benannt, dass es im Dienstplan auch im aktuellen Update immer noch "Schichten" heißt, die aber "Dienste" meinen. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich manche Dinge aus den Augen verloren habe - ich habe mich wohl damit arrangiert.

Daher meine Frage an Euch:

Welche Hilfsmaterialien kann ich Euch vertrieblich zur Verfügung stellen? 

Welche Programm- oder Menüpunkte sollten umbenannt oder umsortiert werden?

Ich freue mich auf Rückmeldungen.


Mittwoch, 26. September 2012

Was sich bei der Pflegeversicherung ändert


Pflege


Die Beiträge für gesetzlich Versicherte steigen, wer aber zusätzlich privat für den Pflegefall vorsorgt, bekommt einen Zuschuss vom Staat. So steht es in Daniel Bahrs Pflegegesetz, das nun in Kraft treten kann. Eine Übersicht über die Auswirkungen der Reform.

Ein "Jahr der Pflege" hatte der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler im Dezember 2010 den Deutschen versprochen und damit hohe Erwartungen für eine Reform der Pflegeversicherung geweckt. Fast zwei Jahre später hat nun der Bundesrat an diesem Freitag einer von seinem Nachfolger Daniel Bahr vorgelegten Reform zugestimmt. Das Gesetz erhöht die Beiträge der Pflegeversicherung, sieht neue Hilfen für Demenzkranke vor und führt erstmals eine Förderung für eine Pflegezusatzversicherung ein. Bei Verbänden und Opposition fällt es trotzdem durch. Es sei "viel Wind um nichts", urteilt etwa der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Keines der Grundprobleme der Pflege sei gelöst.

Wird die Pflegeversicherung teurer?
Ja, für gesetzlich Versicherte steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2012 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Diese Erhöhung bringt den Pflegekassen Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Für Privatversicherte ändert sich nichts. Die privaten Pflegeversicherungen konnten dank einer größeren Zahl junger Versicherter ihre Beiträge Anfang des Jahres sogar je nach Alter der Versicherten um zwei bis zehn Prozent senken.

Was ist der Pflege-Bahr?
Die jetzt gezahlten Beiträge kommen im Umlageverfahren den jetzt Pflegebedürften zugute. Da aber die Zahl der Alten wächst, wird es für künftige Generationen möglicherweise nicht mehr die gleichen Leistungen geben. Darum will die Regierung die Bürger bewegen, privat für den Fall vorzusorgen, dass sie selbst einmal auf Pflege angewiesen sind. Der Abschluss privater Pflege-Zusatzversicherungen wird steuerlich gefördert. Zahlt ein Versicherter dafür mindestens zehn Euro monatlich, bekommt er fünf Euro dazu. Experten kritisieren allerdings, dass der Zuschuss zu niedrig ist, um viele Menschen zum Abschluss einer Police zu bewegen.

Was tun, wenn man nicht ins Heim will?
Die wenigsten Menschen wollen im Alter in ein Heim ziehen. Und immer mehr Experten sagen, dass es auch ohne Heime ginge. Schon heute bieten einige Betreiber Pflege-WGs in Wohnvierteln an. Menschen, die dort einziehen, wohnen wie in einer normalen WG, gleichzeitig kümmert sich aber ein Pflegedienst um sie, wenn nötig rund um die Uhr. Mit der Förderung von Pflege-WGs will die Regierung solche Wohnformen unterstützen. Pflegebedürftige in Wohngruppen können deshalb 200 Euro erhalten. Außerdem wird die Gründung von neuen Wohngruppen zeitlich befristet mit bis zu 10 000 Euro bezuschusst.

Was ändert sich für Demenzkranke?
Das Gesetz verbessert die Situation altersverwirrter Menschen, die zu Hause betreut werden. Sie bekommen von den Pflegekassen künftig mehr Geld und Unterstützung. Wer körperlich noch fit ist, aber trotzdem so vergesslich, dass er Hilfe braucht (Pflegestufe 0), kann künftig entweder ein Pflegegeld von monatlich 120 Euro beantragen. Oder aber er darf für bis zu 225 Euro einige Stunden im Monat die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Verbesserungen gibt es auch für Demenzkranke, die den Pflegestufen I und II zugeordnet sind. In Stufe I erhalten sie künftig entweder 305 Euro Pflegegeld (70 Euro mehr als bisher) oder sie dürfen bis zu 665 Euro für Hilfsdienste ausgeben (statt bisher 450). In Pflegestufe II steigt der das Pflegegeld um 85 auf 525 Euro. Pflegedienste, die die Kranken zu Hause betreuen, dürfen bis zu 1250 Euro im Monat mit der Kasse abrechnen (statt bisher 1100).

Warum gibt es trotzdem so viel Kritik von Behindertenverbänden?
Das Gesetz enttäuscht alle, die gehofft hatten, diese Reform würde endlich eine alte Ungerechtigkeit beenden: Dass nämlich Demenzkranke von den Pflegekassen in der Regel weniger Geld erhalten als Menschen mit körperlichen Gebrechen. Denn bei der Beurteilung der Frage, wie pflegebedürftig ein Mensch ist, zählen für die Kassen vor allem körperliche Einschränkungen. Menschen, die sich zwar noch alleine anziehen können, es aber ohne Anleitung ständig vergessen, fallen durchs Raster. Als Ausgleich gibt es künftig zwar extra Zuschüsse bei Demenz. Zu einem neuen Bewertungssystem, das körperliche und geistige Einschränkungen erfasst, konnte sich die Koalition aber - anderes als versprochen - nicht durchringen.

Welche Probleme bleiben ungelöst?
Die Pflegeversicherung leidet seit Beginn an mehreren Strukturfehlern. Neben der bei der Einführung 1995 möglicherweise aus Kostengründen hingenommenen Benachteiligung der Demenzkranken ist dies vor allem die Tatsache, dass das System die Pflege in Heimen begünstigt. So waren anfangs die Zuschüsse für die Heimpflege deutlich höher als die Zuschüsse für die Pflege zu Hause. In mehren Reformen wurden die Sätze nun mehr und mehr angeglichen. Ein weiteres Strukturproblem ergibt sich aus der Trennung zwischen Kranken- und Pflegekassen. Sie führt dazu, dass Krankenkassen viel zu wenig dafür tun, dass Menschen gar nicht erst zum Pflegefall werden. Eigentlich ist das ihr gesetzlicher Auftrag. Tatsächlich haben sie aber wenig Anreiz, teure Präventionsprogramme aufzulegen, deren Nutzen (weniger Kosten für Pflegefälle) aber nicht ihnen, sondern den Pflegekassen zugutekommt.

aus: Süddeutsche.de

Dienstag, 25. September 2012

Pflege- Neuausrichtungs - Gesetz passiert Bundesrat

MONTAG, 24 SEPTEMBER 2012
Berlin – Der Bundesrat hat das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz abschließend beraten. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Jetzt können die Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige kommen. Mir ist wichtig, dass mit dem Pflege- Neuausrichtungs- Gesetz keiner schlechter, aber viele Menschen in Deutschland besser gestellt werden. Rund 500 000 Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung oder deutlich höhere Leistungen als bisher. Denn selbstbestimmtes und menschenwürdiges Altern in Deutschland ist und bleibt ein ganz entscheidendes Anliegen“.

weiter:

http://www.hwelt.de/c/content/view/9731/1/

Freitag, 14. September 2012

Ernstes Thema: Pflege


In einem verdeckt gedrehten Verkaufsgespräch hat ein Pflegedienst dem ARD Politikmagazin REPORT MAINZ fünf Intensivpflegepatienten für 250.000 Euro zum Kauf angeboten. Für den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, ist das „Menschenhandel mit besonders sensiblen Patienten"

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Hier die Stellungnahme von Bonitas


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Und hier die Stellungnahme vom Autor

REPORT MAINZ-Autor Gottlob Schober äußert sich zu den Vorwürfen


Dienstag, 11. September 2012

Freitag, 24. August 2012

SQL-Server Fehlermeldungen

mal wieder ein *gähn* Linktipp.



Dennoch ist er für die Arbeit mit SQL-Servern ziemlich interessant.

Blogs über SQL-Server, insbesondere Fehlermeldungen und deren Erläuterungen:

http://www.insidesql.org/blogs/fehlermeldungen/

nicht unerwähnt darf Microsofts Library bleiben:

http://technet.microsoft.com/de-de/library/bb545450.aspx

Freitag, 17. August 2012

neue Dienstwagenregelung

Ein Gerücht wurde geleakt:

Da die Papierverkäufe hinter den Erwartungen bleiben, und die Lager überquellen, überlegt die Geschäftsführung eine neue Dienstwagenregelung:

Funktionierendes Fahrrad aus recycelter Pappe für unter 8 Euro




;o)

Freitag, 10. August 2012

Freitag, 3. August 2012

Tipps zum Gebrauch des Mobiltelefons



Höflich das Mobiltelefon nutzen Tipps rund um den Handyknigge

Fast überall sind Handys und Smartphones mit dabei: auf der Party, bei der privaten Verabredung, im beruflichen Meeting. Doch viele Menschen fühlen sich dadurch gestört. Deshalb gilt es, ein paar Benimmregeln zu beachten.

hier der Artikel in voller Länge:

Höflich das Mobiltelefon nutzen - Tipps rund um den Handyknigge | Verbrauchertipp | Deutschlandfunk

Freitag, 20. Juli 2012

Warum der Kaffee bei Besprechungen wichtig ist

Wer dringend mal "muss" und sich gleichzeitig in einer Entscheidungssituation befindet, entscheidet vernünftiger als jemand ohne akuten Harndrang



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Ach, der muss auch noch sein:


Freitag, 13. Juli 2012

Heimmanager DTA-Links


Eigentlich ist es mehr eine Notiz an mich, aber vielleicht interessiert es doch den einen oder anderen:

Wichtige Links zum DTA:

Webseite des GKV-Spitzenverbandes: 
http://www.gkv-datenaustausch.de/Home.gkvnet

aktuelle Kostenträgerdateien für EDIFACT:  
http://www.gkv-datenaustausch.de/Leistungserbringer_Pflege_Kotr.gkvnet

Webseite zum Thema DTA der AOK:  
http://www.dta.aok.de/

dakota Support-Guide:  
http://www.gesundsein.de/downl/dakota/SupportGuide.pdf


Freitag, 6. Juli 2012

Hardwarechart

Für die Bastler und Schrauber unter uns: hier mal eine schöne grafische Übersicht von gängigen Hardwareschnittstellen:




Vielleicht nützt es ja dem einen oder anderen.

Donnerstag, 28. Juni 2012

Übrigens:

"Mit lediglich überschaubarer Hochachtung, ..." ist eine im Brief- oder Mailverkehr deutlich unterrepräsentierte Schlussfloskel.

Donnerstag, 21. Juni 2012

Sachsen hat neues Heimgesetz



Direktzitat aus der Freien Presse:


Landtag beschließt umstrittenes Heimgesetz

Opposition kritisiert die Regelung als Rückschritt

Dresden (dapd-lsc). Mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition hat der Landtag das umstrittene sächsische Heimgesetz verabschiedet. Während Sozialministerin Christine Clauß (CDU) das Gesetz als modern lobte, lehnte die Opposition aus Linke, SPD und Grünen die Regelung ab.
Nach mehrjähriger Diskussion im Land hat die Koalition das "Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen" nun beschlossen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 war die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Ohne ein eigenes sächsisches Gesetz wäre weiterhin das als überholt geltende Heimgesetz des Bundes aus dem Jahr 1974 Gesetzesgrundlage.
Das Gesetz regelt nur den stationären Bereich. Alternativen wie etwa betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften fallen nicht mehr unter die Vorschrift, mit der die Landesregierung für mehr Qualität und Kontrollen in Heimen sorgen will. Allerdings ist das Gesetz anzuwenden, wenn ein Mitglied einer Wohngemeinschaft intensive medizinische Betreuung bei Tag und Nacht benötigt.
"Die Bewohner können also in der Regel selbst entscheiden, wie sie pflegerisch versorgt werden wollen", sagte Clauß. Zum einen bedeute das Gesetz mehr Freiheit für ambulante Wohnformen. Zum anderen werde der Schutz von Heimbewohnern erhöht. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssten die Prüfungen der Heimaufsicht nun jährlich und unangemeldet erfolgen. Mehr Personal müsse zudem über einen Fachabschluss verfügen, betonte Clauß.
SPD, Grüne und Linke im Landtag kritisierten den Umstand, dass alternative Wohnformen nicht länger geschützt seien. Ambulante Wohnformen seien ausdrücklich ausgenommen und damit sich selbst überlassen worden, bemängelte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kerstin Lauterbach. Damit könne auch eine geplante Bundesförderung für alternative Wohnformen in Sachsen nicht beansprucht werden.
Hintergrund ist, dass sich das Bundes-Pflege-Neuausrichtungsgesetz noch im Beschlussverfahren befindet. Das Gesetz sieht Fördermöglichkeiten für ambulante Wohngemeinschaften vor, auf die das sächsische Gesetz nun aber nicht abgestimmt ist.
Ähnliche Kritik äußerten die Fraktionen von SPD und Grünen. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Elke Herrmann, verwies zudem darauf, dass das Gesetz der EU-Behindertenkonvention nicht gerecht werde. Zahlreiche sinnvolle Regelungen aus der Konvention seien im sächsischen Heimgesetz kein Thema.


Was ändert sich für die Bewohner von Heimen?

Die Bewohner erhalten das Recht, sie betreffende Aufzeichnungen beim Träger des Heimes einzusehen (§ 5). Weiterhin muss der Träger die Bewohner über vorhandene Beratungs- und Beschwerdestellen informieren.


Was ändert sich für die Betreiber von Pflegeheimen?

Die Betreiber von Pflegeheimen müssen künftig ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement vorhalten (§ 3 Abs. 3). Außerdem müssen sie ihre Bewohner über Beratungs- und Beschwerdestellen informieren.
Bestimmte Anzeigenpflichten fallen weg, das bedeutet weniger Bürokratie für die Heimträger. Die Unterlagen zur Finanzierung der Investitionskosten, ein Muster der Heimverträge und die Heimordnung müssen nicht mehr automatisch der Heimaufsicht zugesandt werden. Auch müssen nicht mehr die Namen und die berufliche Ausbildung der Mitarbeiter bei der Heimaufsicht angezeigt werden.
Gesetzlich geregelt wird nunmehr, dass die Hälfte der Beschäftigten Fachkräfte sein müssen (bislang war die Fachkraftquote von 50 Prozent in einer Verordnung untergesetzlich geregelt).

Hier der Link zum Entschließungsantrag

Mittwoch, 20. Juni 2012

Immer wieder Urlaub


gefunden auf n-tv.de


Urlaubsanspruch verfällt nicht

Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung bei Urlaubsansprüchen nach einer Kündigung: Demnach verfallen diese Ansprüche auch nach Ablauf des Kalenderjahres nicht automatisch.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-article6537126.html

Freitag, 1. Juni 2012

Neues aus dem vincentz-Newsletter

Pflegedokumentation: Kein Einsichtsrecht gegen den Bewohnerwillen


Heimbewohner haben Anspruch auf Achtung ihrer Autonomie. Weigert sich ein Bewohner, der Heimaufsicht Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren, gibt es für MDK und Heimaufsichten kein Recht, die Dokumentation zu verlangen, Kopien anzufordern oder Einsicht zu nehmen, bloggt Pflegerechts-Experte Prof. Dr. Thomas Klie. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Gefahr in Verzug ist.


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Linksammlung: Gesetzentwürfe

Mittwoch, 16. Mai 2012

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...