Freitag, 29. Mai 2015

Kuka plant Roboter für Krankenhäuser und Pflegeheime

aus n24.de

Kuka plant Roboter für Krankenhäuser und Pflegeheime

Der Industrieroboterhersteller Kuka fasst bei seinem Wachstumskurs auch das Geschäft mit Privatkunden ins Auge. Der Konzern will dabei von der zunehmenden Alterung der Gesellschaft profitieren und Roboter beispielsweise an Pflegeheime und Krankenhäuser verkaufen.
"Serviceroboter können wir uns gut vorstellen bei Kuka. Diese Maschinen helfen dann im Haushalt beim Tisch abräumen oder im Pflegeheim und Krankenhaus bei der Essens- und der Medikamentenausgabe", sagte Konzernchef Till Reuter der "Welt am Sonntag".
Diese Roboter könnten das Personal entlasten, indem sie die zeitaufwendigen Routinetätigkeiten übernehmen wie zum Beispiel das Einräumen von Tabletts nach dem Essen. "Das verschafft den Pflegern dann auch mehr Zeit, sich mit den Patienten zu beschäftigen", sagte Reuter. Gesicht und Beine sollen die dafür bestimmten Roboter allerdings nicht bekommen.
Der Schweizer Konkurrent ABB sieht derzeit noch keinen Einsatz von Robotern im privaten Bereich. Der Roboter Yumi könne zwar Hand in Hand mit Menschen zusammenarbeiten, aber sein Einsatzort ist die Fabrik. Der Roboter soll auf der Hannover Messe vorgestellt werden. "Roboter für den Haushalt sind nicht Sache der ABB, vielleicht in ein paar Jahren. Jetzt konzentrieren wir uns auf die Automatisierung der industriellen Produktion", sagte ABB-Chef Ulrich Spiesshofer der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Für Kuka wäre das Geschäft mit Pflegeheimen oder Krankenhäusern ein weiterer Schritt, um unabhängiger von den Autokonzernen zu werden, die bisher die wichtigsten Kunden sind. Reuter hatte Kuka zuletzt mit der Kauf des Schweizer Unternehmens Swisslog im Bereich Logistik gestärkt. Weitere Zukäufe sollen folgen. "Wenn es Sinn macht und wir ein geeignetes Ziel finden, können und werden wir zuschlagen", sagt er der Zeitung und bestätigte damit frühere Aussagen. Aber auch ohne Übernahmen will Reuter den Umatz bis zum Jahr 2020 auf 4 bis 4,5 Milliarden Euro verdoppeln.
An der Börse wurde der Wachstumkurs zuletzt stark honoriert. Der Kurs der im MDax notierten Aktie legte in den vergangenen fünf Jahren fast 600 Prozent zu.

Freitag, 22. Mai 2015

Messenger / memoCare / Pflegenoten

Viele Pflegeeinrichtungen, vor allem ambulante, haben einen hohen Bedarf an Kommunikationshilfsmitteln. Was läge da näher, kostenfreie Messenger, wie WhatsApp und Co zu benutzen? 


Der allseits bekannte Messenger WhatsApp ist in seiner jetzigen Form für die Benutzung in sensiblen Bereichen wie dem Pflegedienst nicht geeignet. Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix in seinem Jahresbericht 2014. 

Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert die Anwendung von WhatsApp innerhalb bestimmter Berufsgruppen. Dix verweist in seiner Veröffentlichung auf diverse Rechtsverstöße, insbesondere durch Firmen und Behörden bei dem Einsatz von verschiedenen Chat-oder Mailprogrammen.

Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei WhatsApp

Der Messenger WhatsApp verwende bisher nicht eine zuverlässige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Daher dürfe dieser Messenger in Bereichen mit sensiblen Daten, wie dem Pflegedienst, nicht genutzt werden. Zwar bestehen generell keine Vorbehalte bezüglich der Nutzung des Messengers, jedoch fehlt es an „vielfältigen sicherheitstechnischen Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Nach Dix Auffassung sind diese Vorgaben offenbar mit der Integration der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von TextSecure bei WhatsApp noch nicht hinreichend umgesetzt.

Keine Nutzung von E-Mail-Diensten mit Sitz außerhalb der EU

Die Nutzung von E-Email-Diensten mit Sitz außerhalb der EU sei laut Dix ebenfalls problematisch. Ein Berliner Grünflächenamt hatte zur Kommunikation mit den Bürgern auch Emailadressen des  amerikanischen Unternehmens Yahoo benutzt. Dix  rät an, wenn ein solcher Emaildienst zum Übermitteln personenbezogener Daten verwendet wird, ist dieser zu verschlüsseln. Dieses Berliner Grünflächenamt war jedoch kein Einzelfall. Aus dem Bericht ergeben sich sogenannte „mangelhafte IT-Verfahren“ in zwei Gesundheitsämtern und “organisatorische und strukturelle Mängel” bezüglich des Schutzes von Mitgliederdaten bei der Gewerkschaft ver.di.

Cloud-Dienste werfen viele Fragen auf

Ebenfalls im Blickpunkt des Berichtes stehen die immer beliebter werdenden Cloud-Dienste wie Microsoft Office 365. Dix kritisiert bei diesen Diensten insbesondere die datenschutzrechtlichen Aspekte. Hinsichtlich dieser Komponente seien noch zahlreiche Fragen ungeklärt. In Zukunft wird sich zeigen, ob WhatsApp oder ähnliche Dienstleistungen für diverse sensible Bereiche genutzt werden können. Dies hängt stark von dem Umgang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ab.
gefunden bei wbs-law.de

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Was wurde eigentlich aus: memoCare ?


Habt Ihr Euch schon mal gefragt, was eigentlich aus memoCare wurde? Hier ist es wieder auferstanden:

http://www.aktivieren.net/Memocare

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Abschaffung der Abschaffung der Pflegenoten


Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln - diese kloßklare Strategie bietet nur unsere GroKo:

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, lehnt es ab, die umstrittenen Noten zur Bewertung von Pflegeheimen bis zum Start eines neuen Prüfsystems auf Eis zu legen.

Weiteres findet Ihr hier:



Freitag, 15. Mai 2015

Terranus warnt vor weiterem Abbau von Heimplätzen

im Newsletter des altenheim.net gefunden:
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Terranus warnt vor weiterem Abbau von Heimplätzen

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Pflegestatistik 2013 warnt das Pflegeheim-Beratungsunternehmen Terranus vor einem weiteren Abbau stationärer Pflegeplätze. Das Statistische Bundesamt hatte einen erneuten Anstieg der Nachfrage nach stationärer Pflege in Deutschland bekanntgegeben.
Die Auslastung der stationären Heime ist so hoch wie nie.
"Mit der Pflegestatistik ist erneut amtlich, wovor die politischen Verfechter von ‚Alternativen zum Heim‘ hartnäckig die Augen verschließen", betonte Geschäftsführer Hermann Josef Thiel. Das Statistische Bundesamt meldete für 2013 eine erneute Zunahme der Auslastung von stationären Pflegeheimen in Deutschland auf 90,4 Prozent (2011 waren es noch 88,3 Prozent). Die tatsächliche Auslastung liegt sogar noch etwas höher, weil auch Menschen ohne Pflegestufe in Heimen versorgt werden, die jedoch in der Statistik nicht erfasst sind. Insgesamt ist die Zahl der in stationären Pflegeheimen betreuten Menschen auf 764.000 gestiegen. Bei der letzten Erhebung für das Jahr 2011 waren es 743.000. "Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen aktiv stationäre Pflegeplätze abzubauen, führt direkt in eine massive Versorgungslücke", so Thiel.
Besonders in den einwohnerstarken Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit die Kapazitäten stationärer Heime zurückgefahren. Dort treten in den nächsten Jahren ein Zweibettzimmerverbot (BW) bzw. eine Einbettzimmerquote von mindestens 80 Prozent (NRW) in Kraft, so dass viele Bestandshäuser Betten abbauen müssen. Gleichzeitig will z.B. in NRW die Landesregierung den Neubau von Pflegeheimen ausdrücklich verhindern. "In diesen Ländern wird es schon in den nächsten vier Jahren eine erhebliche Unterversorgung geben", sagte Thiel.

Freitag, 8. Mai 2015

Perücke auf Krankenschein?

Die Glatze des Mannes - Perücke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung?


Ist der typische männliche Verlust des Kopfhaares eine Krankheit oder eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V, der die Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen 
Krankenversicherung beschreibt? Über diese Frage datte dasBundessozialgericht zu entscheiden.

Aus den Entscheidungsgründen

Der typische männliche Verlust des Kopfhaares ist weder eine Krankheit noch eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V. Ein darüber hinausgehender Haarverlust, der unter anderem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis), kann jedoch bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen.Nach der Rechtsprechung des Senats können Perücken ein Hilfsmittel sein. Insbesondere sind Vollperücken nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.

Haarverlust bei Männern

Der alleinige Verlust des Kopfhaares bei einem Mann ist jedoch nicht als Krankheit zu werten, weil er weder die Körperfunktionen beeinträchtigt noch entstellend wirkt. Die überwiegende Zahl der Männer verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar. Dadurch erregen Männer aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch werden sie stigmatisiert.

Haarverlust bei Frauen

Demgegenüber tritt bei Frauen aus biologischen Gründen in der Regel im Laufe des Lebens kein entsprechender Haarverlust ein. Eine Frau ohne Kopfhaar fällt daher besonders auf und zieht die Blicke anderer auf sich. Dieser bei Frauen von der Norm deutlich abweichende Zustand ist ‑ wenn er entstellend wirkt ‑ krankheitswertig, sodass die Versorgung mit einer Perücke bei Frauen Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.

Sind Männer vollständig von der Versorgung von Perücken ausgeschlossen?

Nein, Männer sind nicht vollständig von der Versorgung mit Vollperücken zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Brauen, Wimpern und Bart erfasst.
Ein solcher Haarverlust geht über den typischen männlichen Haarverlust hinaus und kann insbesondere bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Aufsehen erregen. Je nach Alter des Mannes und Aussehen des unbehaarten Kopfes kann in einem solchen Fall daher eine auffallende, entstellende Wirkung vorliegen, die Krankheitswert besitzt. Eine entsprechende Wirkung hat der haarlose Kopf des zum Zeitpunkt der Beschaffung der Perücke deutlich über siebzigjährigen Klägers hingegen nicht. Nicht maßgeblich ist dabei, ob der Betroffene seine Haarlosigkeit subjektiv entstellend empfindet. Die beklagte Krankenkasse hat es daher zu Recht abgelehnt, den Kläger mit einer Perücke zu versorgen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 SGB V (1)
Gericht:
BundesSozialgericht, Az.  B 3 KR 3/14 R
Quelle: rechtsindex

Freitag, 1. Mai 2015

Wenn der Kunde nicht reagiert

Was tun, wenn der Kundenkontakt per E-Mail ohne Reaktion bleibt?

Verspätete Antworten bringen Probleme mit

Ausbleibende Antworten stellen für Projekte ein echtes Hindernis dar. Ohne das entsprechende Feedback vom Kunden können Details nicht besprochen oder Aufgaben nicht abgeschlossen werden. Diese Verzögerungen wirken sich negativ auf mehrere Bereiche aus.
  • Deadlines können nicht eingehalten werden. Während auf die Antwort des Kunden gewartet werden muss, verzögern sich häufig auch interne Abläufe. Freigaben können ohne die Zustimmung des Kunden nicht erteilt werden und so verschiebt sich das gesamte Projekt nach hinten, da vorher vereinbarte Deadlines nun nicht mehr einzuhalten sind.
  • Die Qualität sinkt. Die schlechteren Absprachen mit den Kunden und auch die geringere Zeit können schnell dazu führen, dass die Qualität des Ergebnisses sinkt. Entweder wird es anders, als der Kunde es sich vorgestellt hat, oder es bleibt nicht die Zeit, allen Wünschen gerecht zu werden.
  • Die Kundenbeziehungen leiden. Ist der Kunde mit dem Endergebnis nicht zufrieden, leidet darunter auch die langfristige Kundenbeziehung. Dabei ist es unerheblich, was die Missstände hervorgerufen hat. Für den Kunden kommt es nur darauf an, dass das Ergebnis stimmt.
Der regelmäßige Kontakt zum Kunden ist für einen erfolgreichen Ablauf unerlässlich, doch was können Sie tun, wenn Ihr Kunde sich ausschweigt?

Schweigsamer Kunde: Was sind die Ursachen?

Sie haben bereits mehrmals versucht, mit einem Kunden Kontakt aufzunehmen, doch Sie erhalten einfach keine Antwort? Verständlicherweise grübeln Sie darüber nach, woran das liegen könnte. Bevor Sie sich aber endgültig den Kopf zerbrechen, sollten Sie die einfachsten Gründe in Betracht ziehen. Zwei davon sind zum Beispiel:
  • Ihr Ansprechpartner ist nicht erreichbar. Sie haben seit jeher Kontakt zu Herrn Müller, doch dieser ist nicht erreichbar? Dies kann den einfachen Grund haben, dass Herr Müller im Urlaub oder erkrankt ist und die Vertretung nicht richtig funktioniert.
  • Ihr Kunde hat selbst ein großes Projekt Steht im Unternehmen Ihres Kunden aktuell ein großes Projekt an, für das alle Ressourcen benötigt werden? Dann ist der Kontakt mit Ihnen vielleicht nicht ganz oben auf der Prioritätenliste.

Kunde schweigt: So reagieren Sie richtig

auremar/shutterstock.com
Sie wollen einen Termin für die Präsentation Ihres neuen Konzepts ausmachen, Sie benötigen ein Feedback zu einer Idee oder einem Verbesserungsvorschlag geht es vielleicht um die endgültige Abnahme eines Produkts? Es gibt viele Gründe, warum Sie sich mit einem Kunden in Verbindung setzen wollen. Doch was können Sie tun, wenn Sie auf mehrere E-Mails keine Antwort erhalten und auch am Telefon niemanden erreichen? Bevor Sie die Hoffnung verlieren, können diese Tipps Ihnen dabei helfen, nicht die Nerven zu verlieren und den Kunden am Ende vielleicht doch noch zu erreichen.
  1. Vertrauen Sie auf das Telefon

    Eine E-Mail zu lesen, ohne direkt auf diese zu antworten, ist eine Leichtigkeit. Selbst wer sich vornimmt, später eine Antwort zu verfassen, kann vom alltäglichen Stress abgelenkt werden oder die E-Mail geht in der reinen Masse der elektronischen Post, die viele Mitarbeiter täglich erhalten, unter. Die Erfolgschancen beim Telefon sind deutlich höher. Es ist natürlich nicht garantiert, dass Sie beim ersten Anruf jemanden erreichen. Doch wenn Sie einmal jemanden an der Strippe haben, können Sie die Antworten erhalten, die Sie brauchen.
  2. Drücken Sie sich klar aus

    Bei jedem Kontakt mit dem Kunden sollten Sie klar machen, worum es Ihnen geht. Schicken Sie also nicht nur eine neue Idee, sondern gleichzeitig auch die Bitte um eine Rückmeldung. So können Sie jedem Missverständnis entgegenwirken. Machen Sie dabei auch deutlich, wie dringend Sie das Feedback für den weiteren Verlauf des Projekts benötigen. Je genauer ein Kunde weiß, welche Informationen Sie wofür brauchen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie diese auch erhalten.
  3. Überprüfen Sie die Qualität

    Manch ein Kunde wartet nur auf eine Gelegenheit, um über jede Kleinigkeit zu meckern, doch andere sind mit negativen Rückmeldungen eher zurückhaltend. Kontrollieren Sie also auch, ob es möglicherweise etwas an Ihrem Vorschlag auszusetzen gibt, dass die verspätete oder ausbleibende Antwort erklären könnte. Sollten Sie tatsächlich fündig werden, schicken Sie einen Verbesserungsvorschlag mit der erneuten Bitte um Feedback.
  4. Erweitern Sie Ihre Ansprechpartner

    Wie bereits angesprochen ist es auch möglich, dass Ihr direkter Ansprechpartner momentan krank oder im Urlaub ist. Versuchen Sie daher auch einen Kollegen zu erreichen. Möglicherweise kann dieser Ihnen weiterhelfen oder eine Erklärung liefern, wieso Sie bisher noch keine Antwort erhalten haben.
  5. Vereinbaren Sie einen regelmäßigen Termin

    Eine der besten Möglichkeiten, um den regelmäßigen Kontakt mit einem Kunden zu garantieren, sind feste Termine. Vereinbaren Sie zu Beginn der Zusammenarbeit beispielsweise eine wöchentliche Besprechung jeden Freitag, um die aktuellen Fortschritte zu diskutieren und über mögliche Änderungswünsche frühzeitig informiert zu werden. Eine solche Regelung sichert den Austausch wichtiger Informationen und erspart Ihnen im weiteren Verlauf einigen Stress.
  6. Hinterfragen Sie den Nutzen des Kunden

    Sollte es zu einem langfristigen Problem werden, müssen Sie schließlich auch darüber nachdenken, ob es weiterhin sinnvoll ist, mit dem Kunden zusammenzuarbeiten. Natürlich ist es immer unangenehm, einen Kunden zu verlieren, doch auch in Ihrem Unternehmen werden durch die Wartezeiten zusätzliche Ressourcen verschwendet, die in der gleichen Zeit für andere Projekte eingesetzt werden könnten.

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...