Mittwoch, 20. Juni 2012

Immer wieder Urlaub


gefunden auf n-tv.de


Urlaubsanspruch verfällt nicht

Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung bei Urlaubsansprüchen nach einer Kündigung: Demnach verfallen diese Ansprüche auch nach Ablauf des Kalenderjahres nicht automatisch.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-article6537126.html

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