"Das Wettbewerbsrecht ist streng und die Konkurrenz schläft selten. Werbliche E-Mails sind nur zulässig, wenn der Empfänger vorher zustimmt. Wer Abmahnungen und teure Unterklassungsklage vermeiden will, sollte bei seinen Marketingaktionen rechtliche Grenzen beachten und die Frage der Zustimmung des Empfängers nicht auf die leichte Schulter nehmen."Weiter bei HAUFE.DE.
Freitag, 11. Dezember 2015
Werbung in E-Mails - das sollte man wissen (nmmp)
Interessant zu wissen - für manche ;-)
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