Freitag, 6. Februar 2015

Straftat Unfallflucht


Wichtig zu wissen, obwohl wir ja sowieso immer die Polizei rufen müssten.

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Fehlverhalten bleibt Fehlverhalten: Wer einen Unfall verursacht, aber erst später nachmeldet, muss trotzdem mit einer Strafe wegen Fahrerflucht rechnen - nur in Ausnahmefällen ist eine Nachmeldung gültig...
Mit der Nachmeldung eines Unfalls nach einer Fahrerflucht kann der Verursacher lediglich eine Strafmilderung erreichen. „Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat stets eine Unfallflucht begangen“, teilt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart mit. Das gelte auch, wenn der Verursacher den Unfall innerhalb von 24 Stunden nachmeldet. Und: Die Nachmeldung sei generell nur bei kleinen Schäden an geparkten Autos, Straßenzeichen oder anderen Gegenständen gültig. Generell muss der Verursacher auch bei kleinen Blechschäden gleich die Polizei rufen, wenn der Besitzer des anderen Wagens nicht aufzufinden ist.

Quelle: tagesspiegel

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