Freitag, 7. Juni 2013

ZDF Frontal 21 zur Pflegeversicherung: Viele falsche MDK-Gutachten

aus finanzen.de

Viele Pflege-Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sind laut dem ZDF-Magazin Frontal 21 fehlerhaft. Pflegebedürftige werden daher von ihrer Krankenkasse in keine oder in eine zu niedrige Pflegestufe eingeordnet. Versicherte können gegen das MDK-Gutachten Widerspruch einlegen.
ZDF Frontal 21 zur Pflegeversicherung: Viele falsche MDK-Gutachten
Ob und wie viel Geld Pflegebedürftige von ihrer Pflegeversicherung erhalten, hängt in der Regel vom Pflege-Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ab. Laut ZDF prüft der MDK hunderttausendfach im Jahr, wie viel Zeit für die Pflege eines Betroffenen notwendig ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Krankenkassen, in welche Pflegestufe Pflegebedürftige eingestuft werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen demnach wesentlich vom MDK-Gutachten ab. Sind die Pflege-Gutachten fehlerhaft, hat das für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen.

Frontal 21: Kampf gegen den MDK

Frontal 21 hat Karin Svete, eine gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilbereich Pflege, bei ihrer Arbeit begleitet. Die Aufgabe der Pflegeberaterin ist es, die Gutachten des MDK zu prüfen. Dabei stellt sie oft fest, dass die Pflegebedürftigen mehr Zeit brauchen als ihnen vom MDK zugestanden wurde. Ihrer Meinung nach werden viele „Gutachten aus der Phantasie erstellt“, wie sie Frontal 21 sagte. Da der MDK von den Pflegekassen bezahlt wird, liegt bei Svete die Vermutung nahe, dass es sich bei der Einstufung in die Pflegestufe nur ums Geld drehe. Der MDK weist diese Kritik zurück. Seine Gutachter seien unabhängig.

MDK erstellt „fragwürdige Gutachten“

Viele Versicherte müssen laut ZDF um das kämpfen, was ihnen gesetzlich zusteht. Svete kritisiert dabei vor allem das Gesundheitsministerium, das ihrer Meinung nach die Kostenträger nicht dazu bringe, gesetzeskonform zu arbeiten. Viele Gutachten sind „reine Willkür“. Laut dem MDK führen 43 Prozent aller Widersprüche, die gegen die Pflege-Gutachten eingereicht werden, zur Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Karin Svete geht jedoch davon aus, dass von den 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland „mit Sicherheit mehr als die Hälfte falsch eingestuft“ ist.

Leistungen der Pflegeversicherung vom MDK-Gutachten abhängig

Wenn Pflegebedürftige mit ihrer Einstufung unzufrieden sind, können sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der entsprechenden Kasse einlegen. Oft wird dabei der Fehler gemacht, den Widerspruch an den MDK zu schicken, wodurch wertvolle Zeit verloren geht. In dem Schreiben sollten Betroffene auch um Einsicht in das Gutachten bitten. Auf diese Weise können sie besser nachvollziehen, welche Gründe für die Ablehnung oder für die Einstufung in eine zu niedrige Pflegestufe geführt haben. Meist führt der Widerspruch zu einer erneuten Begutachtung. Seitdem das Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) im Januar 2013 in Kraft getreten ist, können sich Betroffene auch an andere Gutachter als die des MDK wenden. Diese Gutachten müssen sie dann jedoch selbst zahlen.

Pflege von Demenzkranken wird kaum berücksichtigt

Ein weiterer Kritikpunkt bei den Gutachten richtet sich gegen die alleinige Berücksichtigung von körperlichen Gebrechen bei der Einstufung in die Pflegestufe. Dabei werden die Pflegebedürftigen vernachlässigt, die zwar körperlich fit sind, doch durch eine geistige Erkrankung ebenfalls Pflegebedarf haben. Seit 2013 können jedoch auch Demenzkranke und Menschen mit psychischer Behinderung Leistungen ihrer Pflegeversicherung beziehen. Dies hat das PNG möglich gemacht. Kritiker bemängeln allerdings, dass das Gesetz nicht weit genug gegangen ist. Was fehlt, ist eine neue Definition des Begriffs Pflegebedürftigkeit, die Personen mit geistigen Krankheiten gerecht wird.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Unzureichende Leistungen

Manchmal entscheiden nur wenige Minuten, die für die Pflege weiter notwendig wären, über die Einstufung in eine höhere Pflegestufe und so über höhere Leistungen der Pflegeversicherung. In Pflegestufe I erhalten Pflegebedürftige bei vollstationärer Pflege 1.023 Euro, in Pflegestufe II sind es schon 1.279 Euro und in Pflegestufe III sind es 1.550 Euro. Doch Betroffene müssen damit rechnen, dass diese Summe nicht ausreicht, um die anfallenden Pflegekosten zu decken. Die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Kosten können Pflegebedürftige nur mit einer privaten Pflegeversicherung schließen. Erst jüngst hat Stiftung Warentest die beste Pflegeversicherung ermittelt.

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