Freitag, 18. März 2016

Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwand. Schlimmes Wort und jedesmal nervige Abrechung.

Dabei ist es eigentlich einfach:

Geld gibt es, wenn:

  • Abwesenheit länger als 8 Stunden dauert - [12,00 EUR]

oder

  • An- oder Abreisetag (unabhängig der Dauer) - [12,00 EUR]

oder

  • Abwesenheit ganztägig (00:00 Uhr - 24:00 Uhr) - [24,00 EUR]


Tja, und abzuziehen sind, wenn der Arbeitgeber (also nicht der Kunde) die Verpflegung bezahlt:

  • Frühstück = 20 % = 4,80 EUR
  • Mittag = 40 % = 9,60 EUR
  • Abendbrot = 40 % = 9,60 EUR


Natürlich wird maximal der für diesen Tag mögliche Mehrverpflegungsaufwand gekürzt. Wird am Abreisetag beispielsweise Hotelfrühstück geboten und bekommt man vom Arbeitgeber ein Mittagessen, dann werden nicht 4,80 + 9,60 = 14,40 abgezogen, sondern es besteht schlicht und ergreifend kein Anspruch auf einen Verpflegungsmehraufwand.

···

Noch besser beschrieben und mit nützlichen Beispielen unterlegt ist es hier:

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