Freitag, 3. Januar 2014

Warnung vor SEPA-Phishing


Onlinebetrüger machen sich die Anfang 2014 bevorstehende Umstellung des europäischen Zahlungsverkehrs, Sepa, zunutze. Kunden von deutschen Sparkassen werden derzeit dazu verleitet, ihre Kontodaten preiszugeben - was wie stets natürlich ein Betrugsversuch ist.

ibanbic

Die NRW-Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Welle von Phishing-Mails. Mit den gefälschten Schreiben, die gezielt Kunden von Sparkassen ansprechen, sollen die Nutzer auf ebenso gefälschte Webseiten gelockt werden. Dort sollen dann Kontodaten oder andere persönliche Informationen eingegeben werden.

Die Mails tragen Betreffzeilen wie "SEPA - UMSTELLUNG/ SICHERHEIT IM ONLINE-BANKING", "Ihr SEPA-Mandat" oder "Anfallende Kosten aufgrund der SEPA-Umstellung, falls keine kostenlose Synchronisation Ihres Kundenkontos erfolgt!". Schon der seltsame Satz im letzten Betreff sollte stutzig machen.

Wie stets gilt, auf solche Mails weder zu antworten noch den darin enthaltenen Links zu folgen. Deutsche Banken fragen die geforderten Informationen schon seit Jahren niemals per Mail ab, sondern rufen ihre Kunden an oder schicken Briefe.

In einem Punkt sind die Phishing-Mails immerhin clever formuliert: Sie weisen auf das sogenannte Sepa-Mandat hin. Hinter dem Begriff verbirgt sich die neue Bezeichnung für eine Einzugsermächtigung. Liegt einer Bank kein Sepa-Mandat vor, wird nicht mehr abgebucht. Dazu müssen die Kunden aber nicht selbst tätig werden, die Banken stellen die Einzugsermächtigungen selbst um, nur wer selbst einziehen will - was Privatpersonen in der Regel nicht betrifft -, muss ein solches Mandat erwirken.

Die Umstellung auf Sepa wird ohnehin nicht sofort wirksam, sondern erst am 1. Februar 2014. Dann müssen für Überweisungen nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern die einheitliche Iban-Nummer angegebenen werden. Diese setzt sich jedoch aus den beiden bisherigen Zahlen zusammen.

2 Kommentare:

  1. Bitte aber unbedingt beachten, wir sind Privatpersonen:

    Daher ermöglicht das SEPA-Begleitgesetz Erleichterungen für Privatkunden, welche die Banken Ihnen auch anbieten werden. Für Sie gelten zwei Übergangsfristen bis zum 1. Februar 2016:

    1. Bei inländischen Überweisungen können Sie bei Ihrer Bank noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Sie übernimmt dann für Sie die Umrechnung in IBAN und BIC.

    2. Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften benötigen Sie bis zum 1. Februar 2016 – wie bereits heute – neben ihrer IBAN den BIC.

    Gruß Holger

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