Freitag, 15. Mai 2015

Terranus warnt vor weiterem Abbau von Heimplätzen

im Newsletter des altenheim.net gefunden:
···

Terranus warnt vor weiterem Abbau von Heimplätzen

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Pflegestatistik 2013 warnt das Pflegeheim-Beratungsunternehmen Terranus vor einem weiteren Abbau stationärer Pflegeplätze. Das Statistische Bundesamt hatte einen erneuten Anstieg der Nachfrage nach stationärer Pflege in Deutschland bekanntgegeben.
Die Auslastung der stationären Heime ist so hoch wie nie.
"Mit der Pflegestatistik ist erneut amtlich, wovor die politischen Verfechter von ‚Alternativen zum Heim‘ hartnäckig die Augen verschließen", betonte Geschäftsführer Hermann Josef Thiel. Das Statistische Bundesamt meldete für 2013 eine erneute Zunahme der Auslastung von stationären Pflegeheimen in Deutschland auf 90,4 Prozent (2011 waren es noch 88,3 Prozent). Die tatsächliche Auslastung liegt sogar noch etwas höher, weil auch Menschen ohne Pflegestufe in Heimen versorgt werden, die jedoch in der Statistik nicht erfasst sind. Insgesamt ist die Zahl der in stationären Pflegeheimen betreuten Menschen auf 764.000 gestiegen. Bei der letzten Erhebung für das Jahr 2011 waren es 743.000. "Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen aktiv stationäre Pflegeplätze abzubauen, führt direkt in eine massive Versorgungslücke", so Thiel.
Besonders in den einwohnerstarken Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit die Kapazitäten stationärer Heime zurückgefahren. Dort treten in den nächsten Jahren ein Zweibettzimmerverbot (BW) bzw. eine Einbettzimmerquote von mindestens 80 Prozent (NRW) in Kraft, so dass viele Bestandshäuser Betten abbauen müssen. Gleichzeitig will z.B. in NRW die Landesregierung den Neubau von Pflegeheimen ausdrücklich verhindern. "In diesen Ländern wird es schon in den nächsten vier Jahren eine erhebliche Unterversorgung geben", sagte Thiel.

Freitag, 8. Mai 2015

Perücke auf Krankenschein?

Die Glatze des Mannes - Perücke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung?


Ist der typische männliche Verlust des Kopfhaares eine Krankheit oder eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V, der die Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen 
Krankenversicherung beschreibt? Über diese Frage datte dasBundessozialgericht zu entscheiden.

Aus den Entscheidungsgründen

Der typische männliche Verlust des Kopfhaares ist weder eine Krankheit noch eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V. Ein darüber hinausgehender Haarverlust, der unter anderem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis), kann jedoch bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen.Nach der Rechtsprechung des Senats können Perücken ein Hilfsmittel sein. Insbesondere sind Vollperücken nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.

Haarverlust bei Männern

Der alleinige Verlust des Kopfhaares bei einem Mann ist jedoch nicht als Krankheit zu werten, weil er weder die Körperfunktionen beeinträchtigt noch entstellend wirkt. Die überwiegende Zahl der Männer verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar. Dadurch erregen Männer aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch werden sie stigmatisiert.

Haarverlust bei Frauen

Demgegenüber tritt bei Frauen aus biologischen Gründen in der Regel im Laufe des Lebens kein entsprechender Haarverlust ein. Eine Frau ohne Kopfhaar fällt daher besonders auf und zieht die Blicke anderer auf sich. Dieser bei Frauen von der Norm deutlich abweichende Zustand ist ‑ wenn er entstellend wirkt ‑ krankheitswertig, sodass die Versorgung mit einer Perücke bei Frauen Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.

Sind Männer vollständig von der Versorgung von Perücken ausgeschlossen?

Nein, Männer sind nicht vollständig von der Versorgung mit Vollperücken zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Brauen, Wimpern und Bart erfasst.
Ein solcher Haarverlust geht über den typischen männlichen Haarverlust hinaus und kann insbesondere bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Aufsehen erregen. Je nach Alter des Mannes und Aussehen des unbehaarten Kopfes kann in einem solchen Fall daher eine auffallende, entstellende Wirkung vorliegen, die Krankheitswert besitzt. Eine entsprechende Wirkung hat der haarlose Kopf des zum Zeitpunkt der Beschaffung der Perücke deutlich über siebzigjährigen Klägers hingegen nicht. Nicht maßgeblich ist dabei, ob der Betroffene seine Haarlosigkeit subjektiv entstellend empfindet. Die beklagte Krankenkasse hat es daher zu Recht abgelehnt, den Kläger mit einer Perücke zu versorgen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 SGB V (1)
Gericht:
BundesSozialgericht, Az.  B 3 KR 3/14 R
Quelle: rechtsindex

Freitag, 1. Mai 2015

Wenn der Kunde nicht reagiert

Was tun, wenn der Kundenkontakt per E-Mail ohne Reaktion bleibt?

Verspätete Antworten bringen Probleme mit

Ausbleibende Antworten stellen für Projekte ein echtes Hindernis dar. Ohne das entsprechende Feedback vom Kunden können Details nicht besprochen oder Aufgaben nicht abgeschlossen werden. Diese Verzögerungen wirken sich negativ auf mehrere Bereiche aus.
  • Deadlines können nicht eingehalten werden. Während auf die Antwort des Kunden gewartet werden muss, verzögern sich häufig auch interne Abläufe. Freigaben können ohne die Zustimmung des Kunden nicht erteilt werden und so verschiebt sich das gesamte Projekt nach hinten, da vorher vereinbarte Deadlines nun nicht mehr einzuhalten sind.
  • Die Qualität sinkt. Die schlechteren Absprachen mit den Kunden und auch die geringere Zeit können schnell dazu führen, dass die Qualität des Ergebnisses sinkt. Entweder wird es anders, als der Kunde es sich vorgestellt hat, oder es bleibt nicht die Zeit, allen Wünschen gerecht zu werden.
  • Die Kundenbeziehungen leiden. Ist der Kunde mit dem Endergebnis nicht zufrieden, leidet darunter auch die langfristige Kundenbeziehung. Dabei ist es unerheblich, was die Missstände hervorgerufen hat. Für den Kunden kommt es nur darauf an, dass das Ergebnis stimmt.
Der regelmäßige Kontakt zum Kunden ist für einen erfolgreichen Ablauf unerlässlich, doch was können Sie tun, wenn Ihr Kunde sich ausschweigt?

Schweigsamer Kunde: Was sind die Ursachen?

Sie haben bereits mehrmals versucht, mit einem Kunden Kontakt aufzunehmen, doch Sie erhalten einfach keine Antwort? Verständlicherweise grübeln Sie darüber nach, woran das liegen könnte. Bevor Sie sich aber endgültig den Kopf zerbrechen, sollten Sie die einfachsten Gründe in Betracht ziehen. Zwei davon sind zum Beispiel:
  • Ihr Ansprechpartner ist nicht erreichbar. Sie haben seit jeher Kontakt zu Herrn Müller, doch dieser ist nicht erreichbar? Dies kann den einfachen Grund haben, dass Herr Müller im Urlaub oder erkrankt ist und die Vertretung nicht richtig funktioniert.
  • Ihr Kunde hat selbst ein großes Projekt Steht im Unternehmen Ihres Kunden aktuell ein großes Projekt an, für das alle Ressourcen benötigt werden? Dann ist der Kontakt mit Ihnen vielleicht nicht ganz oben auf der Prioritätenliste.

Kunde schweigt: So reagieren Sie richtig

auremar/shutterstock.com
Sie wollen einen Termin für die Präsentation Ihres neuen Konzepts ausmachen, Sie benötigen ein Feedback zu einer Idee oder einem Verbesserungsvorschlag geht es vielleicht um die endgültige Abnahme eines Produkts? Es gibt viele Gründe, warum Sie sich mit einem Kunden in Verbindung setzen wollen. Doch was können Sie tun, wenn Sie auf mehrere E-Mails keine Antwort erhalten und auch am Telefon niemanden erreichen? Bevor Sie die Hoffnung verlieren, können diese Tipps Ihnen dabei helfen, nicht die Nerven zu verlieren und den Kunden am Ende vielleicht doch noch zu erreichen.
  1. Vertrauen Sie auf das Telefon

    Eine E-Mail zu lesen, ohne direkt auf diese zu antworten, ist eine Leichtigkeit. Selbst wer sich vornimmt, später eine Antwort zu verfassen, kann vom alltäglichen Stress abgelenkt werden oder die E-Mail geht in der reinen Masse der elektronischen Post, die viele Mitarbeiter täglich erhalten, unter. Die Erfolgschancen beim Telefon sind deutlich höher. Es ist natürlich nicht garantiert, dass Sie beim ersten Anruf jemanden erreichen. Doch wenn Sie einmal jemanden an der Strippe haben, können Sie die Antworten erhalten, die Sie brauchen.
  2. Drücken Sie sich klar aus

    Bei jedem Kontakt mit dem Kunden sollten Sie klar machen, worum es Ihnen geht. Schicken Sie also nicht nur eine neue Idee, sondern gleichzeitig auch die Bitte um eine Rückmeldung. So können Sie jedem Missverständnis entgegenwirken. Machen Sie dabei auch deutlich, wie dringend Sie das Feedback für den weiteren Verlauf des Projekts benötigen. Je genauer ein Kunde weiß, welche Informationen Sie wofür brauchen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie diese auch erhalten.
  3. Überprüfen Sie die Qualität

    Manch ein Kunde wartet nur auf eine Gelegenheit, um über jede Kleinigkeit zu meckern, doch andere sind mit negativen Rückmeldungen eher zurückhaltend. Kontrollieren Sie also auch, ob es möglicherweise etwas an Ihrem Vorschlag auszusetzen gibt, dass die verspätete oder ausbleibende Antwort erklären könnte. Sollten Sie tatsächlich fündig werden, schicken Sie einen Verbesserungsvorschlag mit der erneuten Bitte um Feedback.
  4. Erweitern Sie Ihre Ansprechpartner

    Wie bereits angesprochen ist es auch möglich, dass Ihr direkter Ansprechpartner momentan krank oder im Urlaub ist. Versuchen Sie daher auch einen Kollegen zu erreichen. Möglicherweise kann dieser Ihnen weiterhelfen oder eine Erklärung liefern, wieso Sie bisher noch keine Antwort erhalten haben.
  5. Vereinbaren Sie einen regelmäßigen Termin

    Eine der besten Möglichkeiten, um den regelmäßigen Kontakt mit einem Kunden zu garantieren, sind feste Termine. Vereinbaren Sie zu Beginn der Zusammenarbeit beispielsweise eine wöchentliche Besprechung jeden Freitag, um die aktuellen Fortschritte zu diskutieren und über mögliche Änderungswünsche frühzeitig informiert zu werden. Eine solche Regelung sichert den Austausch wichtiger Informationen und erspart Ihnen im weiteren Verlauf einigen Stress.
  6. Hinterfragen Sie den Nutzen des Kunden

    Sollte es zu einem langfristigen Problem werden, müssen Sie schließlich auch darüber nachdenken, ob es weiterhin sinnvoll ist, mit dem Kunden zusammenzuarbeiten. Natürlich ist es immer unangenehm, einen Kunden zu verlieren, doch auch in Ihrem Unternehmen werden durch die Wartezeiten zusätzliche Ressourcen verschwendet, die in der gleichen Zeit für andere Projekte eingesetzt werden könnten.

Freitag, 24. April 2015

Wer zahlt die Kosten einer Rettungsaktion bei verschwundenen Heimbewohnern?

Urteil: Verschwundene Heimbewohnerin - Hat der Heimbetreiber die Einsatzkosten zu tragen?

Immer wieder liest man in den Medien Berichte über die Suche nach aus Alten- und Pflegeheimen verschwundenen, orientierungslosen Personen. Das VG Gießen hat sich in seinem Urteil mit der Frage befasst, ob der Heimbetreiber mit den Feuerwehrkosten belastet werden kann.
Mit der Frage, ob der Heimbetreiber für die Kosten der zur Hilfe bei der Suche nach einer derartigen Person herangezogenen (Freiwilligen) Feuerwehr belastet werden kann, hatte sich jüngst das Verwaltungsgericht Gießen in einem jetzt veröffentlichten Urteil (4 K 409/14.GI) zu beschäftigen.

Der Sachverhalt

In einem Senioren-Pflegeheim war im Januar 2012 nachts, es herrschten außen Minustemperaturen, bemerkt worden, dass eine damals 90 Jahre alte, demenzkranke, orientierungslose und verwirrte Heimbewohnerin sich nicht in ihrem Zimmer befand. Nach zunächst erfolgloser Suche durch das Heimpersonal, auch außerhalb der Einrichtung, informierte dieses um 04:34 Uhr die Polizei darüber, dass die Bewohnerin aus dem Pflegeheim abgängig sei und teilte mit, dass sie bereits mehrere Kilometer zurückgelegt haben könnte, da sie sehr gut zu Fuß sei.
Bekleidet sei sie wahrscheinlich nur mit einem Nachthemd und einem Bettjäckchen. Die Polizei ging davon aus, dass sich die Seniorin in einer hilflosen Lage befand und leitete umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Um 06:45 Uhr forderte die Polizei die Feuerwehr zur Unterstützung bei der Personensuche an.
Auch die Feuerwehr ging von der Gefahr einer erheblichen Unterkühlung oder gar eines Erfrierungstodes aus und ließ die Freiwilligen Feuerwehren mehrerer Ortsteile der Gemeinde, in der sich das Heim befand, mit mehreren Fahrzeugen und 39 Personen ausrücken. Die aufwendige Suche war erfolgreich: Gegen 10 Uhr konnte die Frau stark unterkühlt in einem Kellerschacht liegend aufgefunden werden. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde (als Träger der Freiwilligen Feuerwehr) berechnete dem Land Hessen (als Träger der Polizei) für den Einsatz ca. 2.800.- Euro. Das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden - eine Behörde der Polizeiverwaltung - erließ sodann gegenüber dem Heimbetreiber einen Kostenbescheid in Höhe von 2.806,49 Euro.
Der Heimbetreiber (Kläger) erhob gegen diesen Bescheid im Februar 2014 Klage zum Verwaltungsgericht Gießen. Seine Auffassung: Er könne nicht als Kostenschuldner für den Polizei- und Feuerwehreinsatz herangezogen werden.

Das Urteil des Verwaltungsgericht Gießen (4 K 409/14.GI)

Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Gießen den Kostenbescheid des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung aufgehoben und dem Land Hessen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Bescheid sei rechtswidrig.
In der umfangreichen Begründung des Gerichts heißt es, die Feuerwehr habe keine Auslagenerstattung fordern können. Daher sei das Land Hessen nicht berechtigt gewesen, diese Kosten vom Heimträger im Wege des Kostenbescheides zu erheben. Denn der Einsatz der Feuerwehr habe in vollem Umfang der Rettung der Seniorin aus akuter Lebensgefahr gedient. Dies führt das Gericht anhand der Details des Einsatzes im Einzelnen aus. Für eine derartige Situation verbiete § 61 Absatz 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) die Erhebung von Gebühren und Auslagen.
Rechtsgrundlagen:
Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG
Gericht:
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI

Freitag, 17. April 2015

Gicht oder Alzheimer

Na das ist doch mal eine Wahl: Wie Wissenschaftler vom Massachusetts General Hospital berichten, erkranken Gichtpatienten seltener an Alzheimer:

Boston (USA) -  Gicht ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch einen erhöhten Harnsäurespiegel im Blut gekennzeichnet ist. Ablagerungen von Harnsäuresalzen verursachen Gelenksentzündungen und schädigen Herz und Nieren. In löslicher Form ist Harnsäure aber auch ein hocheffektives Antioxidans, das Zellen vor Schäden schützt. Das könnte die Ergebnisse einer amerikanischen Studie erklären, nach der Gichtpatienten ein geringeres Risiko haben, an Alzheimer zu erkranken. Es wäre daher möglich, durch eine Behandlung mit Wirkstoffen, die Harnsäure freisetzen, das Fortschreiten der neurodegenerativen Erkrankung aufzuhalten, schreiben die Forscher im Fachblatt „Annals of the Rheumatic Diseases”.
„Indem die Harnsäure vor oxidativem Stress schützt, könnte sie die für Alzheimer und Parkinson typische Degeneration von Hirnzellen verhindern“, erklären Hyon Choi vom Massachusetts General Hospital in Boston und Kollegen. Frühere Langzeitstudien hatten bereits gezeigt, dass ein erhöhter Harnsäureblutspiegel mit einem geringeren generellen Demenzrisiko und besseren kognitiven Hirnleistungen im Alter verbunden ist. Für ihre aktuelle Untersuchung nutzten die Forscher eine britische Datenbank mit medizinischen Informationen von Menschen, die repräsentativ für die Gesamtbevölkerung waren. Die daraus ausgewählten Probanden waren im Durchschnitt 65 Jahre alt und zeigten zu Beginn der Studie keine Anzeichen von Gicht oder einer Demenz.
Im Lauf von durchschnittlich fünf Jahren erkrankten 309 von etwa 60.000 Menschen an Gicht. Als Vergleich zu diesen dienten 1942 nicht erkrankte Personen mit gleichem Alter, Geschlecht und Body-Mass-Index (BMI). Für die statistische Auswertung wurden Einflussfaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum, Lebensstandard, Herzkrankheiten und Medikamenteneinnahme berücksichtigt. Als zusätzliche Kontrolle dienten Patienten, die im Untersuchungszeitraum, an einer Arthrose erkrankten. Es stellte sich heraus, dass die Gichtpatienten – nicht aber die Arthrosepatienten – ein um 24 Prozent geringeres Risiko für Alzheimer hatten.
Es ist naheliegend, aber noch nicht bewiesen, dass der Schutzeffekt der Gicht auf den erhöhten Harnsäurespiegel und dessen Wirkung als Antioxidans zurückzuführen ist. Dafür sprechen auch Ergebnisse von Tierversuchen, in denen durch Harnsäure das Absterben von Nervenzellen bei Parkinson und Multipler Sklerose verhindert werden konnte. Die Forscher halten es für denkbar, dass eine Behandlung mit natürlichen Stoffwechselprodukten wie Inosin und Hypoxanthin, aus denen im Körper Harnsäure entsteht, den Verlauf der Alzheimer-Demenz aufhalten könnte.

Ich wüsste ja nicht, wofür ich mich entscheiden würde...


Freitag, 10. April 2015

Laumann will Pflege-TÜV reformieren

Na, das wäre doch mal eine sinnvolle Korrektur:

Kurzberichte statt Schulnoten: Der Pflegebevollmächtigte Laumann will das Bewertungssystem von Pflegeeinrichtungen ändern. Der Pflege-TÜV sei nicht aussagekräftig.

Pflege TÜV

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will die Durchschnittsnoten für Pflegeeinrichtungen abschaffen. Mit einer deutschlandweiten Durchschnittsnote von 1,3 seien sie nicht aussagekräftig, sagte Laumann. Deswegen will er den sogenannten Pflege-TÜV bis Ende 2017 reformieren und das Notensystem zum 1. Januar 2016 aussetzen.   
An die Stelle der Noten sollen den Plänen zufolge zunächst Kurzberichte über Heime und ambulante Pflegedienste treten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen die Qualität von Pflegeeinrichtungen so besser einschätzen und vergleichen können.  
In einem zweiten Schritt soll dann anhand von messbaren Kriterien die Qualität von Pflege und Betreuung für Verbraucher vergleichbar gemacht werden. Die Kriterien sollen Lauer zufolge wissenschaftlich fundiert und nicht interessengeleitet erstellt werden. In dem zuständigen Gremium sollen künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein.    
Von der Reform verspricht sich Laumann "mehr Partizipation und Transparenz". Die gesetzliche Regelung will er in das Pflegestärkungsgesetz II aufnehmen.
Vorschlag stößt auf Zustimmung
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) begrüßte den Vorschlag. "Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Informationen, um eine gute und für sie passende Pflegeeinrichtung zu finden", sagte Gröhe. Der bisherige Pflege-TÜV leiste das nicht und sorge eher für Verunsicherung.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, sagte zu, die Vorschläge genau zu prüfen. Zudem sei zu klären, wie Pflegequalität besser an der wirklichen Ergebnisqualität ausgerichtet werden könne. Auch die Pflege-Expertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, unterstützt den Vorschlag, verlangte aber eine sofortige Abschaffung der Pflegenoten.
gefunden in ZEIT-Online:

Freitag, 3. April 2015

entbürokratisiert

Erinnert sich noch jemand an diese Denglisch-Sprachpanscher:  For You. Vor Ort. ? Jetzt können sich die Sprachwächter gleich noch eine Website vornehmen: ein-step.de ist online.

Ja, ich weiß, Ein-STEP steht eigentlich für EINführung des STrukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation - dennoch klingt es seltsam.

Nun ja, sei es wie es sei. Bei Eingabe von www.ein-step.de passiert Stand heute (30.03.2015) erstmal gar nichts, weil die Browser standardmäßig "http://" davor setzen, und die o.g. Website richtigerweise via https://verschlüsselt übertragen wird. Leider hat es die Agentur nicht geschafft, die Anfragen auf https umzuleiten. Wie man es richtig macht, können sie ja mal bei Standard Systeme nachfragen; bei uns geht das von Anfang an. :-)

Schaut mal rein unter:



hier findet ihr folgendes:



Und wer sich für eine entbürokratisierte Form einer Website interessiert, darf gern auch bei Frau Beikirch vorbeisurfen: http://www.beikirch-hcm.de.

-------

UPDATE 06.04.2015: Inzwischen scheint auch die Weiterleitung von http zu https zu funktionieren.

TL HV-TDS Woche 2

Ich verzichte darauf, jeden Tag einzeln zu dokumentieren. Das ist mir etwas zu stressig - obwohl ich in der Bahn genügend Zeit hätte.  Nach ...