Freitag, 26. September 2014

Freitag, 19. September 2014

Analyse der Kosten stationärer Pflegeeinrichtungen bundesweit


Eine Analyse der Preislisten von bundesweit 11.051 stationären Pflegeheimen zeigt einen erheblichen Unterschied der Heimentgelte in den einzelnen Bundesländern. Bewohner stationärer Einrichtungen in Nordrhein Westfalen zahlen für die gleiche Leistung rund 50 Prozent mehr als pflegebedürftige Bewohner in Sachsen-Anhalt.
Im Bundesdurchschnitt liegen die Kosten für die Heimunterbringung mit Pflegestufe III bei knapp 3.000 Euro im Monat. In diesen Kosten enthalten sind neben dem entsprechenden Pflegesatz auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Insbesondere dieser Kostenpunkt variiert sehr stark in den einzelnen Bundesländern.

Im Schnitt berechnen die untersuchten Pflegeeinrichtungen im Nordrhein-Westfalen für die Unterbringung und Verpflegung 885,97 Euro im Monat und damit rund 140 Euro mehr als im Saarland, wo die Bewohner stationärer Pflegeheime mit 775,08 Euro für Unterkunft und Verpflegung immer noch recht tief in die Tasche greifen müssen. Die Pflegeheimbewohner in Sachsen wohnen und essen für durchschnittlich 469,46 Euro in den 639 Einrichtungen so günstig wie in keinem anderen Land der Bundesrepublik.



Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung des Gesamtheimentgeltes. Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hamburg sind die durchschnittlich teuersten Einrichtungen in Deutschland, pflegebedürftige Bewohner in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden erheblich günstiger ver- und gepflegt. Für die Pflege in einer nordrhein-westfälischen Einrichtungen fallen mit monatlich 3.463,31 Euro in der Pflegestufe III durchschnittlich rund 50 Prozent mehr Kosten an als in Sachsen-Anhalt, dessen 451 stationäre Pflegeheime für die gleiche Leistung im Schnitt 2.324,27 Euro berechnen.

Unter dem Bundesschnitt liegen auch die 1.479 Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Auch aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung (monatlich 522,12 Euro) liegen hier die monatlichen Gesamtkosten mit durchschnittlich 2.588,99 Euro sogar noch niedriger als in Brandenburg mit monatlich 2.616,28 Euro.

Freitag, 12. September 2014

Warum sich viele einen Eimer Wasser über den Kopf schütten

Auch Kollegen sind dabei: ALS Ice Bucket Challenge. Aber was ist das, was soll das und warum ist das mehr als grober Unfug?

Doktor Allwissend erklärt es Euch:



Freitag, 5. September 2014

Reformbedarf bei Pflegereform

Wir stehen mal wieder vor einer reformbedürftigen Reform...
Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden, wie der Deutsche Bundestag berichtet. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen.
Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab.
Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer beispielsweise bei der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen, bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sowie bei den Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.

Mehr Leistungen durch Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hatte am 4. Juli in erster Lesung über das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz debattiert. 
Über das Pflegestärkungsgesetz hatte ich hier im Blog schon hier und hier und hier geschrieben.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Mit zwei "Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig wird es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.
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Weiterführende Links:

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...