Donnerstag, 28. Juni 2012

Übrigens:

"Mit lediglich überschaubarer Hochachtung, ..." ist eine im Brief- oder Mailverkehr deutlich unterrepräsentierte Schlussfloskel.

Donnerstag, 21. Juni 2012

Sachsen hat neues Heimgesetz



Direktzitat aus der Freien Presse:


Landtag beschließt umstrittenes Heimgesetz

Opposition kritisiert die Regelung als Rückschritt

Dresden (dapd-lsc). Mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition hat der Landtag das umstrittene sächsische Heimgesetz verabschiedet. Während Sozialministerin Christine Clauß (CDU) das Gesetz als modern lobte, lehnte die Opposition aus Linke, SPD und Grünen die Regelung ab.
Nach mehrjähriger Diskussion im Land hat die Koalition das "Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen" nun beschlossen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 war die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Ohne ein eigenes sächsisches Gesetz wäre weiterhin das als überholt geltende Heimgesetz des Bundes aus dem Jahr 1974 Gesetzesgrundlage.
Das Gesetz regelt nur den stationären Bereich. Alternativen wie etwa betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften fallen nicht mehr unter die Vorschrift, mit der die Landesregierung für mehr Qualität und Kontrollen in Heimen sorgen will. Allerdings ist das Gesetz anzuwenden, wenn ein Mitglied einer Wohngemeinschaft intensive medizinische Betreuung bei Tag und Nacht benötigt.
"Die Bewohner können also in der Regel selbst entscheiden, wie sie pflegerisch versorgt werden wollen", sagte Clauß. Zum einen bedeute das Gesetz mehr Freiheit für ambulante Wohnformen. Zum anderen werde der Schutz von Heimbewohnern erhöht. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssten die Prüfungen der Heimaufsicht nun jährlich und unangemeldet erfolgen. Mehr Personal müsse zudem über einen Fachabschluss verfügen, betonte Clauß.
SPD, Grüne und Linke im Landtag kritisierten den Umstand, dass alternative Wohnformen nicht länger geschützt seien. Ambulante Wohnformen seien ausdrücklich ausgenommen und damit sich selbst überlassen worden, bemängelte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kerstin Lauterbach. Damit könne auch eine geplante Bundesförderung für alternative Wohnformen in Sachsen nicht beansprucht werden.
Hintergrund ist, dass sich das Bundes-Pflege-Neuausrichtungsgesetz noch im Beschlussverfahren befindet. Das Gesetz sieht Fördermöglichkeiten für ambulante Wohngemeinschaften vor, auf die das sächsische Gesetz nun aber nicht abgestimmt ist.
Ähnliche Kritik äußerten die Fraktionen von SPD und Grünen. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Elke Herrmann, verwies zudem darauf, dass das Gesetz der EU-Behindertenkonvention nicht gerecht werde. Zahlreiche sinnvolle Regelungen aus der Konvention seien im sächsischen Heimgesetz kein Thema.


Was ändert sich für die Bewohner von Heimen?

Die Bewohner erhalten das Recht, sie betreffende Aufzeichnungen beim Träger des Heimes einzusehen (§ 5). Weiterhin muss der Träger die Bewohner über vorhandene Beratungs- und Beschwerdestellen informieren.


Was ändert sich für die Betreiber von Pflegeheimen?

Die Betreiber von Pflegeheimen müssen künftig ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement vorhalten (§ 3 Abs. 3). Außerdem müssen sie ihre Bewohner über Beratungs- und Beschwerdestellen informieren.
Bestimmte Anzeigenpflichten fallen weg, das bedeutet weniger Bürokratie für die Heimträger. Die Unterlagen zur Finanzierung der Investitionskosten, ein Muster der Heimverträge und die Heimordnung müssen nicht mehr automatisch der Heimaufsicht zugesandt werden. Auch müssen nicht mehr die Namen und die berufliche Ausbildung der Mitarbeiter bei der Heimaufsicht angezeigt werden.
Gesetzlich geregelt wird nunmehr, dass die Hälfte der Beschäftigten Fachkräfte sein müssen (bislang war die Fachkraftquote von 50 Prozent in einer Verordnung untergesetzlich geregelt).

Hier der Link zum Entschließungsantrag

Mittwoch, 20. Juni 2012

Immer wieder Urlaub


gefunden auf n-tv.de


Urlaubsanspruch verfällt nicht

Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung bei Urlaubsansprüchen nach einer Kündigung: Demnach verfallen diese Ansprüche auch nach Ablauf des Kalenderjahres nicht automatisch.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-article6537126.html

Freitag, 1. Juni 2012

Neues aus dem vincentz-Newsletter

Pflegedokumentation: Kein Einsichtsrecht gegen den Bewohnerwillen


Heimbewohner haben Anspruch auf Achtung ihrer Autonomie. Weigert sich ein Bewohner, der Heimaufsicht Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren, gibt es für MDK und Heimaufsichten kein Recht, die Dokumentation zu verlangen, Kopien anzufordern oder Einsicht zu nehmen, bloggt Pflegerechts-Experte Prof. Dr. Thomas Klie. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Gefahr in Verzug ist.


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Linksammlung: Gesetzentwürfe

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...