Pflegedokumentation: Kein Einsichtsrecht gegen den Bewohnerwillen
Heimbewohner haben Anspruch auf Achtung ihrer Autonomie. Weigert sich ein Bewohner, der Heimaufsicht Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren, gibt es für MDK und Heimaufsichten kein Recht, die Dokumentation zu verlangen, Kopien anzufordern oder Einsicht zu nehmen, bloggt Pflegerechts-Experte Prof. Dr. Thomas Klie. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Gefahr in Verzug ist.
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