Freitag, 20. Februar 2015

Wann ist "bei Nässe" ?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h, aber nur "bei Nässe". Manche Autofahrer bremsen dann schon bei erhöhter Luftfeuchtigkeit herunter, andere gehen auch bei Dauerregen nicht vom Gas. Wer hat recht?

Tempolimits lassen normalerweise wenig Raum für Diskussionen. Wer mit 140 km/h geblitzt wird, wo nur 120 km/h erlaubt sind, ist abzüglich der Toleranz rund 16 km/ zu schnell unterwegs, daran gibt es nichts zu rütteln. Anders kann das aussehen, wenn Zusatzschilder das Tempolimit beschränken. "Bei Nässe" ist so eine Einschränkung.
"80 bei Nässe" steht beispielsweise auf Autobahnen oder an Landstraßen, wenn bei Regen Aquaplaning droht oder der Straßenbelag rutschig werden könnte. Nur: Wie ist Nässe eigentlich definiert? Muss es sturzbachartig regnen oder ist schon ein leichter Sommerregen ein Grund, das Tempo zu drosseln?
Ein Blick ist die Straßenverkehrsordnung hilft nicht viel weiter. Darin heißt es lediglich, das Zusatzzeichen "bei Nässe" verbiete es, "bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten." Das lässt Raum für Interpretationen und hier ist dann die Rechtsprechung gefragt. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1977 für Klarheit gesorgt. "Bloße Feuchtigkeit" sei noch keine Nässe, fanden die Richter. Die Fahrbahn sei dann nass, wenn sich auf ihrer gesamten Oberfläche ein erkennbarer Wasserfilm gebildet habe – der könne dann aber auch dünn sein.
Steht das Wasser also nur in den Spurrillen oder in Pfützen, gilt die Tempobegrenzung nicht. Und auch wenn ein warmer Sommerregen gleich wieder verdampft, kann man normalerweise nicht von einer nassen Fahrbahn ausgehen. Dagegen ist es ein sicheres Zeichen zum Runterbremsen, wenn die anderen Fahrzeuge Wasser aufwirbeln oder wenn der Regen die Sicht beschränkt.

Beschränkung nicht ohne Grund

In der Regel gelten die Tempolimits nur auf kurzen Streckenabschnitten. Meist handelt es sich um besonders kurvige Straßen. Das hat bauliche Gründe: Auf der Verbindung zwischen S-förmigen Kurven gibt es Stellen, in denen die Fahrbahn nicht geneigt ist, das Wasser kann also nicht abfließen. Das bedeutet erhöhte Aquaplaning-Gefahr. Auch bei Spurrillen oder bei altem, plattgefahrenem Asphalt ist das Risiko hoch, den Wagen nicht mehr steuern zu können. Helfen könnten da ein Fahrbahnumbau oder offenporiger Flüsterasphalt. Doch solche Maßnahmen sind teuer und deshalb gibt es meistens einfach nur ein Tempolimit. Daran sollte man sich dann auch im eigenen Interesse halten.
Quelle: n-tv.de

Freitag, 13. Februar 2015

Fahrtenbuchauflage auch für komplette Fahrzeugflotte

heute zum Freitag, den Dreizehnten mal ein Beitrag, den Detlef unruhig schlafen lassen könnte ...




Fahrtenbuchauflage auch für komplette Fahrzeugflotte

Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage für die ganze Fahrzeugflotte auferlegt werden.

Der Sachverhalt

Die Antragstellerin ist Unternehmerin und Halterin eines von 31 auf sie zugelassenen PKW. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde auf der BAB innerhalb einer Baustelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Auf dem Beweisfoto war als verantwortlicher Fahrzeugführer ein Mann abgebildet.
In dem unmittelbar danach eingeleiteten Bußgeldverfahren suchten Polizeibeamte fünfmal die Adresse der Antragstellerin auf, um den Fahrer des genannten Kraftfahrzeugs ausfindig zu machen. Letztlich ließ sich der Fuhrparkleiter der des Unternehmens dahin ein, nicht zu wissen, wer der Fahrer des Fahrzeugs gewesen sei.
Nach Einstellung des Bußgeldverfahrens durch die Polizei gab die Behörde der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von 12 Monaten für insgesamt 31 Firmen-PKW sowie für Ersatzfahrzeuge auf. Aus der Begründung geht hervor, dass aufgrund der Schwere des Vergehens die Verhängung eines Fahrtenbuches über einen Zeitraum von 12 Monaten für alle Firmenfahrzeuge angemessen sei. Offensichtlich gebe es keine wirkungsvollen firmeninternen Überwachungsmechanismen, die dazu geeignet wären, die betreffenden Fahrzeugführer nach Verkehrsverstößen zu ermitteln. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle künftiger Verstöße die Verantwortlichen erneut nicht ermittelt werden könnten.
Die Antragstellerin hat um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Zur Begründung hat sie ausgeführt: Der Fall mit dem Firmen-PKW habe innerhalb der Firma zu einer Umorganisation geführt. So gebe es jetzt eine konkrete Zuordnung der Fahrzeuge. Schließlich werde über den Einsatz eine konkrete Liste geführt. Damit sei sichergestellt, dass jede Fahrt mit jedem Fahrzeug einem Fahrer zugeordnet werden könne.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (3 L 22/15.NW)

Die Fahrtenbuchauflage sei rechtmäßig. Die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h stelle einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht dar, der zu einem Punkteintrag und zu einem Fahrverbot von einem Monat geführt hätte. Die weitere Voraussetzung zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, dass der verantwortliche Fahrzeugführer im Zeitpunkt der Begehung des Verkehrsverstoßes nicht habe ermittelt werden können, sei ebenfalls erfüllt.
Nach den durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen habe die Behörde hier in das rationelle Maß bereits übersteigendem Umfang alle Maßnahmen getroffen, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß Erfolg haben könnten. Die Antragstellerin hingegen habe in keiner Weise zur Aufklärung beigetragen.

Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark verhältnismäßig

Die Fahrtenbuchauflage für die 31 Firmen-PKW sei auch verhältnismäßig. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein könne.
Bereits in der Vergangenheit sei es mehrmals zu Verkehrsverstößen mit auf die Antragstellerin zugelassenen Kraftfahrzeugen gekommen, die nicht hätten aufgeklärt werden können. Dass die Antragstellerin den für den jeweiligen Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrer des in Rede stehenden Fahrzeugs nicht benannt habe, habe daran gelegen, dass sie nicht die zumutbaren und erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine Übersicht über die Benutzung ihrer Firmenfahrzeuge zu gewährleisten. Bei einem Fuhrpark von Firmenfahrzeugen, die unterschiedlichen Personen überlassen würden, müsse die Geschäftsleitung aber zumindest in der Lage sein, der Bußgeldbehörde die Firmenangehörigen zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug zugerechnet werden könne. Dies sei hier offensichtlich in den genannten Fällen nicht so gewesen.

Gericht hat ernsthafte Zweifel an der "Reorganisation des Fuhrparkmanagements"

Soweit sich die Antragstellerin auf eine "Reorganisation des Fuhrparkmanagements" berufen habe, bestünden derzeit massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Zuverlässigkeit dieser Maßnahme. Denn trotz dieser Reorganisation habe sich die Antragstellerin nicht in der Lage gesehen, den für einen Rotlichtverstoß verantwortlichen Fahrer zu benennen.
Es bestehe somit Veranlassung, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um die Antragstellerin auf diese Weise zu einer spürbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten.

Freitag, 6. Februar 2015

Straftat Unfallflucht


Wichtig zu wissen, obwohl wir ja sowieso immer die Polizei rufen müssten.

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Fehlverhalten bleibt Fehlverhalten: Wer einen Unfall verursacht, aber erst später nachmeldet, muss trotzdem mit einer Strafe wegen Fahrerflucht rechnen - nur in Ausnahmefällen ist eine Nachmeldung gültig...
Mit der Nachmeldung eines Unfalls nach einer Fahrerflucht kann der Verursacher lediglich eine Strafmilderung erreichen. „Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat stets eine Unfallflucht begangen“, teilt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart mit. Das gelte auch, wenn der Verursacher den Unfall innerhalb von 24 Stunden nachmeldet. Und: Die Nachmeldung sei generell nur bei kleinen Schäden an geparkten Autos, Straßenzeichen oder anderen Gegenständen gültig. Generell muss der Verursacher auch bei kleinen Blechschäden gleich die Polizei rufen, wenn der Besitzer des anderen Wagens nicht aufzufinden ist.

Quelle: tagesspiegel

Freitag, 30. Januar 2015

Fixierung in Pflegeheimen (Podcast)

Auf Autofahrten höre ich gern Podcasts. Die "Lebenszeit" von Deutschlandradio gehört unumstritten zu den besseren - vor allem wegen der guten Kommentatoren. Dieser hier könnte auch für Euch interessant sein:

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Gesellschaft - Die umstrittene Fixierung in Pflegeheimen

Eine alte und demenzkranke Frau sitzt am 29.11.2012 in einem Pflegeheim in Frankfurt an der Oder in Brandenburg.
Experten schätzen, dass bis zu 60 Prozent aller Pflegeheimbewohner fixiert werden, weil sie unruhig, sturzgefährdet sind. (dpa picture alliance / Patrick Pleul)
Ob mit Gurten, Bandagen, Bettgittern, oder Psychopharmaka: In Deutschland ist es in der Pflege nach wie vor Alltag, Menschen ruhig zu stellen, sie zu fixieren. Ans Bett gefesselt kommt es nicht selten zu Verletzungen, Prellungen und gar Todesfällen, die Quälerei ist dabei wenig dokumentiert.
Experten schätzen aber, dass bis zu 60 Prozent aller Pflegeheimbewohner fixiert werden, weil sie unruhig, sturzgefährdet sind. Das Ganze also nur zum Schutz der Betroffenen? Die Fixierung erfüllt den objektiven Straftatbestand der Freiheitsberaubung und darf nur angewendet werden, wenn die Betroffenen selbst einwilligen, oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Dennoch steigt die Zahl der Fixierungen in den Heimen an.
Aus Nordrhein-Westfalen kommt jetzt die Forderung: mobilisieren statt fixieren. Schluss also mit der menschenverachtenden Freiheitsberaubung von Pflegebedürftigen. Aber: Wie sehen die Alternativen aus? Konzepte jedenfalls gibt es bereits...
Gesprächsgäste:
  • Adelheid von Stösser, Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbands e.V.
  • Madeleine ViolProjektkoordinatorin ReduFix Praxis, Ev. Hochschule Freibur
  • Michael ThelenLeiter des Evangelischen Seniorenzentrums Theresienau

Freitag, 23. Januar 2015

Gut, wenn er kurz ist


Aus der Rubrik: #Wasesnichalles:

Ob das beste Stück eines Mannes aus Ostfriesland nun zu kurz ist, um sichtbar aus der Hose hängen zu können, werden das AG Leer und die Presselandschaft wohl nie erfahren. Das Verfahren wurde jetzt doch eingestellt, nachdem das Gericht zuvor noch Maß anlegen wollte.

Penis-Vermessung



AG Leer verzichtet auf Penis-VermessungVerfahren gegen Paketboten eingestellt

Der Angeklagte am Amtsgericht (AG) Leer in Niedersachsen hatte stets bestritten, während seiner Arbeit als Paketzusteller einer 16-Jährigen an deren Haustür sein Genital gezeigt zu haben. Den gegen ihn gerichteten Vorwurf, er habe der Jugendlichen mit dem aus der Hose hängenden Glied gegenüber gestanden, trat er mit einem Argument entgegen, das ihn selbst zwar beschämt haben dürfte, aber auch nicht so leicht von der Hand zu weisen war. Sein Penis sei gar nicht lang genug, um sichtbar aus der Hose hängen zu können. Bekräftigt wurde diese Annahme zudem durch die Aussage seiner Ehefrau.
Das Angebot des Verteidigers, die Richterin möge das beste Stück des Angeklagten selbst in Augenschein nehmen, lehnte diese dankend ab. Stattdessen sollte eine Vermessung in der Rechtsmedizin stattfinden. Aber auch daraus wurde nun nichts. Am Freitag wurde das Verfahren eingestellt, teilte ein Sprecher mit. Hintergrund ist die Verurteilung des Mannes zu einer Geldstrafe in einer anderen Sache. Dagegen würde die Strafe in dem aktuellen Fall nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, hieß es vom Gericht.
aus: lto.de

Freitag, 16. Januar 2015

Tankstelle finden (2)

Ich habe mit den vielen Tankstellen immer noch so meine Probleme. Vor allem die App NOVOFLEET Stationsfinder funktioniert ungenügend. In letzter Zeit wird mir gar keine Karte angezeigt, Tankstellen kann ich so nur in der Liste finden.

Ist man immer im Umkreis oder auf der selben Strecke unterwegs, hat man seine favorisierten Tankstellen schnell im Kopf, aber in unbekanntem Gebiet wird es zuweilen etwas schwierig. Leider ist die Homepage von Novofleet keine besonders große Hilfe, da sie keine alternative Darstellung für mobile Endgeräte bietet.

Lange Rede - eine Lösung muss her!

1. Optimierte Darstellung der Website

Ich habe mir mal angeschaut, was bei dem Tankstellenfinder alles geladen wird und ob man diesen ganzen unnützen Frame um die Karte nicht weglassen könnte. Und siehe da, es geht:

Wenn man http://www.novofleet.com/WebInfoToolsNF/ aufruft, sieht man nur das Wesentliche:


Nun könnt ihr auch hier Zoomen und Routen planen und sowas. Auf dem Smartphone funktioniert das auch ganz passabel, wenn man zur Ansicht in den Quermodus wechselt.

···

Hmm - passabel, aber mehr auch nicht. Und außerdem: was ist, wenn Novofleet die Einbindung der Karte ändert?

Mooooment, da waren doch noch die GPS-Daten, mit denen kann man doch bestimmt auch irgendwas machen?

2. Novofleet in Google Maps

Also habe ich mir die GPS-Daten mal angeschaut. Ich habe sie konvertiert und in Google Maps eingelesen. Leider ging das nicht, da erstens einige Datensätze nicht richtig formatiert waren und zweitens Google Maps pro Ebene nur 2000 Elemente zulässt.

Verdammt, nagut, ist ja Weihnachten (dieser Beitrag wurde demnach 'zwischen den Jahren' verfasst), also:
  1. Laden
  2. Konvertieren
  3. manuell nachbessern
  4. manuell Sortieren
  5. Splitten
  6. Hochladen

Und das Ergebnis? Unter https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=z-RB2FNvmH2Y.kdD30x3Roapo könnt ihr die Novofleet-Karte aufrufen:



Das funktioniert auch auf dem Smartphone. Dazu müsst ihr aber die kostenfreie App My Maps geladen haben und eine Einladung von mir angenommen haben, die ich euch auf Anforderung zeitnah zusenden werde.

Es gibt aber zwei Einschränkungen:
  1. Einige HEMA-Tankstellen heißen in der Karte fälschlicherweise HEM. Ich dachte beim Ausbessern der Datensätze zuerst, es sei ein Schreibfehler und hatte sie umbenannt und unter HEM einsortiert. Es betrifft aber nur eine Handvoll.
  2. Auf dem Smartphone kann man wiederum nur drei Ebenen anzeigen lassen. Ich denke aber, dass ist OK, "Sprint" braucht man im Westen kaum, "Star" gibt es nicht im Süden, "BFT" kaum im Osten und "Österreich" gar nicht in Deutschland...
Ich hoffe, ihr könnt von meiner Arbeit ein wenig partizipieren.


Freitag, 9. Januar 2015

Je Suis Charlie

Eigentlich ist heute ein weiterer Post über unsere Tankkarte geplant gewesen, aber die aktuellen Ereignisse inspirierten mich zu dieser Karikatur:


#JeSuisCharlie

TL HV-TDS Woche 2

Ich verzichte darauf, jeden Tag einzeln zu dokumentieren. Das ist mir etwas zu stressig - obwohl ich in der Bahn genügend Zeit hätte.  Nach ...