Heute möchte ich Euch drei Links zum Thema Datenschutz nahelegen:
1. Datenschutz in Pflegeheimen
Immer mehr ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen leben in Heimen. Dort sind sie auf die Hilfe und Fürsorge anderer angewiesen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen – gerade diese Mitbürger benötigen besonderen Schutz!
Für die sensiblen Praxisdaten gelten strenge Datenschutzregeln. Deshalb müssen sich Praxen, bevor sie Daten in die Cloud legen, auch vertraglich besonders absichern.
Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Zustände in deutschen Altenheimen.
Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.
So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber "zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen" zu bewegen.
Die Klage, eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine Verletzung der Grundrechte stützt, ist juristisch wagemutig und spektakulär, vor allem aber ist sie menschlich bewegend. Man liest sie fast mit Tränen in den Augen - beschämt über die Zustände in der stationären Pflege für alte und demente Menschen und betroffen davon, dass man über kurz oder lang selbst in die geschilderte Not geraten könnte.
Zu Beginn der 112-seitigen Klageschrift werden die Bedrängnisse der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind, bewegend geschildert. Sodann appelliert die Klage eindringlich an den Staat, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen. In stationärer Pflege befinden sich in Deutschland derzeit 750 000 Menschen, verteilt auf mehr als zehntausend Heime.
Unterstützt werden die sieben Beschwerdeführer vom VdK, dem mit 1,7Millionen Mitgliedern größten Sozialverband in Deutschland. Sie begehren die Feststellung, "dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundrechte den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen" und dass "der Staat zu umgehender Abhilfe verpflichtet ist". Sie erwarten, dass sie selbst in absehbarer Zeit ins Pflegeheim ziehen müssen und von den Missständen betroffen sein werden, ohne sich dann noch effektiv dagegen wehren zu können. Die Klage richtet sich nicht gegen das Pflegepersonal und nicht gegen individuelles Fehlverhalten. "Es ist das System", so einer der Kläger, der selbst als Seniorenvertreter seiner Stadt die Heime seiner Umgebung kennt, "das eine menschenwürdige Pflege erschwert oder gar verhindert".
Ausgearbeitet wurde die Verfassungsbeschwerde vom Rechtsprofessor Alexander Graser, Ordinarius für Öffentliches Recht, Politik und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg, sowie dem Rosenheimer Rechtsanwalt Christoph Lindner. Der Schriftsatz wurde am Freitag auf den Weg zum Verfassungsgericht gebracht; er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Kläger halten die jüngsten Reformen - am Freitag wurde im Bundesrat wieder eine "Pflegereform" verabschiedet - für "völlig unzulänglich". Der Staat sei zwar nicht untätig, eine mehr als marginale Verbesserung der Lage sei aber von den eingeleiteten Reformen nicht zu erwarten. Den Beschwerdeführern bleibe nicht die Zeit, um "geduldig zuzusehen", wie sich der Staat in Richtung einer erhofften Problemlösung bewege. Das Ausmaß der Missstände sei so groß, "dass sie nur mit einer grundlegenden Reform in den Griff zu bekommen sind".
Die Schicksale der Kläger werden der juristischen Argumentation vorangestellt. Eine Klägerin hatte ursprünglich im Appartement einer betreuten Wohnanlage gelebt, musste dann aber wegen ihrer Demenzerkrankung in den beschützten Bereich eines Pflegeheims umziehen. Ihre Angehörigen stellten dort fest: Die Bewohner seien nur alle vier Wochen geduscht worden, es gab keine Zahnpflege, die Alten mussten oft in verkoteten Windeln oder verkoteter Kleidung stundenlang ausharren, Medikamente wurden nicht oder nur unzuverlässig verabreicht, Notrufe nicht beachtet; in der kalten Jahreszeit wurden die Bewohner von 18 Uhr an in ihren Zimmern eingeschlossen.
Als alle Versuche scheiterten, die Situation zu verbessern, übernahmen die Angehörigen die Pflege selbst. Die 81-Jährige wird nun tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut, den Großteil der Pflege übernehmen die Tochter und der Enkel selbst. Sie befürchten, dass sie diese Pflege auf Dauer nicht bewältigen können und sich dann "die erschütternden Erfahrungen vom letzten Heimaufenthalt" wiederholen.
"Hilfe in schreiender Not"
Einzelfälle? Dagegen spricht laut Klage schon die schiere Zahl solcher Fälle. Die Gesamtheit dieser Fälle mache den Pflegenotstand aus. Die Liste von deutschlandweiten Versorgungsmängeln, die die Klage aufzählt, ist lang. Moniert wird unter anderem die sogenannte Fixierung, also die Fesselung von Patienten, die zu oft auch ohne die notwendige richterliche Anordnung praktiziert wird; sie führt nicht selten zum Tod durch Strangulation. Rund150 000 Menschen, so die Klage, dürften von "freiheitsbeschränkenden Maßnahmen" dieser Art betroffen sein. Moniert wird die gezielte Ruhigstellung von Demenzkranken durch Psychopharmaka, um so Pflegepersonal einzusparen und die Einstufung des Betroffenen in eine höhere Pflegestufe zu erreichen. Moniert wird mangelnde Vorsorge gegen Druckgeschwüre bei bettlägerigen Patienten; mindestens 25 000 solcher "Dekubiti" seien durch ordentliche Pflege vermeidbar. Moniert wird, dass viel zu viele Demenzkranke per Magensonde ernährt werden. Derzeit gibt es in Deutschland hunderttausend Patienten, die per "Schlauch im Bauch" ernährt werden.
Leid wird es in Pflegeheimen immer geben. Das gesteht auch die Verfassungsklage ein. Was unvermeidbar ist, muss und darf der Staat dulden. "Spätestens dann", so die Klage, "enden seine Schutzpflichten". Allerdings sei er von dieser Grenze gegenwärtig noch weit entfernt. Der Staat habe die Pflicht, für Zustände zu sorgen, die den Grundrechten entsprechen. Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung, so sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der SZ, müsse endlich dafür gesorgt werden, dass Menschen in Würde altern können. Man erbitte vom Verfassungsgericht "Hilfe in schreiender Not".
Der Blog wird von Katrin Sickert aus dem Krefelder "Gerhard-Tersteegen-Haus" betreut. Sie ist 47 Jahre jung, ausgebildete Apothekerin und so schwer an Multipler Sklerose erkrankt, dass sie dauerhaft Hilfe benötigt.
Am 23. und 24. Oktober war unser Support teilweise telefonisch nicht erreichbar. Der Grund: unser Telefonanbieter wurde erpresst und attackiert.
Lest hier die spannende und unglaubliche Geschichte:
Am 23.10.2014 und 24.10.2014 führten Unbekannte DDoS-Attacken auf unsere Infrastruktur durch. Sie forderten Lösegeld. Mit hoher krimineller Energie und erheblichem technischen Aufwand schafften sie es, unsere Webseiten und die Telefonie so zu stören, dass unsere Kunden und wir selbst zeitweise nicht erreichbar waren. An dieser Stelle zeichnen wir die Geschehnisse nach und möchten anderen Betroffenen Tipps und Informationen an die Hand geben.
Hier der Link zur ganzen und sehr lesenswerten Story: Die DDOS-Story
Das japanische Unternehmen Kagome hat eine Technologie entwickelt um in wenigen Sekunden aus Obst und Gemüse Saft zu machen. Äpfel, Tomaten und Co werden dabei unter Wasser mit einer Schock-Welle behandelt um die Strukturen im Inneren zu verändern und flüssig zu machen. Die Hülle vom behandelten Obst oder Gemüse bleibt dabei nahezu unbeschädigt, während das Innere verflüssigt wurde. In einem Videoclip wird die von dem japanischen Professor Dr. Shigeru Ito (University of Kuamoto) entdeckte Technologie veranschaulicht.
Letzte Woche gab es hier Kritik zu lesen, diese Woche Lob. Die Pflegereform weckt zumindest beim MDK NRW Hoffnungen:
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Bisher wird der Pflegebedarf in Minuten festgehalten. Das neue Begutachtungssystem soll damit Schluss machen. Der Medizinische Dienst der Kassen hofft vor allem auf mehr Sachlichkeit in der Diskussion.
Wenn das geplante neue Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung etabliert ist, wird es weniger Streit über die Einstufungen geben, erwarten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Nordrhein-Westfalen: "Wir erhoffen uns sachlichere Diskussionen als die Minuten-Feilscherei, die wir zurzeit haben", sagte Dr. Martin Rieger, Ärztlicher Direktor des MDK Westfalen-Lippe, vor Journalisten in Düsseldorf. Rieger setzt auch auf eine bessere Verwendung der Ressourcen. "Das Geld ist schon im System, aber es wird sinnvoller, einfacher und nachvollziehbarer verteilt."
Der MDK Westfalen-Lippe und der MDK Nordrhein haben sich mit jeweils fünf Gutachtern an der Praktikabilitätsstudie zum neuen Begutachtungs-Assessment beteiligt. Dabei werden die Pflegebedürftigen zunächst nach dem bisherigen Standardverfahren begutachtet und dann nach dem neuen.
Studienergebnisse ab Anfang 2015
Die Ergebnisse der bundesweiten Studie sollen Anfang kommenden Jahres vorliegen, ebenso wie die der zweiten Studie zur Messung des Versorgungsaufwandes in den stationären Pflegeeinrichtungen. Auch daran sind die beiden Dienste beteiligt.
Das neue Begutachtungsverfahren soll frühestens 2017 greifen. Es basiert nicht mehr auf der Erfassung des Aufwands für konkrete Pflegetätigkeiten in Minuten, sondern auf der Bewertung der noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen nach einem Punktesystem. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. "Es geht nicht um eine komplett neue Begutachtung, sondern das Messinstrument wird ausgebaut", betonte Rieger. Er hofft, dass das neue System auf eine größere Akzeptanz stoßen wird als das bisherige.
Zumindest bei den Gutachtern und den Versicherten, die an der Studie teilgenommen haben, ist das der Fall, berichtete Ute Schrage, Teamleiterin Pflege beim MDK Westfalen-Lippe.
"Sie haben gesehen, dass die Perspektive weiter ist als bisher", sagte sie. Künftig werden in der Begutachtung neben den körperlichen auch die psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in den Blick genommen.
Assessment wird umfassender
"Das neue Begutachtungs-Assessment ermöglicht eine fundierte Einordnung von körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen", erläuterte Dr. Barbara Gansweid, Leiterin der Sozialmedizinischen Expertengruppe Pflege in der MDK-Gemeinschaft.
Heute bestehe das Problem, dass der Betreuungs- und Anleitungsaufwand der betreuenden Personen nicht abgebildet wird. Der Grund: Er fällt nicht in das Raster der "definierten Verrichtungen", für die der Minuten-Aufwand gemessen wird. Die Begutachtung stützt sich künftig auf fünf Module. Dazu gehören die bisher entscheidenden Bereiche Mobilität und Alltagsverrichtungen, beispielsweise Körperpflege oder Ernährung.
Sie fließen zu 50 Prozent in die Ermittlung der Punkte ein, die über den Pflegegrad entscheiden. Die Spanne reicht von 15 bis 100 Punkten, wobei 100 Punkte der vollkommenen Unselbstständigkeit und damit dem künftigen Pflegegrad fünf entsprechen.
Die weiteren Bewertungsbereiche sind Kognitiver Status und Verhaltensprobleme, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Die Gutachter müssen in den Bereichen unterschiedliche Kriterien bewerten. "Sie sagten, dass der Ermessensspielraum früher größer war", berichtete Gansweid.
Wenn das neue Verfahren weniger Platz für subjektive Auslegungen lässt, verringert dies das Konfliktpotenzial.
Ich bin mir allerdings bei dem Fazit dieses Artikels nicht ganz so sicher. Grundlage der neuen Begutachtung ist ja die Anerkennung des pflegerischen Sachverstandes der Fachkraft - und das war in der Vergangenheit nicht unbedingt eine Kernkompetenz des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.