Freitag, 10. Oktober 2014

Pflegeversicherung - Pflegereform der Großen Koalition in der Kritik


Pflegeversicherung: Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen will die Bundesregierung die Situation für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verbessern. Doch im Bundestag gehen Gesundheitsexperten mit der Reform hart ins Gericht. Weder die Finanzierung sei gesichert noch eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen gewährleistet.

Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag übten Pflegeexperten scharfe Kritik an der geplanten Pflegereform der Bundesregierung. Zwar sei diese im Grundsatz richtig und unverzichtbar, so der Tenor der Fachleute bei der Anhörung am 24. September. Zugleich seien aber viele Fragen ungeklärt. So werde die vorgesehene Anhebung des Pflegeversicherungs-Beitrages um 0,5 Prozentpunkte wohl nicht ausreichen, um die Finanzierung aller Maßnahmen abzusichern.

Scharfe Kritik am Pflege-Vorsorgefonds

Das Pflegereformgesetz sieht ab 2015 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Mit zwei „Pflegestärkungsgesetzen“ sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen rund 6 Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Die Bundesregierung plant in einem zweiten Schritt, statt drei nun fünf Pflegestufen einzuführen, damit nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Gebrechen unterschieden wird und Demenzkranke bessergestellt werden.
Um zukünftige Beitragsanhebungen aufzufangen, will die Bundesregierung 20 Jahre lang einen Vorsorgefonds ansparen, der pro Jahr mit 1,2 Milliarden Euro gefüttert wird. Doch die Kritik an diesem Fonds fiel streng aus. Der Wirtschaftsforscher Eckart Bomsdorf von der Universität Köln rechnete vor, dass die Beitragsentlastung mit kaum mehr als 0,1 Prozentpunkten auf dem Höhepunkt der Versorgungskurve marginal ausfalle. Die Fonds komme schlichtweg 20 Jahre zu spät.
Bomsdorf schlägt deshalb vor, im Sinne zukünftiger Generationen die Rücklage mit 0,25 Beitragspunkten anzusparen statt wie geplant mit 0,1 Beitragspunkten. Denkbar wäre auch, den Solidaritätszuschlag in einen „Demografie-Soli“ umzuwidmen und für die Pflege zu verwenden. Dass der Pflege-Fonds zweckentfremdet werde, wenn wieder einmal leere Kassen gefüllt werden müssen, fürchtet hingegen der Arbeitgeberverband (BDA).

Sozialverband schlägt Pflege-Bürgerversicherung vor

Kritik wurde auch daran laut, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung bietet – und entsprechend ein hohes Armutsrisiko für Betroffene bedeutet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) präferiert alternativ eine „solidarische Pflege-Bürgerversicherung“, die letztendlich darauf hinauslaufen würde, das gesetzliche und private Pflegevorsorge nicht mehr nebeneinander bestehen. Stattdessen sollen alle in einen Topf einzahlen, um eine Pflegevollversicherung zu gewähren.
Eine Vollversicherung wäre allerdings mit einer erheblichen Beitragsanhebung verbunden, warnte Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Stationär wäre dies vorstellbar, ambulant allerdings schwer zu steuern. Er erinnerte wie auch die Sozialverbände daran, dass derzeit die Versicherten einen erheblichen Teil der stationären Pflegekosten selbst tragen müssen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) monierte, mit dem Gesetzentwurf werde die Chance auf eine echte Strukturreform vertan. Auch fehle ein verbindlicher Zeitplan zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffs, um demenzkranke Patienten besser zu erfassen: ein aufgeweichter "Pflegebegriff light" sei hingegen nicht sinnvoll.

Staatlich geförderte Pflege-Bahr ein "Nischenprodukt"?

Kritisch äußerten sich einige Experten auch zu der staatlich geförderten privaten Pflegeversicherung, auch als „Pflege-Bahr“ bekannt. Die Zusatzversicherung war zu Beginn des Jahres 2013 vom früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingeführt worden, der nun in den Vorstand der Allianz wechselt. 

Rothgang erklärte, die Zusatzversicherung könne die Versorgungslücke in der Pflege nicht schließen. Sie sei eher ein „Nischenprodukt“ und komme den einkommensstarken Haushalten zugute, die sich eine solche Police leisten könnten. Nach Angaben des PKV-Verbandes haben bisher rund eine halbe Million Kunden eine solche Pflegetagegeldversicherung gezeichnet, darunter viele jüngere Leute. Die Einführung des Pflege-Bahr habe allerdings den Vertrieb von nicht geförderten Policen gefördert – hier seien die Abschlüsse auf 2,3 Millionen gestiegen.

Freitag, 3. Oktober 2014

Geschwindigkeitsbeschränkung auch am Feiertag

Heute ist Feiertag. Darf man heute an der örtlichen Grundschule mal ein bisschen schneller vorbeifahren?

Die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzzeichen “Schule” hat den Zweck, den ungehinderten Schulbesuch zu ermöglichen und Kinder besonders zu schützen. Das Amtsgericht (AG) Wuppertal hat entschieden, dass an Feiertagen, an denen Schulen geschlossen sind, keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung besteht (Urteil vom 28.01.2014 – 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13).

Autofahrer überschreitet Geschwindigkeitsbeschränkung an Feiertag

Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 25 EUR, da er an Christi Himmelfahrt des Jahres 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten hatte. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist an dieser Stelle durch Zeichen 274 “Mo. – Sa., 7 – 18 h” mit darunter befindlichen Zusatzzeichen “Schule” angeordnet. Der Geschwindigkeitsverstoß wurde durch die stationäre Messanlage, die an dieser Stelle gestanden hat, erfasst. Der Autofahrer sah es allerdings nicht ein, das Bußgeld zu zahlen und hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Er verwies darauf, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzschildern “Mo. – Sa., 7 – 18 h” und “Schule” versehen war. Daraus habe sich ergeben, dass die Beschränkung nicht an Feiertagen gelten sollte, da an solchen Tagen Schulen geschlossen sind.

Keine Geltung der Geschwindigkeitsbeschränkung

Das AG Wuppertal entschied zu Gunsten des Autofahrers. Der Zusatz “Mo. – Sa., 7 – 18 h” spreche zunächst dafür, dass eine Beschränkung allein auf Werktage erfolgen sollte, und damit die Geschwindigkeitsbeschränkung auch dann gelten sollte, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag von Montag bis Samstag fällt. Man müsse aber die Beschilderung in ihrer Gesamtschau würdigen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung habe an dem Feiertag Christi Himmelfahrt nicht gegolten. Durch die Verbindung der Schilder sei ersichtlich gewesen, dass diese von montags bis samstags einen ungehinderten Schulbesuch der Kinder ermöglichen sollten. Dieser Schutzzweck entfalle aber, wenn die Schule geschlossen ist. Dies sei neben Sonntagen auch an gesetzlichen Feiertagen der Fall. An diesen Tagen finde bekanntlich kein Schulbesuch statt.

Zusatzzeichen “Kinder”

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn neben dem als Geschwindigkeitsbeschränkung geltenden Zeichen 274 und dem Zusatzzeichen “Mo. – Fr. 6 – 18 h” ein weiteres Zusatzzeichen “Kinder” angebracht ist. In diesem Fall gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von Mo – Fr auch für einen Feiertag. Ein solches Schild solle nämlich nicht Schulkinder schützen, sondern spielende Kinder, mit denen auch an Sonn- und Feiertagen zu rechnen ist [OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2013 – (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)].
Quelle: wbs-law.de

Freitag, 26. September 2014

Freitag, 19. September 2014

Analyse der Kosten stationärer Pflegeeinrichtungen bundesweit


Eine Analyse der Preislisten von bundesweit 11.051 stationären Pflegeheimen zeigt einen erheblichen Unterschied der Heimentgelte in den einzelnen Bundesländern. Bewohner stationärer Einrichtungen in Nordrhein Westfalen zahlen für die gleiche Leistung rund 50 Prozent mehr als pflegebedürftige Bewohner in Sachsen-Anhalt.
Im Bundesdurchschnitt liegen die Kosten für die Heimunterbringung mit Pflegestufe III bei knapp 3.000 Euro im Monat. In diesen Kosten enthalten sind neben dem entsprechenden Pflegesatz auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Insbesondere dieser Kostenpunkt variiert sehr stark in den einzelnen Bundesländern.

Im Schnitt berechnen die untersuchten Pflegeeinrichtungen im Nordrhein-Westfalen für die Unterbringung und Verpflegung 885,97 Euro im Monat und damit rund 140 Euro mehr als im Saarland, wo die Bewohner stationärer Pflegeheime mit 775,08 Euro für Unterkunft und Verpflegung immer noch recht tief in die Tasche greifen müssen. Die Pflegeheimbewohner in Sachsen wohnen und essen für durchschnittlich 469,46 Euro in den 639 Einrichtungen so günstig wie in keinem anderen Land der Bundesrepublik.



Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung des Gesamtheimentgeltes. Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hamburg sind die durchschnittlich teuersten Einrichtungen in Deutschland, pflegebedürftige Bewohner in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden erheblich günstiger ver- und gepflegt. Für die Pflege in einer nordrhein-westfälischen Einrichtungen fallen mit monatlich 3.463,31 Euro in der Pflegestufe III durchschnittlich rund 50 Prozent mehr Kosten an als in Sachsen-Anhalt, dessen 451 stationäre Pflegeheime für die gleiche Leistung im Schnitt 2.324,27 Euro berechnen.

Unter dem Bundesschnitt liegen auch die 1.479 Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Auch aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung (monatlich 522,12 Euro) liegen hier die monatlichen Gesamtkosten mit durchschnittlich 2.588,99 Euro sogar noch niedriger als in Brandenburg mit monatlich 2.616,28 Euro.

Freitag, 12. September 2014

Warum sich viele einen Eimer Wasser über den Kopf schütten

Auch Kollegen sind dabei: ALS Ice Bucket Challenge. Aber was ist das, was soll das und warum ist das mehr als grober Unfug?

Doktor Allwissend erklärt es Euch:



Freitag, 5. September 2014

Reformbedarf bei Pflegereform

Wir stehen mal wieder vor einer reformbedürftigen Reform...
Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden, wie der Deutsche Bundestag berichtet. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen.
Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab.
Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer beispielsweise bei der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen, bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sowie bei den Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.

Mehr Leistungen durch Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hatte am 4. Juli in erster Lesung über das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz debattiert. 
Über das Pflegestärkungsgesetz hatte ich hier im Blog schon hier und hier und hier geschrieben.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Mit zwei "Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig wird es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.
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Weiterführende Links:

Freitag, 22. August 2014

SIEMENS trennt sich von Krankenhaus-Geschäft

aus lto.de

Clifford Chance berät die Siemens AG beim Verkauf ihres Geschäfts mit Krankenhausinformationssystemen an das US-Unternehmen Cerner Corp. Der Kaufpreis liegt bei für 1,3 Milliarden US-Dollar. Cerner Corp. hat Latham & Watkins für den Zukauf mandatiert.
Clifford Chance hat Siemens außerdem bei der Vereinbarung einer strategischen Partnerschaft mit Cerner Corp. im Bereich der "Next Generation Healthcare IT" beraten, die zeitgleich mit dem Verkauf beginnt. Beide Partner zahlen jeweils 50 Millionen US-Dollar in einen Fonds ein, aus dem die Aktivitäten im Bereich Forschung & Entwicklung finanziert werden.
Die Siemens-Sparte beschäftigt weltweit rund 6.000 Mitarbeiter und bietet Software und Dienstleistungen sowohl für klinische als auch Finanzverwaltungsprozesse im Krankenhaus an.
Cerner Corp. ist einer der weltweit führenden Anbieter von Informationstechnologien für das Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Unternehmen hat 2013 einen Umsatz von 2,9 Milliarden Dollar erwirtschaftet und beschäftigt weltweit rund 14.000 Mitarbeiter. 
Latham & Watkins hat die Transaktion für Cerner Corp. mit einem praxisgruppenübergreifenden Team von Anwälten in den USA, Deutschland, Großbritannien, Spanien und Belgien begleitet.

TL HV-TDS Woche 2

Ich verzichte darauf, jeden Tag einzeln zu dokumentieren. Das ist mir etwas zu stressig - obwohl ich in der Bahn genügend Zeit hätte.  Nach ...