Dabei ist es eigentlich einfach:
Geld gibt es, wenn:
- Abwesenheit länger als 8 Stunden dauert - [12,00 EUR]
oder
- An- oder Abreisetag (unabhängig der Dauer) - [12,00 EUR]
oder
- Abwesenheit ganztägig (00:00 Uhr - 24:00 Uhr) - [24,00 EUR]
Tja, und abzuziehen sind, wenn der Arbeitgeber (also nicht der Kunde) die Verpflegung bezahlt:
- Frühstück = 20 % = 4,80 EUR
- Mittag = 40 % = 9,60 EUR
- Abendbrot = 40 % = 9,60 EUR
Natürlich wird maximal der für diesen Tag mögliche Mehrverpflegungsaufwand gekürzt. Wird am Abreisetag beispielsweise Hotelfrühstück geboten und bekommt man vom Arbeitgeber ein Mittagessen, dann werden nicht 4,80 + 9,60 = 14,40 abgezogen, sondern es besteht schlicht und ergreifend kein Anspruch auf einen Verpflegungsmehraufwand.
···
Noch besser beschrieben und mit nützlichen Beispielen unterlegt ist es hier:
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